Kaufdatum, Verkaufsdatum und Gewinn eingeben — sofort sehen, ob deine Krypto-Gewinne steuerfrei oder steuerpflichtig sind. Inkl. Haltefrist-Fortschritt und Steuerschätzung.
Schnellantwort
Krypto-Gewinne in Deutschland sind nach 12 Monaten Haltefrist komplett steuerfrei. Bei kürzerer Haltedauer greift eine Freigrenze von 1.000 € (ab 2024, davor 600 €). Nutze den Checker unten für deine individuelle Prüfung.
Kryptowährungen gelten in Deutschland steuerlich als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Das bedeutet: Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und Co. werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (14–45 %) besteuert — nicht mit der pauschalen Abgeltungssteuer von 25 %, die für Aktien gilt.
Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmen, die deine Gewinne komplett steuerfrei machen können:
Unser Steuerpflicht-Checker prüft beide Kriterien automatisch und zeigt dir auf einen Blick, ob du Steuern zahlen musst.
Die Haltefrist ist der wichtigste Faktor für die Steuerpflicht. Sie beginnt am Tag des Kaufs und endet exakt 365 Tage später. Ab Tag 366 sind sämtliche Gewinne — egal ob 100 € oder 100.000 € — komplett steuerfrei.
Bei einem Krypto-Sparplan wird jeder einzelne Kauf als separate Position behandelt. Das Finanzamt wendet die FIFO-Methode (First In, First Out) an: Die zuerst gekauften Coins werden zuerst verkauft. Bei regelmäßigen Sparplan-Käufen bedeutet das, dass die ältesten Anteile zuerst die 12-Monats-Grenze erreichen.
Wichtig: Jeder Tausch gilt als Verkauf — auch ein Swap von BTC zu ETH startet die Haltefrist des neuen Coins bei null. Nur Transfers zwischen eigenen Wallets sind steuerneutral und beeinflussen die Haltefrist nicht.
Seit dem Steuerjahr 2024 gilt eine erhöhte Freigrenze von 1.000 € für private Veräußerungsgeschäfte (Jahressteuergesetz 2022). Für die Steuerjahre 2022 und 2023 lag die Grenze bei 600 €.
Achtung — Freigrenze, kein Freibetrag: Überschreitest du die 1.000 € auch nur um einen Cent, wird der gesamte Gewinn versteuert — nicht nur der Betrag über der Grenze. Ein Gewinn von 1.001 € führt also dazu, dass die vollen 1.001 € steuerpflichtig sind.
Die Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen — nicht nur Krypto. Gewinne aus dem Verkauf von Sammlerstücken, Edelmetallen oder NFTs innerhalb der Spekulationsfrist zählen ebenfalls dazu.
Lange wurde diskutiert, ob Staking die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert. Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 hat Klarheit geschaffen: Die reguläre 1-Jahres-Haltefrist gilt auch für gestakte Coins.
Staking-Rewards selbst sind allerdings als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) zum Marktwert bei Zufluss steuerpflichtig. Die Freigrenze für sonstige Einkünfte beträgt 256 € pro Jahr. Der spätere Verkauf der durch Staking erhaltenen Coins ist dann ein separates Veräußerungsgeschäft mit eigener 12-Monats-Haltefrist.
Im Gegensatz zu Aktiengewinnen (pauschal 25 % Abgeltungssteuer) werden Krypto-Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Dieser liegt je nach Einkommen zwischen 14 % (Eingangssteuersatz) und 45 % (Spitzensteuersatz für Einkommen über 277.826 €).
Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer. Anders als bei Arbeitnehmer-Einkommen fällt der Soli bei Krypto-Gewinnen immer an — die Milderungszone greift hier nicht. Je nach Konfession kommt noch Kirchensteuer dazu (8 % in Bayern/Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern).
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Wichtiger Hinweis
Dies ist keine Steuerberatung. Die Ergebnisse dienen der Orientierung und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater. Steuerliche Regelungen können sich ändern. Stand: März 2026.

Phillip ist Gründer von CryptoTuts.de und beschäftigt sich seit 2017 intensiv mit Bitcoin, Kryptowährungen und der Blockchain-Technologie. Er teilt sein Wissen, um Einsteigern und Fortgeschrittenen fundierte und praxisnahe Inhalte zu bieten — unabhängig, transparent und ohne leere Versprechen.
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