Steuerpflicht ist der Kernbegriff für die Frage, ob ein Krypto-Vorgang gemeldet werden muss. Entscheidend sind dabei nicht nur Gewinne, sondern auch Art und Kontext des Vorgangs.
Viele Fehler entstehen durch lückenhafte Transaktionshistorien. Ohne belastbare Daten lassen sich steuerliche Pflichten schwer sauber beurteilen.
Info: Steuerpflicht wird durch konkrete Vorgänge ausgelöst, nicht durch bloßes Interesse an Krypto.
Wann entsteht Steuerpflicht bei Krypto?
Die Steuerpflicht bei Kryptowährungen entsteht in Deutschland durch verschiedene Auslöser, die unterschiedlich behandelt werden. Grundsätzlich muss zwischen drei großen Kategorien unterschieden werden: privaten Veräußerungsgeschäften, Einkünften aus sonstigen Leistungen und Kapitalerträgen.
Die privaten Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) waren bis Ende 2024 die wichtigste Steuerart für Krypto-Gewinne. Ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht, wenn du Kryptowährungen innerhalb von einem Jahr nach Anschaffung wieder verkaufst und dabei einen Gewinn erzielst. Liegt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften unter 801 Euro im Jahr, bleibt er steuerfrei – unabhängig von der Haltedauer.
Ab dem Jahr 2025 ändert sich die Rechtslage grundlegend: Kryptowährungen werden dann als Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG eingestuft. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Krypto automatisch der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag unterliegen – und zwar auch dann, wenn die einjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Die Abgeltungsteuer wird von deiner Bank oder vom Broker einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Einkommensteuer: Mining, Staking und Lending
Neben den Veräußerungsgewinnen gibt es eine zweite wichtige Kategorie: die Einkommensteuer. Diese wird fällig, wenn du Kryptowährungen durch aktive Tätigkeiten erwirbst. Die wichtigsten Fälle sind:
- Mining: Die erhaltenen Coins gelten als Einnahmen aus selbstständiger Arbeit oder – bei geringem Umfang – als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)
- Staking: Die Rewards werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder als sonstige Leistungen besteuert
- Lending/ Lending-Protokolle: Zinsen aus Krypto-Verleihungen sind einkommensteuerpflichtig
- Airdrops und Forks: Diese können als Einkünfte aus sonstigen Leistungen oder als privates Veräußerungsgeschäft gelten
Bei geringen Beträgen unter 256 Euro pro Jahr kann eine pauschale Besteuerung Anwendung finden. Bei regelmäßigen oder erheblichen Einkünften aus diesen Tätigkeiten empfiehlt sich jedoch die Führung eines ordnungsgemäßen Kassenbuchs.
Die drei Steuerarten im Vergleich
| Steuerart | Anwendung | Steuersatz | Freibetrag |
|---|---|---|---|
| Privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) | Verkauf innerhalb von 1 Jahr | Einkommensteuer (progressiv) | 801 € / Jahr |
| Kapitalertragsteuer (§ 20 EStG) | Verkauf ab 2025 (alle Krypto) | 25 % + Soli | Freistellungsauftrag |
| Einkommensteuer | Mining, Staking, Lending, NFTs | Einkommensteuer (progressiv) | Grundfreibetrag (ca. 11.604 €) |
Ausnahmen und Steuerfreiheit
Trotz der weitreichenden Steuerpflichten gibt es wichtige Ausnahmen. Der wichtigste Fall ist die einjährige Haltedauer: Veräußerst du Kryptowährungen nach mehr als zwölf Monaten, war der Gewinn bis Ende 2024 steuerfrei (soweit er nicht als Einkommen aus Mining oder ähnlich galt). Ab 2025 greift diese Frist nicht mehr für die Kapitalertragsteuer.
Ein weiterer Ausnahmefall betrifft Geschenke und Erbschaften. Schenkst du Kryptowährungen oder erbst du sie, fällt keine Einkommensteuer an – allerdings können Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer greifen, abhängig vom Wert und dem Verwandtschaftsverhältnis.
