Verluste aus Krypto-Trades steuerlich nutzen
Nicht nur Gewinne, auch Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen sind steuerlich relevant. Verkaufst du Coins mit Verlust innerhalb der 1-Jahres-Haltefrist, kannst du diesen Verlust mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen.
Das kann deine Steuerlast erheblich senken. Hast du beispielsweise 5.000 Euro Gewinn aus Bitcoin-Verkäufen und 3.000 Euro Verlust aus einem Altcoin-Trade, zahlst du nur auf 2.000 Euro Steuern.
Horizontaler Verlustausgleich
Krypto-Verluste können innerhalb desselben Jahres mit Krypto-Gewinnen und anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Verkauf von Sammlerstücken, Kunst oder sonstigen Wirtschaftsgütern) verrechnet werden.
Wichtig: Eine Verrechnung mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (Gehalt, Kapitalerträge, Vermietung) ist nicht möglich. Krypto-Verluste können nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnet werden.
Verlustvortrag und Verlustrücktrag
Übersteigen deine Krypto-Verluste deine Gewinne im selben Jahr, wird der verbleibende Verlust nicht einfach „verschenkt". Du hast zwei Möglichkeiten:
Verlustrücktrag: Der Verlust kann in das Vorjahr zurückgetragen werden und dort mit Gewinnen verrechnet werden.
Verlustvortrag: Der Verlust wird in die Folgejahre vorgetragen und automatisch mit künftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet. Der Verlustvortrag verfällt nicht — er kann theoretisch unbegrenzt vorgetragen werden.
In der Praxis nutzen die meisten Krypto-Anleger den Verlustvortrag, da er automatisch vom Finanzamt berücksichtigt wird.
Wann Verluste realisieren?
Ein Verlust wird steuerlich erst wirksam, wenn er realisiert wird — also wenn du die Coins tatsächlich verkaufst. Unrealisierte Buchverluste (Coins im Wallet, die an Wert verloren haben) haben keine steuerliche Wirkung.
Strategisch kann es sinnvoll sein, Verluste gezielt vor Jahresende zu realisieren (sogenanntes „Tax Loss Harvesting"). Dabei verkaufst du Coins mit Verlust, realisierst den steuerlichen Verlust und kaufst die Coins anschließend zurück.
Achtung: In Deutschland gibt es keine „Wash Sale Rule" wie in den USA. Du kannst Coins verkaufen und sofort zurückkaufen, ohne dass der Verlust steuerlich aberkannt wird. Die Haltefrist beginnt jedoch für die zurückgekauften Coins von vorn.
Verluste richtig dokumentieren
1. Alle Transaktionen erfassen — Auch Verlust-Trades müssen lückenlos dokumentiert werden.
2. FIFO beachten — Die Zuordnung der Verluste richtet sich nach der FIFO-Methode. Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft.
3. Steuertool verwenden — CoinTracking berechnet automatisch Gewinne und Verluste nach FIFO und erstellt den Steuerreport.
4. Anlage SO ausfüllen — Verluste werden in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) der Steuererklärung angegeben.
5. Verlustvortrag beantragen — Wenn deine Verluste die Gewinne übersteigen, beantragt das Finanzamt automatisch einen Verlustvortrag, wenn du die Anlage SO korrekt ausfüllst.
Besonderheiten bei Totalverlusten
Wenn ein Coin auf null fällt (Rug Pull, Projekt-Einstellung), kannst du den Verlust nur geltend machen, wenn du den Coin tatsächlich verkaufst. Ein „wertloser" Coin im Wallet ist kein realisierter Verlust.
Manche Börsen und DEXs erlauben den Verkauf auch bei extrem niedrigen Kursen. Alternativ kannst du den Coin gegen einen minimalen Betrag tauschen, um den Verlust zu realisieren.
Bei nachweislichem Totalverlust (z.B. Börsen-Insolvenz, nachweislich wertlose Coins) kann das Finanzamt den Verlust auch ohne Verkauf anerkennen — dies erfordert jedoch eine individuelle Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt.
Steuer-Report automatisch erstellen
CoinTracking importiert alle Transaktionen und berechnet Gewinne, Verluste und Haltefristen automatisch nach FIFO.
Häufige Fragen
Kann ich Krypto-Verluste mit Krypto-Gewinnen verrechnen?
Was passiert mit Verlusten, die ich nicht verrechnen kann?
Kann ich Krypto-Verluste gegen mein Gehalt verrechnen?
Gibt es in Deutschland eine Wash-Sale-Regel für Krypto?
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Keine Steuerberatung: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellen keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige professionelle Beratung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater (§ 2 StBerG). Steuergesetze und deren Auslegung können sich jederzeit ändern — insbesondere die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist in vielen Bereichen noch nicht abschließend geklärt. Für verbindliche Auskünfte konsultiere bitte einen zugelassenen Steuerberater. Vollständiger Haftungsausschluss