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Ratgeber · Krypto Steuern

Krypto-Haltefrist: die Jahresfrist erklärt

Wer länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei, egal wie hoch der Gewinn ist. Wann die Frist beginnt, warum FIFO darüber entscheidet, welche Coins gemeint sind, und an welcher Stelle sie unbemerkt von vorn läuft.

Phil · CryptoTuts Gründer4 Fragen beantwortetAlle Steuer-Themen →
Frist
ein Kalenderjahr
Danach
komplett steuerfrei
Zuordnung
FIFO

Die Regel

Für Kryptowährungen gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Wer länger hält und dann verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Steuer, unabhängig von der Höhe. Das ist im internationalen Vergleich ungewöhnlich; in vielen Ländern wird unabhängig von der Haltedauer besteuert.

Wann genau die Frist abläuft: Sie beginnt mit dem Anschaffungstag und endet nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages, der dem Anschaffungstag entspricht. Kaufst du am 15. März, ist der Verkauf ab dem 16. März des Folgejahres steuerfrei. Gezählt wird also in Kalenderjahren, nicht in 365 Tagen. In einem Schaltjahr macht das einen Tag Unterschied, und dieser eine Tag entscheidet über die Steuerfreiheit des gesamten Gewinns.

FIFO entscheidet, welche Coins du verkaufst

Wer mehrfach gekauft hat, besitzt Coins mit unterschiedlichem Alter. Welche davon beim Verkauf als veräußert gelten, legt die FIFO-Methode fest: die zuerst gekauften zuerst. Das ist keine Wahlmöglichkeit, sondern die Standardzuordnung.

  • Regel

    Die ältesten Coins gelten als verkauft

    Wer 0,5 BTC im Januar und 0,3 BTC im Mai gekauft hat und im Februar des Folgejahres 0,5 BTC verkauft, veräußert die vom Januar. Deren Frist ist abgelaufen, der Gewinn ist steuerfrei.

  • Folge

    Meist zu deinem Vorteil

    Da zuerst die ältesten Bestände abgebaut werden, fallen Verkäufe häufiger in den steuerfreien Bereich, als man beim Blick auf den letzten Kauf vermuten würde.

  • Bedingung

    Ohne Aufstellung nicht belegbar

    FIFO lässt sich nur nachvollziehen, wenn jeder Kauf mit Datum, Menge und Preis dokumentiert ist. Fehlt das, schätzt im Zweifel das Finanzamt.

In der Praxis arbeitet FIFO meist für dich, weil zuerst die ältesten und damit oft schon steuerfreien Bestände abgebaut werden. Nachvollziehen lässt sich das nur mit einer lückenlosen Aufstellung aller Käufe. Wie sich der steuerpflichtige Anteil daraus ergibt, kannst du im Rechner auf der Übersichtsseite durchspielen.

Die Freigrenze unter der Jahresfrist

Verkaufst du innerhalb des Jahres, greift eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr, angehoben 2024 von zuvor 600 Euro. Sie gilt für die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres, nicht nur für Krypto.

  • Schwelle

    Freigrenze, nicht Freibetrag

    Erreicht dein Jahresgewinn den Betrag, ist er vollständig steuerpflichtig. Es wird nichts abgezogen, auch nicht der Teil unterhalb der Grenze.

  • Wortlaut

    "Weniger als", nicht "bis zu"

    Nach § 23 Abs. 3 S. 5 EStG bleibt der Gewinn steuerfrei, solange er weniger als den Grenzbetrag ausmacht. Bei exakt diesem Betrag greift die Steuerpflicht bereits.

  • Umfang

    Gilt für alle privaten Geschäfte

    Die Grenze zählt nicht je Coin und nicht nur für Krypto, sondern für die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres.

Der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag wird regelmäßig falsch wiedergegeben, auch in der Formulierung „wer die Grenze überschreitet“. Genau genommen ist der Gewinn nach § 23 Abs. 3 S. 5 EStG steuerfrei, solange er weniger als 1.000 Euro beträgt. Bei exakt 1.000 Euro ist er bereits vollständig steuerpflichtig.

