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Staking Steuern: Krypto-Rewards richtig versteuern

Wie werden Staking-Rewards in Deutschland besteuert?

Staking-Rewards gelten in Deutschland als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Das bedeutet: Der Wert der erhaltenen Coins zum Zeitpunkt des Zuflusses ist steuerpflichtiges Einkommen.

Konkret: Erhältst du am 1. Juni 2026 eine Staking-Reward von 0,01 ETH und ETH steht zu diesem Zeitpunkt bei 3.000 Euro, dann sind 30 Euro als Einkommen zu versteuern — mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz.

Freigrenze für sonstige Einkünfte

Für sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Kalenderjahr. Liegen deine gesamten Staking-Rewards, Mining-Erträge, Airdrops und andere sonstige Krypto-Einkünfte unter diesem Betrag, bleiben sie steuerfrei.

Wichtig: Auch hier handelt es sich um eine Freigrenze. Sobald du die 256 Euro überschreitest, wird der gesamte Betrag versteuert, nicht nur der Teil über 256 Euro.

Die 256-Euro-Freigrenze ist unabhängig von der 1.000-Euro-Freigrenze für Veräußerungsgewinne. Beide können parallel genutzt werden.

Steuerzeitpunkt: Wann entsteht die Steuerpflicht?

Die Steuerpflicht entsteht im Moment des Zuflusses — also wenn die Staking-Rewards deinem Wallet gutgeschrieben werden. Der Euro-Wert zu genau diesem Zeitpunkt bestimmt die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte.

Bei Proof-of-Stake-Netzwerken wie Ethereum, Solana oder Cardano werden Rewards oft automatisch und regelmäßig ausgeschüttet. Ein Steuertool ist daher fast unverzichtbar, um jeden einzelnen Zufluss korrekt zu dokumentieren.

Haltefrist für Staking-Rewards

Die erhaltenen Staking-Rewards beginnen mit dem Zuflusszeitpunkt eine eigene Haltefrist. Hältst du die Reward-Coins mindestens ein Jahr, ist der Verkaufsgewinn steuerfrei — genau wie bei regulär gekauften Coins.

Beispiel: Du erhältst am 1. Januar 2026 eine Staking-Reward von 1 SOL (Wert: 150 Euro). Diese 150 Euro sind sofort als Einkommen steuerpflichtig. Verkaufst du den SOL am 2. Januar 2027 für 200 Euro, sind die 50 Euro Kursgewinn steuerfrei (Haltefrist überschritten).

Staking über Börsen vs. eigenes Wallet

Steuerlich gibt es keinen Unterschied, ob du über eine Börse (z.B. Bitvavo, Kraken) oder über ein eigenes Wallet (z.B. Ledger, Phantom) stakst. In beiden Fällen gelten dieselben Regeln.

Der praktische Unterschied: Börsen dokumentieren die Rewards oft besser und bieten CSV-Exports für Steuertools. Beim eigenen Wallet musst du die Blockchain-Daten selbst auswerten oder ein Tool wie CoinTracking nutzen, das Wallet-Adressen automatisch einlesen kann.

So erstellst du den Staking-Steuerreport

1. Alle Staking-Rewards erfassen — Importiere deine Wallet- oder Börsen-Daten in ein Steuertool.

2. Zuflusswerte dokumentieren — Das Tool berechnet automatisch den Euro-Wert zum Zeitpunkt jeder Reward-Gutschrift.

3. Freigrenze prüfen — Liegen deine gesamten sonstigen Einkünfte unter 256 Euro, brauchst du keinen Steuerreport.

4. Steuerreport generieren — CoinTracking erstellt einen rechtssicheren Report für die Anlage SO deiner Steuererklärung.

5. Verkäufe separat betrachten — Wenn du Staking-Rewards verkaufst, fallen diese unter die reguläre Haltefrist-Regelung (§ 23 EStG).

Steuer-Report automatisch erstellen

CoinTracking importiert alle Transaktionen und berechnet Gewinne, Verluste und Haltefristen automatisch nach FIFO.

Häufige Fragen

Sind Staking-Rewards in Deutschland steuerpflichtig?
Ja, Staking-Rewards gelten als sonstige Einkünfte und sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Es gibt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr für alle sonstigen Krypto-Einkünfte.
Wann genau entsteht die Steuerpflicht beim Staking?
Die Steuerpflicht entsteht zum Zeitpunkt des Zuflusses — also wenn die Rewards deinem Wallet oder Börsen-Konto gutgeschrieben werden. Der Euro-Wert zu diesem Zeitpunkt ist maßgeblich.
Verlängert Staking die Haltefrist der gestakten Coins?
Nein. Seit dem BMF-Schreiben von 2022 ist klar, dass Staking die Haltefrist nicht verlängert. Deine ursprünglichen Coins behalten ihre Haltefrist.
Muss ich jeden einzelnen Staking-Reward dokumentieren?
Ja, theoretisch jeder einzelne Zufluss. In der Praxis ist das ohne Steuertool kaum machbar. Tools wie CoinTracking importieren Blockchain-Daten automatisch und dokumentieren jeden Reward mit Zeitstempel und Euro-Wert.

Keine Steuerberatung: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellen keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige professionelle Beratung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater (§ 2 StBerG). Steuergesetze und deren Auslegung können sich jederzeit ändern — insbesondere die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist in vielen Bereichen noch nicht abschließend geklärt. Für verbindliche Auskünfte konsultiere bitte einen zugelassenen Steuerberater. Vollständiger Haftungsausschluss