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CoinTracking und Anlage SO

CoinTracking-Bericht in die Anlage SO: Zeile für Zeile

CoinTracking rechnet, eintragen musst du selbst. Hier siehst du, welcher Abschnitt des Berichts in welche Zeile der Anlage SO gehört und wie du die Werte in ELSTER oder WISO überträgst.

Phil · CryptoTuts GründerBilder aus unserem Konto vom 25.10.2026 · Fakten geprüft am 25.10.2026
Verkäufe
Zeilen 45 bis 51
dazu 58 und 59
Leistungen
Zeilen 14 bis 20
etwa Staking, Lending
Formular
Anlage SO 2025
Nummern können sich ändern
ELSTER
Kein Export
Werte von Hand übertragen

Vorbereitung

Das brauchst du.

  • Einen bezahlten CoinTracking-Plan, ohne ihn bleiben die Beträge im Bericht verdeckt.
  • Einen Bericht ohne offene Warnungen, vor allem ohne fehlende Kostenbasis.
  • Den heruntergeladenen Bericht mit der Ausfüllhilfe für die Anlagen KAP und SO.
  • Zugang zu ELSTER oder deinem Steuerprogramm.

Schritt 1

Bericht erstellen, prüfen und laden.

Bevor du etwas einträgst, muss der Bericht stimmen. Löse die Warnungen in CoinTracking, sonst überträgst du Fehler ins Formular.

  1. Schritt 1 von 4

    Schritt 1: Steuermethode prüfen

    Deutschland, EUR, FIFO, Depottrennung.

    Auf der Seite „Steuerberichte“ prüfst du in „Angaben zur Steuermethode“ Land, Währung und Methode, in unserem Konto Deutschland, EUR und FIFO. Kontrolliere auch den Schalter „Depottrennung aktivieren“. Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 sieht eine walletbezogene Betrachtung vor. Dann klickst du „Steuerbericht erstellen“.

  2. Schritt 2 von 4

    Schritt 2: Warnungen lösen

    Warnsymbol neben den Verkäufen prüfen.

    In der Liste der Berichte zeigt ein Warnsymbol offene Probleme. Bei uns stand dort „35 fehlende Kostenbasis“. Solche Verkäufe rechnet CoinTracking mit einem Einstandspreis von null, der Gewinn wäre zu hoch. Importiere die fehlenden Käufe und erstelle den Bericht neu.

  3. Schritt 3 von 4

    Schritt 3: Abschnitte des Berichts

    § 23, § 20, § 22 Nr. 3 und nicht steuerbar.

    Der Bericht trennt private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG, Kapitalvermögen nach § 20 für Margin, Derivate und Futures und sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3. Dazu kommen nicht steuerbare Einkünfte und sonstige Ein- und Ausgänge. Ohne bezahlten Plan sind die Beträge verdeckt.

  4. Schritt 4 von 4

    Schritt 4: Bericht freischalten und herunterladen

    Upgrade, dann PDF, Excel und Ausfüllhilfe.

    Über „Bericht“ schaltest du den Download frei. Dann lädst du den Gewinn- und Verlustbericht, den Einkommensbericht und die übrigen Teile als PDF oder Excel herunter. Laut CoinTracking liegt eine Ausfüllhilfe für die Anlagen KAP und SO bei. Deinen Namen kannst du vorher über „Persönliche Daten bearbeiten“ ergänzen, er erscheint dann im PDF.

Schritt 2

Welcher Abschnitt wohin gehört.

Nicht jeder Teil des Berichts landet in der Anlage SO. Diese Übersicht zeigt, wohin die Abschnitte gehören.

