Was ist die Anlage SO?
Die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) ist das Formular der Steuererklärung, in dem private Veräußerungsgeschäfte angegeben werden. Dazu gehören alle Krypto-Gewinne und -Verluste aus dem Verkauf innerhalb der 1-Jahres-Haltefrist.
Zusätzlich werden in der Anlage SO auch sonstige Einkünfte wie Staking-Rewards, Mining-Erträge und Airdrops eingetragen (sofern sie die 256-Euro-Freigrenze überschreiten).
Die Anlage SO ist Teil der Einkommenssteuererklärung und wird über ELSTER oder Steuersoftware elektronisch eingereicht.
Welche Angaben braucht das Finanzamt?
Für jeden steuerpflichtigen Krypto-Vorgang benötigt das Finanzamt:
- Art des Wirtschaftsguts — z.B. "Bitcoin (BTC)" oder "Ethereum (ETH)" - Anschaffungsdatum — Wann hast du den Coin gekauft? - Veräußerungsdatum — Wann hast du den Coin verkauft? - Anschaffungskosten — Kaufpreis in Euro (nach FIFO) - Veräußerungserlös — Verkaufspreis in Euro - Gewinn oder Verlust — Differenz aus Erlös und Kosten
Bei vielen Transaktionen reicht eine zusammenfassende Aufstellung pro Coin mit Gesamtgewinn/-verlust. Den detaillierten Report (z.B. aus CoinTracking) legst du als Nachweis bei.
Schritt-für-Schritt: Anlage SO ausfüllen
Zeile 4–5 — Andere Wirtschaftsgüter: Hier trägst du deine Krypto-Veräußerungsgewinne ein. Kreuze "Andere Wirtschaftsgüter" an und trage den Gesamtgewinn (oder Verlust) aus allen Krypto-Verkäufen innerhalb der Haltefrist ein.
Zeile 7 — Anschaffungsdatum und -kosten: Das älteste Anschaffungsdatum und die Gesamtanschaffungskosten aller veräußerten Coins (nach FIFO).
Zeile 8 — Veräußerungsdatum und -erlös: Das jüngste Verkaufsdatum und der Gesamtveräußerungserlös.
Zeile 9 — Gewinn/Verlust: Differenz aus Veräußerungserlös und Anschaffungskosten.
Tipp: Die meisten Steuertools (CoinTracking, Blockpit) exportieren die Anlage SO als fertig ausfüllbares PDF oder CSV für den ELSTER-Import.
Sonstige Einkünfte separat eintragen
Staking-Rewards, Mining-Erträge und Airdrops werden in einem separaten Abschnitt der Anlage SO eingetragen — unter "Leistungen" bzw. "Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG".
Hier gibst du die Summe aller Zuflüsse abzüglich etwaiger Werbungskosten an. Die 256-Euro-Freigrenze wird automatisch berücksichtigt.
Wichtig: Veräußerungsgewinne (Zeile 4–9) und sonstige Einkünfte (Staking etc.) werden getrennt eingetragen. Sie haben jeweils eigene Freigrenzen (1.000 € vs. 256 €).
Verluste richtig angeben
Verluste aus Krypto-Verkäufen innerhalb der Haltefrist trägst du ebenfalls in der Anlage SO ein — als negativen Betrag in Zeile 9.
Das Finanzamt verrechnet den Verlust automatisch mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften. Übersteigen die Verluste die Gewinne, wird ein Verlustvortrag festgestellt, der in Folgejahre übernommen wird.
Praxis-Tipp: Auch wenn du nur Verluste hast, solltest du die Anlage SO ausfüllen, um den Verlustvortrag zu sichern. Ohne Angabe in der Steuererklärung geht der Verlust verloren.
Häufige Fehler vermeiden
1. Steuerfreie Gewinne trotzdem angeben — Viele vergessen, dass auch Gewinne nach der Haltefrist dokumentiert werden sollten (auch wenn sie steuerfrei sind). Das Finanzamt kann nachfragen.
2. Freigrenze falsch anwenden — Die 1.000-Euro-Freigrenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei Überschreitung wird der gesamte Gewinn versteuert.
3. Token-Swaps vergessen — Jeder Tausch (z.B. BTC → ETH) ist ein steuerrelevanter Verkauf, der in der Anlage SO erfasst werden muss.
4. FIFO nicht korrekt anwenden — Bei mehreren Käufen desselben Coins ist die Reihenfolge entscheidend. Ein Steuertool berechnet FIFO automatisch.
5. Fehlende Nachweise — Bewahre den Steuerreport und Transaktionshistorien mindestens 10 Jahre auf. Das Finanzamt kann nachträglich prüfen.
Steuer-Report automatisch erstellen
CoinTracking importiert alle Transaktionen und berechnet Gewinne, Verluste und Haltefristen automatisch nach FIFO.
Häufige Fragen
Muss ich die Anlage SO auch ausfüllen, wenn meine Gewinne unter 1.000 Euro liegen?
Wo genau trage ich Krypto-Gewinne in der Anlage SO ein?
Kann ich den CoinTracking-Report direkt an das Finanzamt senden?
Was passiert, wenn ich Krypto-Gewinne nicht angebe?
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Keine Steuerberatung: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellen keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige professionelle Beratung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater (§ 2 StBerG). Steuergesetze und deren Auslegung können sich jederzeit ändern — insbesondere die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist in vielen Bereichen noch nicht abschließend geklärt. Für verbindliche Auskünfte konsultiere bitte einen zugelassenen Steuerberater. Vollständiger Haftungsausschluss