Das Wichtigste in Kürze
- Das Schreiben vom 6. März 2025 ersetzt die Fassung vom 10. Mai 2022. Es ist eine Verwaltungsanweisung: bindend für die Finanzämter, nicht für die Gerichte.
- Neu ist der Oberbegriff „Kryptowerte“ und ein eigener Abschnitt zu Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten, mit gesteigerten Pflichten bei ausländischen Plattformen.
- Die Jahresfrist bleibt. Staking und Lending verlängern sie nicht auf zehn Jahre.
- Für die Haltefrist gilt FIFO, für die Wertermittlung ist die Durchschnittsmethode vorgesehen, beides walletbezogen je Handelsbezeichnung.
- NFTs und Liquidity Mining bleiben ausdrücklich außen vor. Ergänzungen sind angekündigt.
Was ein BMF-Schreiben ist
Ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen ist kein Gesetz, sondern eine Verwaltungsanweisung. Es bindet die Finanzämter, nicht aber die Gerichte. Praktisch heißt das: Dein Finanzamt wird sich daran halten, und wer davon abweichen will, trägt das Verfahren.
Für Kryptowerte gilt seit dem 6. März 2025 eine neue Fassung, die das Schreiben vom 10. Mai 2022 ersetzt. Wer eine Übersicht liest, die noch vom Mai 2022 handelt, liest den Vorgänger.
Was sich gegenüber 2022 geändert hat
Ein neuer Oberbegriff. Statt „virtuelle Währungen und sonstige Token“ spricht die Verwaltung jetzt von Kryptowertenund definiert sie als digitale Darstellung eines Wertes oder eines Rechts unter Nutzung der Distributed-Ledger-Technologie. Das ist mehr als Kosmetik: Der Begriff ist weiter gefasst und näher an der Terminologie der europäischen Regulierung.
Ein neuer Abschnitt zu den Pflichten des Steuerpflichtigen. Das ist die praktisch wichtigste Neuerung und steht auf kaum einer Übersicht. Dazu unten mehr.
Präzisierungen bei Staking und bei der Verbrauchsfolge. Passives Bereitstellen wird von der aktiven Blockerstellung abgegrenzt, und für die Zuordnung mehrerer Anschaffungen gilt eine walletbezogene Betrachtung je Handelsbezeichnung.
Welcher Vorgang wie eingeordnet wird
Die folgende Übersicht fasst zusammen, wohin ein Vorgang steuerlich fällt. Die letzten beiden Zeilen sind die wichtigsten, weil sie zeigen, wo das Schreiben schweigt.
| Vorgang | Einordnung | Details |
|---|---|---|
| Verkauf innerhalb eines Jahres | § 23 EStG | ansehen |
| Verkauf nach mehr als einem Jahr | steuerfrei | ansehen |
| Tausch Coin gegen Coin | § 23 EStG | ansehen |
| Passives Staking, Lending | § 22 Nr. 3 EStG | ansehen |
| Blockerstellung, Mining | meist § 15 EStG | ansehen |
| Airdrop mit Gegenleistung | § 22 Nr. 3 EStG | ansehen |
| Hard Fork | Kosten aufgeteilt | ansehen |
| Futures, Perpetuals, CFDs | § 20 EStG | ansehen |
| NFTs | nicht behandelt | ansehen |
| Liquidity Mining | nicht behandelt | ansehen |
Zwei Punkte, die in Zusammenfassungen regelmäßig falsch stehen: Staking und Lending verlängern die Jahresfrist nicht auf zehn Jahre, und Coins aus einem Hard Fork haben keineAnschaffungskosten von null. Die Kosten der Ausgangscoins werden im Verhältnis der Marktkurse aufgeteilt, und der Anschaffungszeitpunkt der alten Coins gilt weiter.
Der neue Abschnitt zu den Aufzeichnungspflichten
Die Fassung 2025 widmet den Pflichten des Steuerpflichtigen erstmals einen eigenen Teil. Verlangt werden wahrheitsgemäße Angaben und eine Dokumentation, die den einzelnen Vorgang nachvollziehbar macht.
- Aufzeichnung
Je Vorgang, nicht je Jahr
Art und Menge, Zeitpunkte von Anschaffung und Veräußerung, Kosten und die herangezogenen Kurse. Eine Jahressumme ohne Einzelaufstellung dahinter genügt nicht.
- Ausland
Erweiterte Mitwirkungspflicht
Bei Handelsplattformen außerhalb Deutschlands trifft dich eine gesteigerte Pflicht, den Sachverhalt aufzuklären und Beweismittel zu beschaffen.
- Folge
Lücken gehen zu deinen Lasten
Was sich nicht belegen lässt, darf geschätzt werden. Die Schätzung orientiert sich nicht daran, was für dich günstig wäre.
Der Punkt mit den ausländischen Plattformen ist der, der die meisten trifft. Wer auf einer Börse ohne deutschen Sitz handelt, kann sich nicht darauf zurückziehen, dass die Daten schwer zu beschaffen seien; die Pflicht, sie zu beschaffen, liegt bei ihm. Was das für die Praxis bedeutet, steht auf der Seite zur Steuererklärung.
Was das Schreiben nicht regelt
- Offen
NFTs
Bleiben bewusst außer Betracht. Die Grundlinie folgt daher aus § 23 EStG und den allgemeinen Grundsätzen, nicht aus einer Randziffer.
- Offen
Liquidity Mining
Ebenfalls nicht behandelt. Damit ist offen, ob schon die Einzahlung in einen Pool eine Veräußerung ist.
- Angekündigt
Ergänzungen folgen
Das BMF will das Schreiben in Abstimmung mit den Ländern sukzessive erweitern. Wer heute eine Auslegung wählt, sollte sie dokumentieren und die Entwicklung verfolgen.
Diese Lücken sind kein Versehen, sondern angekündigt. Für die Praxis folgt daraus eine einfache Regel: Wo das Schreiben schweigt, gibt es keine sichere Variante, sondern nur eine begründete. Dokumentiere, welche Auslegung du gewählt hast und warum, und bleibe innerhalb eines Sachverhalts dabei.
Was ab 2026 dazukommt
Unabhängig vom BMF-Schreiben ändert sich ab dem 1. Januar 2026 die Informationslage: Über DAC8 und das OECD-Rahmenwerk CARF melden Krypto-Dienstleister Transaktionsdaten automatisch an die Finanzbehörden, die sie untereinander austauschen. An der materiellen Besteuerung ändert das nichts, an der Wahrscheinlichkeit, dass Abweichungen auffallen, einiges.
Wer für zurückliegende Jahre etwas nicht erklärt hat, sollte das vor diesem Zeitpunkt mit fachlicher Begleitung bereinigen. Details zum Meldeumfang stehen auf unserer Seite zu CARF und DAC8.
Das Schreiben selbst liegt beim Bundesfinanzministerium als PDF zum Nachlesen.
FAQ
Häufige Fragen
Ist ein BMF-Schreiben ein Gesetz?
Gilt noch das Schreiben von 2022?
Regelt das Schreiben auch NFTs und Liquidity Mining?
Was ist bei den Aufzeichnungspflichten neu?
Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?
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Über den Autor

Phil ist Gründer von CryptoTuts.de und beschäftigt sich seit 2017 intensiv mit Bitcoin, XRP und der Technik dahinter. Er teilt sein Wissen, um Einsteigern und Fortgeschrittenen fundierte und praxisnahe Inhalte zu bieten: unabhängig, transparent und ohne leere Versprechen.
- 8+ Jahre Krypto-Erfahrung
- 200+ Artikel verfasst
- Investiert in BTC und XRP seit 2017