Das Wichtigste in Kürze
- Ein Jahr halten, dann ist der Verkauf steuerfrei, ohne Obergrenze für den Gewinn.
- Die Frist läuft in Kalenderjahren nach § 188 BGB, nicht in 365 Tagen. In einem Schaltjahr ist das ein Tag Unterschied.
- FIFO bestimmt, welche Coins du verkaufst: die ältesten zuerst, und damit oft die bereits steuerfreien.
- Unter der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro. Erreicht dein Jahresgewinn diesen Betrag, ist er vollständig steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
- Ein Token-Tausch startet die Frist neu. Ein Transfer zwischen eigenen Wallets nicht.
Die Regel
Für Kryptowährungen gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Wer länger hält und dann verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Steuer, unabhängig von der Höhe. Das ist im internationalen Vergleich ungewöhnlich; in vielen Ländern wird unabhängig von der Haltedauer besteuert.
Wann genau die Frist abläuft: Sie beginnt mit dem Anschaffungstag und endet nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages, der dem Anschaffungstag entspricht. Kaufst du am 15. März, ist der Verkauf ab dem 16. März des Folgejahres steuerfrei. Gezählt wird also in Kalenderjahren, nicht in 365 Tagen. In einem Schaltjahr macht das einen Tag Unterschied, und dieser eine Tag entscheidet über die Steuerfreiheit des gesamten Gewinns.
FIFO entscheidet, welche Coins du verkaufst
Wer mehrfach gekauft hat, besitzt Coins mit unterschiedlichem Alter. Welche davon beim Verkauf als veräußert gelten, legt die FIFO-Methode fest: die zuerst gekauften zuerst. Das ist keine Wahlmöglichkeit, sondern die Standardzuordnung.
- Regel
Die ältesten Coins gelten als verkauft
Wer 0,5 BTC im Januar und 0,3 BTC im Mai gekauft hat und im Februar des Folgejahres 0,5 BTC verkauft, veräußert die vom Januar. Deren Frist ist abgelaufen, der Gewinn ist steuerfrei.
- Folge
Meist zu deinem Vorteil
Da zuerst die ältesten Bestände abgebaut werden, fallen Verkäufe häufiger in den steuerfreien Bereich, als man beim Blick auf den letzten Kauf vermuten würde.
- Bedingung
Ohne Aufstellung nicht belegbar
FIFO lässt sich nur nachvollziehen, wenn jeder Kauf mit Datum, Menge und Preis dokumentiert ist. Fehlt das, schätzt im Zweifel das Finanzamt.
In der Praxis arbeitet FIFO meist für dich, weil zuerst die ältesten und damit oft schon steuerfreien Bestände abgebaut werden. Nachvollziehen lässt sich das nur mit einer lückenlosen Aufstellung aller Käufe. Wie sich der steuerpflichtige Anteil daraus ergibt, kannst du im Rechner auf der Übersichtsseite durchspielen.
Die Freigrenze unter der Jahresfrist
Verkaufst du innerhalb des Jahres, greift eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr, angehoben 2024 von zuvor 600 Euro. Sie gilt für die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres, nicht nur für Krypto.
- Schwelle
Freigrenze, nicht Freibetrag
Erreicht dein Jahresgewinn den Betrag, ist er vollständig steuerpflichtig. Es wird nichts abgezogen, auch nicht der Teil unterhalb der Grenze.
- Wortlaut
"Weniger als", nicht "bis zu"
Nach § 23 Abs. 3 S. 5 EStG bleibt der Gewinn steuerfrei, solange er weniger als den Grenzbetrag ausmacht. Bei exakt diesem Betrag greift die Steuerpflicht bereits.
- Umfang
Gilt für alle privaten Geschäfte
Die Grenze zählt nicht je Coin und nicht nur für Krypto, sondern für die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres.
Der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag wird regelmäßig falsch wiedergegeben, auch in der Formulierung „wer die Grenze überschreitet“. Genau genommen ist der Gewinn nach § 23 Abs. 3 S. 5 EStG steuerfrei, solange er weniger als 1.000 Euro beträgt. Bei exakt 1.000 Euro ist er bereits vollständig steuerpflichtig.
Staking, Lending und DeFi
Seit dem BMF-Schreiben vom Mai 2022 ist geklärt, dass Staking und Lending die Haltefrist nicht verlängern. Zuvor stand die Sorge im Raum, sie könne sich auf zehn Jahre ausdehnen. Wer seine Coins einsetzt, behält also die Jahresfrist für die ursprünglich gekauften Bestände.
Die Erträge daraus sind eine eigene Frage. Sie zählen als sonstige Einkünfte und werden zum Zuflusszeitpunkt bewertet, mit eigener Freigrenze. Die Einzelheiten stehen auf der Staking-Seite.
Was die Frist neu startet
Drei Vorgänge werden regelmäßig verwechselt. Nur der erste setzt die Uhr zurück.
- Startet neu
Token-Tausch
Bitcoin gegen Ethereum ist steuerlich ein Verkauf und ein Kauf. Für die erhaltene Währung beginnt die Frist von vorn, für die abgegebene wird der Gewinn sofort realisiert.
- Neutral
Transfer zwischen eigenen Wallets
Coins von der Börse auf das eigene Hardware-Wallet zu schicken, ist kein Verkauf. Die Frist läuft unverändert weiter, auch über mehrere Umzüge hinweg.
- Neutral
Staking und Lending
Seit dem BMF-Schreiben von 2022 verlängern sie die Frist nicht und starten sie auch nicht neu. Nur die Erträge daraus sind eigenständig zu versteuern.
Dokumentiere zu jedem Kauf Datum, Menge, Preis und Plattform. Auch steuerfreie Gewinne solltest du belegen können, denn steuerfrei heißt nicht nachweisfrei: Das Finanzamt darf die Haltedauer prüfen, und den Nachweis führst du.
FAQ
Häufige Fragen
Wie lange muss ich Krypto halten, damit Gewinne steuerfrei sind?
Gilt die Jahresfrist auch für Token-Swaps?
Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?
Was passiert bei der Freigrenze von 1.000 Euro?
Weiterführende Inhalte
Über den Autor

Phil ist Gründer von CryptoTuts.de und beschäftigt sich seit 2017 intensiv mit Bitcoin, XRP und der Technik dahinter. Er teilt sein Wissen, um Einsteigern und Fortgeschrittenen fundierte und praxisnahe Inhalte zu bieten: unabhängig, transparent und ohne leere Versprechen.
- 8+ Jahre Krypto-Erfahrung
- 200+ Artikel verfasst
- Investiert in BTC und XRP seit 2017