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Ratgeber · Krypto Steuern

DeFi-Steuern: was geregelt ist und was nicht

Bei DeFi ist der schwierige Teil nicht die Rechnung, sondern die Einordnung. Ein Teil der Vorgänge ist von der Verwaltung geregelt, ein zentraler Teil ausdrücklich nicht. Diese Seite trennt beides, statt für alles eine Antwort zu behaupten.

Phil · CryptoTuts Gründer5 Fragen beantwortetAlle Steuer-Themen →
Lending-Erträge
meist § 22 Nr. 3
Liquidity Mining
nicht geregelt
Swap
immer Veräußerung

Was geregelt ist und was nicht

DeFi gilt als der komplizierteste Bereich im Krypto-Steuerrecht, und das liegt weniger an der Rechenarbeit als an der Zuordnung. Wichtiger als jede Faustregel ist deshalb die Frage, wozu es überhaupt eine Verwaltungsauffassung gibt.

  • Geregelt

    Veräußerung, Staking, Lending

    Für Verkäufe, Tauschvorgänge und die Erträge aus passivem Staking und Lending gibt es Verwaltungsanweisungen. Auch dass die Jahresfrist erhalten bleibt, wenn Coins zwischenzeitlich verliehen waren.

  • Nicht geregelt

    Liquidity Mining und NFTs

    Beides lässt das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 ausdrücklich aus und kündigt an, es in Abstimmung mit den Ländern sukzessive zu ergänzen.

  • Folge

    Vertretbar ist nicht geltend

    Wo nichts geregelt ist, gibt es keine sichere Variante, sondern nur eine begründete. Dokumentiere die Einordnung, die du gewählt hast, samt Begründung: Das ist die eigentliche Absicherung.

Ratgeber, die auch für Pools eine eindeutige Antwort geben, verwechseln eine vertretbare Auslegung mit geltendem Recht. Beides kann im Ergebnis dasselbe sein; der Unterschied zeigt sich erst, wenn das Finanzamt anders entscheidet und du begründen musst, warum du so gerechnet hast.

Lending

Du stellst Coins über ein Protokoll bereit und erhältst dafür eine Vergütung. Diese Erträge werden überwiegend als Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt, bewertet zum Kurs im Zeitpunkt des Zuflusses. Steuerfrei bleiben sie, solange alle Leistungen des Jahres zusammen weniger als 256 Euro betragen.

Eine Einordnung als Kapitalertrag nach § 20 EStG kommt in Betracht, wenn dem Vorgang eine Kapitalforderung zugrunde liegt. Das Kriterium ist nicht, in welcher Währung ausgezahlt wird, sondern was rechtlich geschuldet ist. Das BMF stellt dazu nichts klar, also bleibt es eine Frage des Einzelfalls.

Zwei Punkte sind dagegen gesichert. Erstens verlängert Lending die Jahresfrist der eingesetzten Coins nicht; das gilt ausdrücklich auch dann, wenn sie zwischenzeitlich verliehen waren. Zweitens gilt für Verluste dieselbe Enge wie beim Staking: Ein Werbungskostenüberschuss ist nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig, er mindert nach § 22 Nr. 3 S. 4 EStG nur Leistungen derselben Art. Einzelheiten dazu auf der Staking-Seite.

Bekommst du beim Einzahlen einen Anspruchstoken zurück, etwa aToken oder cToken, stellt sich dieselbe Tauschfrage wie bei LP-Token im nächsten Abschnitt.

Liquidity Pools und LP-Token

Hier liegt die größte Lücke. Liquidity Mining ist im BMF-Schreiben bewusst nicht behandelt, und damit ist offen, ob die Einzahlung bereits eine Veräußerung ist.

  • Einzahlung

    Tausch oder bloße Verwahrung

    Bekommst du einen LP-Token, spricht viel für einen Tausch der eingebrachten Token gegen ein neues Wirtschaftsgut. Vertreten wird auch das Gegenteil, weil wirtschaftlich weiter dein Anteil am Pool dahintersteht.

  • Laufend

    Anteilige Gebühren

    Was dir aus den Trading-Gebühren zufließt, ist ein Zufluss und wird zu diesem Zeitpunkt bewertet. Bei Pools, die die Gebühren thesaurieren, ist schon der Zuflusszeitpunkt strittig.

  • Auflösung

    Impermanent Loss materialisiert sich

    Er ist kein eigener Abzugsposten, sondern geht im Ergebnis der Auflösung auf. Liegt die Position länger als ein Jahr zurück, ist der Verlust steuerlich unbeachtlich, genau wie ein Gewinn steuerfrei wäre.

Wer die Einzahlung als Tausch behandelt, realisiert schon dort Gewinne oder Verluste und startet für den LP-Token eine neue Frist. Wer sie als bloße Verwahrung ansieht, verschiebt alles auf die Auflösung und behält die ursprüngliche Frist. Beide Wege führen zu unterschiedlichen Zahlen, und beide sind mit Argumenten unterlegt.

Was du in keinem Fall tun solltest: die Methode zwischen Ein- und Auszahlung wechseln. Eine Auflösung als Tausch zu behandeln, die Einzahlung aber nicht, erzeugt einen Anschaffungszeitpunkt, den es nach deiner eigenen Logik nicht geben kann.

Yield Farming und Auto-Compounding

Farming kombiniert meist mehrere Bausteine, und jeder davon wird für sich beurteilt. Für die Ertragsseite gilt durchgängig das Zuflussprinzip: Maßgeblich ist der Wert im Moment der Gutschrift.