Abschnitte im CoinTracking-Bericht und ihr Platz in der Erklärung
Abschnitt im BerichtWas drinstehtWohin
Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)Verkäufe und Tausch innerhalb eines Jahres nach dem KaufAnlage SO, Abschnitt Kryptowerte
Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)etwa Staking, Lending, privates Mining, LP RewardsAnlage SO, Abschnitt Leistungen
Kapitalvermögen (§ 20 EStG)Gewinne und Verluste aus Margin, Derivaten und FuturesAnlage KAP, nicht Anlage SO
Nicht steuerbare Einkünfteetwa Verkäufe nach mehr als einem Jahr Haltedauerkein Eintrag, aber Belege aufbewahren
Sonstige Ein- und AusgängeSpenden, Schenkungen, verlorene Coins, gewerbliches Mining, Mintingnicht in diese Zeilen; Einzelfall prüfen

Handel oder Mining im gewerblichen Umfang gehört nicht in die Anlage SO. Ob ein Fall gewerblich ist, hängt vom Einzelfall ab. Dafür ist eine Steuerberatung der richtige Weg.

Schritt 3

Welche Zahl in welche Zeile gehört.

Die Nummern gelten für die Anlage SO 2025, so steht es auch auf unserer Seite zur Anlage SO. Ältere Anleitungen, auch der Steuer-Guide von CoinTracking, nennen andere Zeilennummern aus früheren Formularen. Achte im Zweifel auf die Überschriften der Abschnitte.

Anlage SO 2025: Werte aus dem CoinTracking-Bericht
ZeileWas dort stehtWert aus CoinTracking
45Gab es Verkäufe von Kryptowerten?„1“ für Ja, wenn der Bericht unter § 23 Verkäufe zeigt
46Bezeichnungder erste Verkauf, etwa „Bitcoin“
47ZeitpunktKauf- und Verkaufsdatum aus der Transaktionsliste
48VeräußerungspreisErlös in Euro für diesen Verkauf
49AnschaffungskostenKostenbasis in Euro für diesen Verkauf
50WerbungskostenGebühren, nur wenn sie nicht schon im Ergebnis stecken
51Gewinn oder VerlustErgebnis dieses Verkaufs
58ÜbertragErgebnis aus Zeile 51
59Weitere VerkäufeSumme aller übrigen Verkäufe unter § 23, mit dem Bericht als gesonderter Aufstellung
14Gab es Leistungen?„1“ für Ja, wenn § 22 Nr. 3 Erträge zeigt
15Art und Einnahmenetwa „Staking laut CoinTracking“ mit der Summe unter § 22 Nr. 3
19Werbungskostennur falls vorhanden

Ausführlich mit allen Abschnitten und Sonderfällen: unsere Seite zur Anlage SO. Erträge nach § 20 EStG gehören nicht in die Anlage SO, sondern in die Anlage KAP. Verluste aus Margin übernimmt CoinTracking laut Hilfe nicht automatisch ins KAP-Formular, die Summe steht im Bericht.

Schritt 4

Werte in ELSTER eintragen.

Laut CoinTracking gibt es bisher keinen Export für ELSTER. Du überträgst die Werte von Hand, das geht in wenigen Minuten.

  1. Schritt 1 von 3

    Schritt 1: Erklärung öffnen und Anlage SO hinzufügen

    Steuerjahr wählen, Anlage SO, ggf. KAP.

    Öffne in ELSTER die Einkommensteuererklärung für das Jahr und füge die Anlage SO hinzu, bei Erträgen nach § 20 auch die Anlage KAP. Der Abschnitt für Krypto heißt im Formular 2025 „Kryptowerte“.

  2. Schritt 2 von 3

    Schritt 2: Werte übertragen

    Zeilen laut Tabelle, Summen abgleichen.

    Trag die Werte laut Tabelle ein und vergleiche die Summen mit dem Bericht. Gebühren nicht doppelt abziehen, wenn sie schon im Ergebnis stecken. Den Bericht kannst du als gesonderte Aufstellung beifügen. Das Finanzamt kann eine Einzelaufstellung aller Verkäufe verlangen.

  3. Schritt 3 von 3

    Schritt 3: Prüfen und abschicken

    Plausibilitätsprüfung, senden, Protokoll sichern.