Halten als Kapitalvermögen (ohne Verkauf) löst ebenfalls keine Steuerpflicht aus. Solange du deine Kryptowährungen nur hältst und nicht veräußerst oder nutzt, entstehen keine steuerbaren Einkünfte.
Wichtig: Fehlende oder fehlerhafte Aufzeichnungen erhöhen das Risiko späterer Korrekturen und Nachfragen.
Dokumentationspflichten und Nachweispflichten
Die korrekte Erfassung aller Transaktionen ist das Fundament einer jeden Steuererklärung im Krypto-Bereich. Das Finanzamt kann im Rahmen einer Prüfung detaillierte Nachweise verlangen. Deshalb solltest du folgende Daten für jede Transaktion dokumentieren:
- Datum der Anschaffung und Veräußerung
- Preis in Euro zum Zeitpunkt der Transaktion
- Menge der gehandelten Kryptowährung
- Wallet-Adressen (Ein- und Ausgangsadressen)
- Handelspartner (Börse, OTC-Dealer, Privatperson)
- Gebühren und deren steuerliche Behandlung
Baue deshalb ein sauberes Datensystem mit Börsenexporten, Bitvavo-Verlauf, Kaufhistorie und Onchain-Referenzen auf. Nutze dafür am besten einen spezialisierten Portfolio-Tracker, der alle deine Transaktionen automatisch zusammenführt und die Kostenbasis nach der FIFO-Methode (First In, First Out) berechnet.
Mehrere Gerichtsurteile haben in den vergangenen Jahren die Bedeutung lückenloser Dokumentation unterstrichen. Ohne ordnungsgemäße Aufzeichnungen schätzt das Finanzamt die Höhe der Gewinne – und diese Schätzung geht erfahrungsgemäß eher zugunsten des Fiskus aus.
Praktische Tipps für die Steuererklärung
Tipp: Beginne bereits während des Jahres mit der Dokumentation. Nachträgliches Rekonstruieren von Transaktionen, besonders bei dezentralen Börsen oder Cross-Chain-Transfers, ist oft sehr zeitaufwendig und fehleranfällig.
Für die Berechnung deiner Gewinne und die korrekte Erstellung der Steuererklärung empfehlen wir die Verwendung einer spezialisierten Software. CoinTracking bietet eine automatische Import-Funktion für nahezu alle großen Börsen, berechnet die verschiedenen Steuerarten (inklusive der Änderungen ab 2025) und exportiert die Daten direkt in eine für das Finanzamt verständliche Form.
Zusätzlich solltest du dich über die Freistellungsaufträge bei deiner Bank oder deinem Broker informieren, um die Kapitalertragsteuer optimal auszunutzen. Bei Einkünften aus Mining oder ähnlichen Tätigkeiten kann die Regelbesteuerung vorteilhafter sein als die Pauschalbesteuerung – hier lohnt sich eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater.
Häufige Fragen zu Steuerpflicht
Wann wird aus Krypto-Nutzung Steuerpflicht?
Das hängt vom konkreten Vorgang ab. Entscheidend sind Art der Transaktion und die rechtliche Einordnung. Grundsätzlich entsteht Steuerpflicht bei: Verkauf innerhalb eines Jahres (bis Ende 2024), Verkauf ab 2025 (Kapitalertragsteuer), Einkünften aus Mining, Staking oder Lending sowie bei Airdrops und NFTs mit Gewinnabsicht.
Gilt die einjährige Spekulationsfrist noch ab 2025?
Nein. Ab 2025 werden Kryptowährungen als Kapitalvermögen nach § 20 EStG behandelt. Die einjährige Spekulationsfrist gilt damit nicht mehr – alle Veräußerungsgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, unabhängig von der Haltedauer.
Muss ich Mining-Einkünfte immer versteuern?
Ja, sofern die Einkünfte den Freibetrag von 256 Euro übersteigen und regelmäßig anfallen. Gelegentliches Mining mit geringen Erträgen kann als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) behandelt werden. Bei gewerblichem Umfang ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.