Was ist das BMF-Schreiben zu Kryptowährungen?
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht regelmäßig Schreiben, die die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen konkretisieren. Diese BMF-Schreiben sind zwar keine Gesetze, aber verbindliche Verwaltungsanweisungen — das Finanzamt richtet sich danach.
Das wichtigste BMF-Schreiben für Krypto-Anleger wurde am 10. Mai 2022 veröffentlicht ("Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token"). Es umfasst 24 Seiten und klärt zentrale Fragen zu Haltefrist, Staking, Mining, DeFi und NFTs. Seitdem gab es ergänzende Klarstellungen.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Haltefrist bleibt 1 Jahr: Kryptowährungen, die länger als 12 Monate gehalten werden, sind bei Veräußerung steuerfrei (§ 23 EStG). Staking und Lending verlängern die Frist nicht auf 10 Jahre — eine der wichtigsten Klarstellungen.
FIFO als Standardmethode: Das Finanzamt wendet die First-In-First-Out-Methode an. Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft.
Staking-Rewards sind steuerpflichtig: Staking-Erträge gelten als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG). Sie sind beim Zufluss zum Marktwert zu versteuern, unterliegen aber ebenfalls der Freigrenze von 256 €.
Mining: Privates Mining führt zu sonstigen Einkünften, gewerbliches Mining unterliegt der Gewerbesteuer. Die Abgrenzung erfolgt anhand der Gesamtumstände.
Token-Tausch = Vermögenszu-/-abfluss: Jeder Tausch von Krypto zu Krypto (z.B. BTC → ETH) ist ein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang. Die Haltefrist beginnt für den neuen Token von vorn.
Neuerungen und Klarstellungen 2025
Freigrenze auf 1.000 € angehoben: Seit 2024 gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für kurzfristige Veräußerungsgewinne (vorher 600 €). Dies betrifft alle privaten Veräußerungsgeschäfte, nicht nur Krypto.
DeFi-Transaktionen: Das BMF hat klargestellt, dass Liquidity-Pool-Einlagen, Yield Farming und Token-Wrapping als steuerrelevante Vorgänge gelten können. Die genaue Behandlung hängt vom Einzelfall ab.
NFTs: Non-Fungible Tokens werden grundsätzlich wie andere Token behandelt. Der Verkauf innerhalb der Haltefrist ist steuerpflichtig, danach steuerfrei.
Airdrops und Hard Forks: Erhaltene Tokens aus Airdrops sind zum Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig. Bei Hard Forks gilt der Zufluss der neuen Coins als Anschaffung mit Anschaffungskosten von 0 €.
CARF und DAC8: Automatischer Datenaustausch ab 2026
Ab 2026 wird das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD in der EU umgesetzt. Parallel dazu erweitert die DAC8-Richtlinie den automatischen Informationsaustausch auf Krypto-Assets.
Das bedeutet konkret: Krypto-Börsen und -Dienstleister müssen ab 2026 Transaktionsdaten ihrer Kunden an die Finanzbehörden melden. Die Daten werden dann automatisch zwischen EU-Ländern ausgetauscht.
Für Anleger bedeutet das: Das Finanzamt wird umfassend über deine Krypto-Transaktionen informiert. Spätestens jetzt ist es entscheidend, alle bisherigen Transaktionen korrekt zu deklarieren. Wer bisher Gewinne nicht angegeben hat, sollte dringend eine Selbstanzeige prüfen.
Was bedeutet das BMF-Schreiben für dich?
1. Dokumentiere alles: Nutze ein Steuertool wie CoinTracking, um alle Transaktionen automatisch zu erfassen. Das BMF erwartet eine lückenlose Dokumentation.
2. Haltefrist konsequent nutzen: Die 1-Jahres-Frist ist dein bester Freund. Langfristiges Halten (Hodln) ist in Deutschland steuerlich extrem vorteilhaft.
3. Staking-Rewards nicht vergessen: Auch kleine Beträge aus Staking müssen gemeldet werden. Die Freigrenze von 256 € greift nur, wenn du darunter bleibst.
4. Token-Swaps sind steuerpflichtig: Jeder Tausch zählt. Das gilt auch für DEX-Trades, Wrapping und Bridge-Transaktionen.
5. Auf CARF vorbereiten: Ab 2026 werden Börsen automatisch an das Finanzamt melden. Stelle sicher, dass deine bisherigen Erklärungen korrekt sind.
Offene Fragen und Graubereiche
Trotz des umfangreichen BMF-Schreibens gibt es Bereiche, die noch nicht abschließend geklärt sind:
DeFi-Protokolle: Die exakte steuerliche Behandlung von Liquidity Mining, Auto-Compounding und komplexen DeFi-Strategien ist nicht eindeutig geregelt. Hier kommt es auf den Einzelfall an.
DAOs: Die steuerliche Einordnung von DAO-Governance-Token und Treasury-Ausschüttungen ist unklar.
Layer-2-Brücken: Ob ein Transfer von Ethereum Mainnet zu Arbitrum als steuerpflichtiger Vorgang gilt, ist umstritten.
Für diese Graubereiche gilt: Dokumentiere alles sorgfältig und konsultiere im Zweifel einen auf Krypto spezialisierten Steuerberater.
Steuer-Report automatisch erstellen
CoinTracking importiert alle Transaktionen und berechnet Gewinne, Verluste und Haltefristen automatisch nach FIFO.
Häufige Fragen
Ist das BMF-Schreiben ein Gesetz?
Verlängert Staking die Haltefrist auf 10 Jahre?
Was passiert ab 2026 mit CARF?
Gilt das BMF-Schreiben auch für NFTs?
Weiterführende Inhalte
Keine Steuerberatung: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellen keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige professionelle Beratung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater (§ 2 StBerG). Steuergesetze und deren Auslegung können sich jederzeit ändern — insbesondere die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist in vielen Bereichen noch nicht abschließend geklärt. Für verbindliche Auskünfte konsultiere bitte einen zugelassenen Steuerberater. Vollständiger Haftungsausschluss