    Lass ELSTER die Erklärung prüfen, schick sie ab und speichere das Übertragungsprotokoll zusammen mit dem CoinTracking-Bericht. Lade den Bericht auch lokal herunter, denn CoinTracking kann vergangene Jahre nicht einfrieren.

Alternative

Mit WISO Steuer statt ELSTER.

Für WISO Steuer bietet CoinTracking einen CSV-Export. Er deckt aber nicht alles ab.

  • Datei holen

    Im geladenen Steuerbericht öffnest du den Kapitalertragsbericht und klickst auf den Button „WISO Steuer“. Das erzeugt eine CSV-Datei.

  • Was WISO übernimmt

    Laut CoinTracking nur kurzfristige Gewinne aus Verkäufen innerhalb von zwölf Monaten, als Jahressumme.

  • Rest von Hand

    Gebühren, Spenden, Verluste, Margin und Futures sowie Verkäufe nach mehr als zwölf Monaten trägst du selbst ein, anhand der Ausfüllhilfe für KAP und SO.

Wenn es nicht klappt

Typische Probleme in CoinTracking und was hilft.

Die häufigsten Stolpersteine, die uns im eigenen Konto oder in der offiziellen Hilfe begegnet sind.

  • Gewinn unter der Freigrenze

    Für § 23 gilt seit 2024 eine Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr: Liegt der Gesamtgewinn darunter, ist er steuerfrei. Prüfe das selbst anhand der Summe. Verluste solltest du trotzdem eintragen, damit sie festgestellt und später verrechnet werden.

  • Staking-Erträge sind klein

    Für Leistungen nach § 22 Nr. 3 gilt eine eigene Freigrenze von 256 Euro im Jahr. Liegen die Erträge darunter, musst du sie laut Anleitung zur Anlage SO nicht eintragen.

  • Zeilennummern passen nicht

    Das Formular ändert sich fast jedes Jahr, und ältere Anleitungen nennen andere Nummern. Halte dich an die Abschnitte „Kryptowerte“ und „Leistungen“ und an die Beschreibung der Zeile.

  • Summe wirkt doppelt so hoch

    Vermutlich hast du die Transaktionsliste samt Zwischensummen addiert. Nimm die Summen aus der Übersicht des Berichts.

  • Verluste aus Futures in der Anlage SO

    Gewinne und Verluste aus Termingeschäften (§ 20) gehören in die Anlage KAP und nicht in den Topf von § 23.

FAQ

Häufige Fragen zu CoinTracking.

Kann CoinTracking die Steuererklärung direkt an das Finanzamt senden?
Nein. CoinTracking liefert Bericht und Ausfüllhilfe, eintragen und abschicken musst du selbst oder dein Steuerberater. CoinTracking ist laut eigener Aussage kein Steuerberater.
Muss ich den CoinTracking-Bericht dem Finanzamt schicken?
Nicht in jedem Fall. Trägst du mehrere Verkäufe als Summe in Zeile 59 ein, verlangt das Formular eine gesonderte Aufstellung. Dafür eignet sich der Bericht, wenn er jeden Verkauf einzeln zeigt.
Wohin gehören Staking-Erträge?
Als Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG in die Zeilen 14 bis 20 der Anlage SO 2025. Dafür gilt eine eigene Freigrenze von 256 Euro im Jahr.
Warum nennt CoinTracking andere Zeilennummern?
Der Steuer-Guide von CoinTracking nennt Nummern aus älteren Formularen. Für die Anlage SO 2025 gelten die Zeilen 45 bis 51, 58 und 59 für Kryptowerte und 14 bis 20 für Leistungen.
Werden Freigrenzen im Bericht automatisch berücksichtigt?
Das ist im Hilfe-Center von CoinTracking nicht beschrieben. Prüfe selbst, ob deine Summen unter § 23 und § 22 Nr. 3 unter den Freigrenzen liegen.

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Passende Anleitungen und Seiten.

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