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DeFi Steuern: Yield Farming, Lending & Co. versteuern

DeFi und Steuern: Die Grundlagen

Decentralized Finance (DeFi) umfasst Finanzdienstleistungen auf der Blockchain — ohne traditionelle Banken. Dazu gehören Lending (Verleihen), Yield Farming, Liquidity Providing und mehr. Steuerlich ist DeFi einer der komplexesten Bereiche im Krypto-Steuerrecht.

Das Kernproblem: Viele DeFi-Transaktionen erzeugen steuerrelevante Vorgänge, die oft automatisch und in hoher Frequenz stattfinden. Ohne Steuertool ist eine korrekte Dokumentation kaum möglich.

Die gute Nachricht: Die grundlegenden Steuerregeln (Haltefrist, Freigrenze, Einkommensteuersatz) gelten auch für DeFi. Die Herausforderung liegt in der korrekten Einordnung der einzelnen Transaktionstypen.

Lending: Krypto verleihen und Zinsen versteuern

Beim Lending verleihst du Kryptowährungen über ein DeFi-Protokoll (z.B. Aave, Compound) und erhältst dafür Zinsen. Steuerlich gibt es zwei mögliche Einordnungen:

Variante 1 — Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG): Die Zinserträge gelten als sonstige Einkünfte. Es gilt die 256-Euro-Freigrenze. Diese Einordnung ist die gängigere.

Variante 2 — Kapitalerträge (§ 20 EStG): Wenn die Zinsen in Fiat-Währung oder stablecoins gezahlt werden, könnten sie als Kapitalerträge eingestuft werden (25 % Abgeltungssteuer + Soli). Diese Einordnung ist umstritten.

Wichtig: Das Einzahlen von Coins in ein Lending-Protokoll kann steuerlich als Tausch/Verkauf gewertet werden, wenn du im Gegenzug einen LP-Token erhältst. Dies löst ggf. die Haltefrist-Berechnung aus.

Yield Farming: Erträge korrekt versteuern

Yield Farming kombiniert oft Lending, Staking und Liquidity Providing. Steuerlich können mehrere Sachverhalte gleichzeitig entstehen:

- Harvest/Claim: Das Einsammeln von Farming-Rewards ist ein steuerpflichtiger Zufluss (sonstige Einkünfte). - Auto-Compounding: Wenn Rewards automatisch reinvestiert werden, entsteht trotzdem bei jedem Compounding ein steuerpflichtiger Zufluss. - Token-Swaps innerhalb der Farm: Jeder automatische Swap ist ein steuerrelevanter Tausch.

Die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte bemisst sich am Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses — bei Auto-Compounding also bei jedem einzelnen Reinvestment.

Liquidity Pools: LP-Tokens und Impermanent Loss

Beim Liquidity Providing stellst du einem DEX (z.B. Uniswap, SushiSwap) Liquidität in Form von Token-Paaren bereit und erhältst LP-Tokens.

Steuerliche Vorgänge: 1. Einzahlung: Das Einzahlen in einen Pool wird als Tausch der Einzel-Tokens gegen LP-Tokens gewertet. Dies löst einen steuerrelevanten Verkauf aus. 2. Trading-Fees: Die anteilig verdienten Trading-Gebühren gelten als sonstige Einkünfte. 3. Auszahlung: Das Auflösen der LP-Position ist ein erneuter Tausch (LP-Token gegen Einzel-Tokens).

Impermanent Loss: Entsteht, wenn sich das Preisverhältnis der Pool-Tokens verändert. Steuerlich wird der Impermanent Loss erst bei der Auszahlung realisiert und kann dann als Verlust geltend gemacht werden.

Token-Swaps und Wrapping

Token-Swaps (z.B. ETH → USDC): Jeder Swap auf einer DEX ist steuerlich ein Verkauf des einen und Kauf des anderen Tokens. Die Haltefrist beginnt für den neuen Token von vorn. Gewinne innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig.

Wrapping (z.B. ETH → WETH): Die steuerliche Behandlung von Wrapping ist umstritten. Konservative Sicht: Wrapping = Tausch = steuerrelevant. Progressive Sicht: Wrapping ist nur eine technische Umwandlung ohne wirtschaftlichen Eigentumsübergang.

Bridge-Transaktionen: Das Übertragen von Tokens über Bridges (z.B. Ethereum → Arbitrum) ist steuerlich noch nicht abschließend geklärt. Die meisten Steuerberater behandeln es wie einen Transfer zwischen eigenen Wallets (steuerneutral).

DeFi-Steuern: Praxis-Tipps

1. Steuertool ist Pflicht — Bei DeFi-Aktivitäten ist ein Tool wie CoinTracking unabdingbar. Es importiert Wallet-Transaktionen automatisch und klassifiziert DeFi-Vorgänge.

2. Wallet-Adressen dokumentieren — Notiere alle verwendeten Wallet-Adressen und die zugehörigen Chains.

3. Claim-Zeitpunkte festhalten — Besonders bei Yield Farming jeden Harvest mit Zeitstempel und Wert dokumentieren.

4. Konservativ einordnen — Im Zweifel die steuerlich strengere Einordnung wählen. Das Finanzamt tendiert zur konservativen Auslegung.

5. Steuerberater hinzuziehen — Bei komplexen DeFi-Strategien lohnt sich ein auf Krypto spezialisierter Steuerberater.

6. Änderungen beobachten — Die DeFi-Steuerregeln entwickeln sich ständig weiter. Regelmäßig prüfen, ob sich die Rechtslage geändert hat.

Steuer-Report automatisch erstellen

CoinTracking importiert alle Transaktionen und berechnet Gewinne, Verluste und Haltefristen automatisch nach FIFO.

Häufige Fragen

Sind DeFi-Zinsen aus Lending steuerpflichtig?
Ja, Zinserträge aus DeFi-Lending gelten in der Regel als sonstige Einkünfte und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Es gilt die 256-Euro-Freigrenze.
Ist die Einzahlung in einen Liquidity Pool steuerpflichtig?
Ja, die Einzahlung wird als Tausch der Einzel-Tokens gegen LP-Tokens gewertet. Dies ist ein steuerrelevanter Vorgang, der Gewinne oder Verluste auslösen kann.
Wie wird Impermanent Loss steuerlich behandelt?
Impermanent Loss wird erst bei der Auszahlung aus dem Liquidity Pool realisiert. Der Verlust kann dann mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
Verlängert DeFi-Nutzung die Haltefrist?
Nein, seit dem BMF-Schreiben 2022 verlängert weder Lending noch Staking die Haltefrist. Allerdings kann das Einzahlen in DeFi-Protokolle als Tausch gewertet werden, wodurch eine neue Haltefrist beginnt.

Keine Steuerberatung: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellen keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige professionelle Beratung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater (§ 2 StBerG). Steuergesetze und deren Auslegung können sich jederzeit ändern — insbesondere die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist in vielen Bereichen noch nicht abschließend geklärt. Für verbindliche Auskünfte konsultiere bitte einen zugelassenen Steuerberater. Vollständiger Haftungsausschluss