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Krypto Haltefrist: Die 1-Jahres-Regel erklärt

Was ist die Krypto-Haltefrist?

In Deutschland gilt für Kryptowährungen eine Spekulationsfrist von einem Jahr nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Das bedeutet: Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Coins mindestens 12 Monate hält und dann verkauft, muss auf den Gewinn keine Steuern zahlen — egal wie hoch der Profit ausfällt.

Diese Regelung macht Deutschland zu einem der kryptofreundlichsten Länder der Welt. In vielen anderen Ländern werden Krypto-Gewinne unabhängig von der Haltedauer besteuert.

So funktioniert die Haltefrist in der Praxis

Die Haltefrist beginnt mit dem Tag des Kaufs (Anschaffungsdatum) und endet exakt ein Jahr später. Kaufst du am 15. März 2025 Bitcoin, ist der Verkauf ab dem 16. März 2026 steuerfrei.

Wichtig: Das Finanzamt wendet die FIFO-Methode an (First In, First Out). Beim Verkauf gelten die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft. Wenn du zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft hast, werden deine ältesten Coins zuerst „verbraucht".

Beispiel: Du kaufst 0,5 BTC im Januar 2025 und 0,3 BTC im Mai 2025. Verkaufst du im Februar 2026 insgesamt 0,5 BTC, gelten die im Januar gekauften als verkauft — die Haltefrist ist überschritten und der Gewinn steuerfrei.

Freigrenze für kurzfristige Gewinne

Verkaufst du Krypto innerhalb der 12-Monats-Frist, greift eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr (seit 2024 angehoben, vorher 600 Euro). Liegen deine gesamten kurzfristigen Veräußerungsgewinne aus Krypto und anderen privaten Veräußerungsgeschäften unter dieser Grenze, bleiben sie steuerfrei.

Achtung: Die 1.000 Euro sind eine Freigrenze, keine Freibetrag. Überschreitest du die Grenze auch nur um einen Cent, wird der gesamte Gewinn versteuert — nicht nur der Betrag über 1.000 Euro.

Haltefrist bei Staking, Lending und DeFi

Seit dem BMF-Schreiben vom Mai 2022 ist klar: Die Nutzung von Kryptowährungen für Staking oder Lending verlängert die Haltefrist nicht. Zuvor bestand Unsicherheit, ob sich die Frist auf 10 Jahre verlängern könnte.

Das bedeutet: Auch wenn du deine ETH zum Staking einsetzt oder Coins über DeFi-Protokolle verleihst, bleibt die Haltefrist bei einem Jahr. Nach Ablauf sind die Gewinne aus dem Verkauf der ursprünglichen Coins steuerfrei.

Die Staking-Rewards selbst sind jedoch separat zu betrachten — sie gelten als Einkünfte und unterliegen eigenen steuerlichen Regeln.

Tipps zur Optimierung der Haltefrist

1. Dokumentiere alle Käufe — Notiere Datum, Menge, Preis und Plattform jeder Transaktion. Ein Steuertool wie CoinTracking automatisiert das.

2. FIFO bewusst nutzen — Wenn deine ältesten Coins die Haltefrist überschritten haben, verkaufe zuerst diese.

3. Token-Swaps beachten — Ein Tausch von BTC in ETH gilt steuerlich als Verkauf + Neukauf. Die Haltefrist beginnt für die neuen Coins von vorn.

4. Wallet-Transfers sind neutral — Das Verschieben von Coins zwischen eigenen Wallets löst keine Haltefrist-Problematik aus.

5. Steuerreport rechtzeitig erstellen — Auch steuerfreie Gewinne solltest du dokumentieren können, falls das Finanzamt nachfragt.

Steuer-Report automatisch erstellen

CoinTracking importiert alle Transaktionen und berechnet Gewinne, Verluste und Haltefristen automatisch nach FIFO.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich Krypto halten, damit Gewinne steuerfrei sind?
In Deutschland musst du Kryptowährungen mindestens 1 Jahr (365 Tage) halten. Danach sind Gewinne aus dem Verkauf komplett steuerfrei, unabhängig von der Höhe.
Gilt die 1-Jahres-Frist auch für Token-Swaps?
Nein. Ein Tausch von einer Kryptowährung in eine andere (z.B. BTC → ETH) gilt steuerlich als Verkauf und Neukauf. Die Haltefrist für die neue Kryptowährung beginnt von vorn.
Verlängert Staking die Haltefrist auf 10 Jahre?
Nein, nicht mehr. Seit dem BMF-Schreiben von Mai 2022 ist klargestellt, dass Staking und Lending die Haltefrist nicht verlängern. Sie bleibt bei einem Jahr.
Was passiert bei der Freigrenze von 1.000 Euro?
Die 1.000 Euro Freigrenze gilt für alle kurzfristigen Veräußerungsgewinne pro Jahr. Bleibst du darunter, ist alles steuerfrei. Überschreitest du sie, wird der gesamte Gewinn versteuert — nicht nur der Betrag über 1.000 Euro.

Keine Steuerberatung: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellen keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige professionelle Beratung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater (§ 2 StBerG). Steuergesetze und deren Auslegung können sich jederzeit ändern — insbesondere die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist in vielen Bereichen noch nicht abschließend geklärt. Für verbindliche Auskünfte konsultiere bitte einen zugelassenen Steuerberater. Vollständiger Haftungsausschluss