Auto-Compounding ist deshalb kein Aufschub. Auch wenn nie etwas auf deinem Konto landet, sondern direkt reinvestiert wird, ist jeder einzelne Reinvestitionsvorgang ein Zufluss mit eigenem Bewertungszeitpunkt. Bei stündlichem Compounding entstehen so vierstellig viele Bewertungen im Jahr. Ohne automatisierte Auswertung ist das nicht darstellbar, und eine Schätzung trägt hier deutlich weniger weit als bei einzelnen Trades.

Swap, Wrapping und Bridge

  • Klar

    Swap auf einer DEX

    Ein Token gegen einen anderen ist Veräußerung und Anschaffung. Für den erhaltenen Token beginnt die Jahresfrist neu. Daran ändert die Automatisierung im Hintergrund nichts.

  • Offen

    Wrapping

    Ob aus ETH ein anderes Wirtschaftsgut wird, wenn daraus WETH wird, ist nicht geregelt. Die vorsichtige Lesart behandelt es als Tausch, die wirtschaftliche als reine Technik.

  • Kommt drauf an

    Bridge

    Wird derselbe Token auf der einen Kette gesperrt und auf der anderen ausgegeben, liegt ein Transfer näher. Erhältst du ein davon verschiedenes Wrapped Asset, greift dieselbe Frage wie beim Wrapping.

Bei den beiden offenen Punkten hilft eine einfache Frage: Bekommst du am Ende ein anderes Wirtschaftsgut in die Hand oder dasselbe an einem anderen Ort? Das ist keine Entscheidung, aber es ist die Frage, an der sich die Argumentation aufhängt.

Was du festhalten musst

Bei DeFi entscheidet die Dokumentation darüber, ob am Ende gerechnet oder geschätzt wird. Notiere alle genutzten Adressen samt Kette, sichere die Transaktionshistorie, bevor ein Frontend abgeschaltet wird, und halte zu jedem Zufluss Zeitstempel und Kurs fest.

Beachte dabei, dass die Verwaltung die Verbrauchsfolge walletbezogen und je Handelsbezeichnung betrachtet. Wer über fünf Wallets und drei Ketten verteilt agiert, führt damit mehrere getrennte Bestände, nicht einen großen. Was daraus folgt, steht auf der Seite zur Steuererklärung.

Und weil DeFi-Erträge und Veräußerungsgewinne in verschiedene Töpfe fallen, lohnt der Blick auf beide Grenzen: 1.000 Euro für Veräußerungsgewinne, 256 Euro für Leistungen, jeweils als Freigrenze und nicht als Freibetrag. Die Eintragung selbst läuft über die Anlage SO.

FAQ

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zum Thema, kurz beantwortet.

Ist die Einzahlung in einen Liquidity Pool steuerpflichtig?
Das ist nicht abschließend geklärt. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 behandelt Liquidity Mining ausdrücklich nicht und kündigt eine Ergänzung an. Vertreten wird beides: Wer beim Einzahlen einen LP-Token erhält, tauscht nach der einen Lesart ein Wirtschaftsgut gegen ein anderes; nach der anderen bleibt wirtschaftlich der Anteil am Pool bestehen. Wichtig ist, die gewählte Einordnung zu begründen und bis zur Auflösung beizubehalten.
Sind Lending-Erträge steuerpflichtig?
Ja. Sie werden überwiegend als Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt und zum Kurs im Zeitpunkt des Zuflusses bewertet. Steuerfrei bleiben sie nur, solange alle Leistungen des Kalenderjahres zusammen weniger als 256 Euro betragen.
Wie wird Impermanent Loss steuerlich behandelt?
Nicht als eigener Abzugsposten. Er wirkt sich erst aus, wenn die Position aufgelöst wird, und geht dort im Veräußerungsergebnis auf. Liegt die Anschaffung mehr als ein Jahr zurück, ist der Verlust steuerlich unbeachtlich, so wie ein Gewinn steuerfrei wäre.
Verlängert DeFi-Nutzung die Haltefrist?
Nein. Die Jahresfrist bleibt auch dann erhalten, wenn die Coins zwischenzeitlich verliehen oder gestakt waren. Etwas anderes gilt, wenn ein Vorgang als Tausch einzuordnen ist: Dann beginnt für das erhaltene Wirtschaftsgut eine neue Frist.
Muss ich jedes Auto-Compounding einzeln erfassen?
Ja. Jeder Reinvestitionsvorgang ist ein Zufluss mit eigenem Bewertungszeitpunkt, auch wenn nie etwas ausgezahlt wird. Bei häufigem Compounding entstehen dadurch sehr viele Einzelbewertungen, die sich nur automatisiert auswerten lassen.

Über den Autor

Phil, Gründer & Chefredakteur bei CryptoTuts

PhilGründer & Chefredakteur · seit 2017

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Phil ist Gründer von CryptoTuts.de und beschäftigt sich seit 2017 intensiv mit Bitcoin, XRP und der Technik dahinter. Er teilt sein Wissen, um Einsteigern und Fortgeschrittenen fundierte und praxisnahe Inhalte zu bieten: unabhängig, transparent und ohne leere Versprechen.

  • 8+ Jahre Krypto-Erfahrung
  • 200+ Artikel verfasst
  • Investiert in BTC und XRP seit 2017