Die Anlage SO (Sonstiges) ist ein fester Bestandteil der deutschen Einkommensteuererklärung und gewinnt im Krypto-Bereich zunehmend an Bedeutung. Seit die flatternde Finanztransaktionssteuer und neue Regulierungen den Kryptomarkt durchdringen, müssen Anleger ihre digitalen Vermögenswerte korrekt deklarieren. Die Anlage SO erfasst dabei Einkünfte, die nicht eindeutig den anderen sieben Einkunftsarten zuge und dazu gehören seit Änderungordnet werden können – der Rechtslage auch viele Krypto-Transaktionen.
Was ist Anlage SO genau?
Die Anlage SO ist ein amtlicher Vordruck zur Ergänzung der Einkommensteuererklärung. Sie dient der Erfassung von sonstigen Einkünften nach § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Im Unterschied zu Kapitaleinkünften (§ 20 EStG) oder Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) handelt es sich bei den sonstigen Einkünften um eine Auffangkategorie.
Für Krypto-Investoren ist besonders relevant: Wer Kryptowährungen vor 2025 als privates Veräußerungsgeschäft versteuert hat, trug die Gewinne in der Anlage SO ein. Mit dem Wegfall der einulationsfrist zum 1. Januarjährigen Spek 2025 gelten nun andere Regeln. Seitdem fallen Krypto-Gewinne unter § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte), sofern die jährliche Freigrenze von 1.000 Euro überschritten wird.
Wichtig: Die Anlage SO unterscheidet verschiedene Einkunftsarten. Bei Krypto-Transaktionen ist entscheidend, ob es sich um private Veräußerungen, Einkünfte aus Staking/Lending oder sonstige Tätigkeiten handelt. Die korrekte Zuordnung beeinflusst die Steuerberechnung erheblich.
Welche Felder sind für Krypto relevant?
Die Anlage SO enthält mehrere Nummernfelder, die für Krypto-Anleger von Bedeutung sein können:
- Nr. 1: Wiederkehrende Bezüge (z.B. Einkommen aus Staking, die als wiederkehrende Auszahlungen gelten)
- Nr. 2: Sonstige wiederkehrende Bezüge
- Nr. 3: Private Veräußerungsgeschäfte (bis 2024: Krypto-Verkäufe innerhalb eines Jahres)
- Sonstige Felder: Je nach Sachverhalt können auch Einkünfte aus Leasing, Royalties oder ähnlichen Quellen relevant sein
Für die korrekte Eintragung empfiehlt sich die Nutzung einer geeigneten Steuer-Software. CoinTracking bietet eine automatische Kategorisierung und Exportfunktion für die Anlage SO.
Konkrete Steuer-Beispiele für Krypto in Anlage SO
Beispiel 1: Krypto-Verkauf nach Spekulationsfrist
Max kauft im Januar 2024 zwei Bitcoin zu je 35.000 Euro. Im März 2025 verkauft er sie zu einem Preis von je 42.000 Euro. Der Gesamtgewinn beträgt 14.000 Euro. Da die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist, muss Max den Gewinn dennoch in der Anlage SO angeben, sofern die Freigrenze von 1.000 Euro überschritten wird. Im Jahr 2025 liegt der Gesamtgewinn über der Freigrenze, weshalb eine Versteuerung erfolgt.
Berechnung: Gewinn 14.000 Euro abzüglich Freibetrag 1.000 Euro = zu versteuernder Betrag 13.000 Euro. Dieser wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Beispiel 2: Staking-Einkünfte
Sarah betreibt Node-Validierung auf dem Ethereum-Netzwerk und erhält monatlich 0,05 ETH als Belohnung. Bei einem ETH-Preis von 2.800 Euro entspricht dies etwa 140 Euro pro Monat. Diese Einkünfte gelten als Einkünfte aus sonstigen Tätigkeiten und sind in der Anlage SO einzutragen. Der jährliche Gesamtbetrag von 1.680 Euro übersteigt die 1.000-Euro-Freigrenze nicht und bleibt daher steuerfrei – vorausgesetzt, es liegen keine weiteren Krypto-Einkünfte vor.
Beispiel 3: NFT-Verkauf als Kunst
Tom erstellt und verkauft digitale Kunstwerke als NFTs. Die Veräußerungserlöse werden als Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit oder als private Veräußerungsgewinne behandelt. Bei häufigem Verkauf (mehr als drei Objekte pro Jahr oder erheblicher Zeitaufwand) spricht man von gewerblicher Tätigkeit, die anders zu versteuern ist als einmalige private Verkäufe.