Staking, Lending und DeFi

Seit dem BMF-Schreiben vom Mai 2022 ist geklärt, dass Staking und Lending die Haltefrist nicht verlängern. Zuvor stand die Sorge im Raum, sie könne sich auf zehn Jahre ausdehnen. Wer seine Coins einsetzt, behält also die Jahresfrist für die ursprünglich gekauften Bestände.

Die Erträge daraus sind eine eigene Frage. Sie zählen als sonstige Einkünfte und werden zum Zuflusszeitpunkt bewertet, mit eigener Freigrenze. Die Einzelheiten stehen auf der Staking-Seite.

Was die Frist neu startet

Drei Vorgänge werden regelmäßig verwechselt. Nur der erste setzt die Uhr zurück.

  • Startet neu

    Token-Tausch

    Bitcoin gegen Ethereum ist steuerlich ein Verkauf und ein Kauf. Für die erhaltene Währung beginnt die Frist von vorn, für die abgegebene wird der Gewinn sofort realisiert.

  • Neutral

    Transfer zwischen eigenen Wallets

    Coins von der Börse auf das eigene Hardware-Wallet zu schicken, ist kein Verkauf. Die Frist läuft unverändert weiter, auch über mehrere Umzüge hinweg.

  • Neutral

    Staking und Lending

    Seit dem BMF-Schreiben von 2022 verlängern sie die Frist nicht und starten sie auch nicht neu. Nur die Erträge daraus sind eigenständig zu versteuern.

Dokumentiere zu jedem Kauf Datum, Menge, Preis und Plattform. Auch steuerfreie Gewinne solltest du belegen können, denn steuerfrei heißt nicht nachweisfrei: Das Finanzamt darf die Haltedauer prüfen, und den Nachweis führst du.

FAQ

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zum Thema, kurz beantwortet.

Wie lange muss ich Krypto halten, damit Gewinne steuerfrei sind?
Ein Jahr. Die Frist läuft nach § 188 Abs. 2 BGB in Kalenderjahren und endet mit Ablauf des Tages, der dem Anschaffungstag entspricht. Bei einem Kauf am 15. März ist der Verkauf ab dem 16. März des Folgejahres steuerfrei. Die verbreitete Angabe "365 Tage" ist in Schaltjahren um einen Tag zu kurz.
Gilt die Jahresfrist auch für Token-Swaps?
Nein. Ein Tausch von einer Kryptowährung in eine andere gilt steuerlich als Verkauf der einen und Anschaffung der anderen. Für die erhaltene Währung beginnt die Frist neu, und für die abgegebene wird zu diesem Zeitpunkt ein Gewinn oder Verlust realisiert.
Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?
Nein. Das BMF-Schreiben vom Mai 2022 hat klargestellt, dass Staking und Lending die Haltefrist nicht verlängern. Die Jahresfrist bleibt bestehen. Die Erträge aus dem Staking selbst sind davon unabhängig zu versteuern.
Was passiert bei der Freigrenze von 1.000 Euro?
Solange dein Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres weniger als 1.000 Euro beträgt, bleibt er steuerfrei. Wird der Betrag erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil oberhalb der Grenze. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.

Über den Autor

Phil, Gründer & Chefredakteur bei CryptoTuts

PhilGründer & Chefredakteur · seit 2017

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Phil ist Gründer von CryptoTuts.de und beschäftigt sich seit 2017 intensiv mit Bitcoin, XRP und der Technik dahinter. Er teilt sein Wissen, um Einsteigern und Fortgeschrittenen fundierte und praxisnahe Inhalte zu bieten: unabhängig, transparent und ohne leere Versprechen.

  • 8+ Jahre Krypto-Erfahrung
  • 200+ Artikel verfasst
  • Investiert in BTC und XRP seit 2017