Pro und Contra der Anlage SO für Krypto-Anleger
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Klare Erfassung aller Krypto-Einkünfte an einem Ort | Komplexe Unterscheidung zwischen Einkunftsarten erforderlich |
| Automatischer Abgleich mit Steuer-Software möglich | Bei Fehlern drohen Nachzahlungen und Zinsen |
| Jährliche Freigrenze von 1.000 Euro bietet Spielraum | Dokumentationsaufwand für alle Transaktionen notwendig |
Praktische Umsetzung: So trägst du Anlage SO korrekt ein
Die korrekte Eintragung in die Anlage SO erfordert Vorbereitung. Folgende Schritte helfen dir:
- Transaktionshistorie exportieren: Nutze Export-Funktionen deiner Börsen oder Wallets. Börsen mit Gebührenfokus bieten oft integrierte Reporting-Tools.
- Alle Gewinne und Verluste berechnen: Addiere alle Veräußerungsgewinne des Jahres. Berücksichtige auch Staking-Erträge, Lending-Zinsen und NFT-Verkäufe.
- Freigrenze prüfen: Liegt der Gesamtbetrag unter 1.000 Euro, entfällt die Steuerpflicht (aber nicht die Deklarationspflicht).
- Software nutzen: Programme wie CoinTracking erstellen automatisierte Berichte für das Finanzamt.
- Steuerberater konsultieren: Bei komplexen Sachverhalten (z.B. DeFi, NFTs, internationale Konten) ist professionelle Hilfe ratsam.
Achtung: Die Grenze zwischen privaten Veräußerungsgeschäften und gewerblicher Tätigkeit ist fließend. Wer regelmäßig und professionell handelt, riskiert die Einordnung als Gewerbebetrieb mit höherer steuerlicher Belastung.
Zusammenhang mit anderen Steuerthemen
Die Anlage SO steht im Kontext weiterer steuerlicher Pflichten. Die Kapitalertragsteuer betrifft vor allem Zinserträge aus Krypto-Produkten, während die Einkommensteuer die Gesamtberechnung umfasst. Wer mehrere Einkunftsarten hat, muss die Wechselwirkungen beachten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Besteuerung von Kryptowährungen generell. Seit 2025 gelten neue Regeln, die eine sorgfältige Planung erfordern. Informiere dich in unserem Guide zu Krypto-Steuern 2025 über die aktuellen Änderungen.
Für die sichere Verwahrung deiner Assets empfehlen wir einen Wallet-Vergleich für sichere Verwahrung. Hardware-Wallets wie die BitBox02 bieten hohe Sicherheit und erleichtern die Nachvollziehbarkeit deiner Transaktionen.
Fazit: Warum Anlage SO 2026 unverzichtbar ist
Die korrekte Handhabung der Anlage SO ist für jeden Krypto-Anleger in Deutschland essenziell. Die Regulierungsdichte nimmt zu, und das Finanzamt erhält zunehmend Informationen über Krypto-Transaktionen durch Auskunftsersuchen an Börsen. Eine saubere Dokumentation schützt vor späteren Problemen.
Die beste Strategie bleibt: Alle Transaktionen von Anfang an lückenlos dokumentieren, die jährliche Freigrenze im Auge behalten und bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzuziehen. Mit strukturiertem Vorgehen wird die Anlage SO nicht zum Schreckgespenst, sondern zu einem verständlichen Teil der Steuererklärung.
Häufige Fragen zu Anlage SO
Muss ich Krypto-Gewinne auch in die Anlage SO eintragen, wenn ich unter 1.000 Euro bleibe?
Ja, die Deklarationspflicht besteht unabhängig von der Freigrenze. Even if no tax is due, you must report your crypto transactions. Only the tax payment is waived below the threshold.
Welche Kosten kann ich von meinen Krypto-Einkünften abziehen?
Die Anschaffungskosten mindern den Veräußerungsgewinn. Also kannst du Gebühren für Käufe und Verkäufe, Wallet-Kosten und ggf. Beratungskosten als Werbungskosten geltend machen, sofern sie direkt mit den Einkünften zusammenhängen.
Wie dokumentiere ich meine Krypto-Transaktionen am besten?
Führe ein lückenloses Transaktionsprotokoll mit Kaufdatum, Kaufpreis, Verkaufsdatum, Verkaufspreis und Wallet-Adressen. Nutze Tools wie CoinTracking für automatische Berechnungen und Exportfunktionen. Bewahre alle Belege mindestens zehn Jahre auf.