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Mining Steuern: Krypto-Mining richtig versteuern

Mining als steuerpflichtiger Vorgang

Krypto-Mining erzeugt neue Coins als Belohnung für die Bereitstellung von Rechenleistung. In Deutschland sind Mining-Erträge grundsätzlich steuerpflichtig — die genaue Einordnung hängt davon ab, ob das Mining als privat oder gewerblich eingestuft wird.

Privates Mining: Wird als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Der Marktwert der geschürften Coins zum Zeitpunkt des Zuflusses ist steuerpflichtiges Einkommen.

Gewerbliches Mining: Wird als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG behandelt. Hier fallen zusätzlich Gewerbesteuer und ggf. Sozialversicherungsbeiträge an.

Privat oder gewerblich? Die Abgrenzung

Das Finanzamt prüft anhand mehrerer Kriterien, ob Mining als Gewerbe einzustufen ist:

Indikatoren für Gewerbe: - Hohe Investitionen in Mining-Hardware (mehrere tausend Euro) - Dauerhafter, auf Gewinnerzielung ausgerichteter Betrieb - Professionelle Infrastruktur (eigener Mining-Raum, industrielle Kühlung) - Beteiligung an Mining-Pools mit signifikantem Hashrate-Anteil

Indikatoren für privat: - Mining als Hobby mit geringem Aufwand - Einzelne GPU oder kleiner ASIC-Miner - Keine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht - Geringe Erträge unter der 256-Euro-Freigrenze

In der Praxis wird Mining mit einem oder wenigen Geräten meist als privat eingestuft. Ab einer gewissen Professionalisierung — typischerweise Investitionen über 10.000 Euro oder regelmäßige, erhebliche Erträge — kippt die Einstufung in Richtung Gewerbe.

Freigrenze und Steuersätze

Privates Mining: Für sonstige Einkünfte gilt die 256-Euro-Freigrenze pro Jahr (wie bei Staking und Airdrops). Darunter steuerfrei, darüber wird der gesamte Betrag mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (14–45 %) versteuert.

Gewerbliches Mining: Keine Freigrenze. Gewinne werden mit Einkommensteuer + Gewerbesteuer (je nach Hebesatz der Gemeinde, oft 14–17 %) besteuert. Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wichtig: Der Steuerzeitpunkt ist bei beiden Varianten der Zeitpunkt des Zuflusses — also wenn die geschürften Coins dem Wallet gutgeschrieben werden.

Absetzbare Kosten beim Mining

Mining-Kosten können als Werbungskosten (privat) oder Betriebsausgaben (gewerblich) abgesetzt werden:

- Stromkosten — Der größte Kostenfaktor. Idealerweise einen separaten Zähler oder Smart Plug nutzen. - Hardware — GPUs, ASICs und Zubehör. Bei Anschaffungskosten über 800 Euro netto über die Nutzungsdauer abschreiben (typisch: 3 Jahre). - Internetkosten — Anteilig absetzbar, wenn der Anschluss auch privat genutzt wird. - Kühlung — Klimaanlage oder zusätzliche Lüfter. - Pool-Gebühren — Gebühren für Mining-Pool-Mitgliedschaft. - Raumkosten — Bei einem dedizierten Mining-Raum anteilig absetzbar.

Praxis-Tipp: Dokumentiere alle Kosten mit Rechnungen und Belegen. Je besser die Dokumentation, desto einfacher die Steuererklärung.

Haltefrist für geschürfte Coins

Geschürfte Coins beginnen ab dem Zeitpunkt des Zuflusses eine eigene 1-Jahres-Haltefrist für spätere Veräußerungsgewinne. Hältst du die Coins über ein Jahr, ist der Kursgewinn beim Verkauf steuerfrei.

Beispiel: Du schürfst am 1. April 2026 Bitcoin im Wert von 500 Euro. Diese 500 Euro sind als Mining-Einkommen steuerpflichtig. Verkaufst du die BTC am 2. April 2027 für 800 Euro, sind die 300 Euro Kursgewinn steuerfrei.

Bei gewerblichem Mining gilt die Haltefrist-Regel nicht — hier werden alle Gewinne als Betriebseinkünfte versteuert.

Cloud-Mining und Mining-Pools

Cloud-Mining: Mietverträge für Mining-Rechenleistung werden steuerlich wie normales Mining behandelt. Die Mietkosten sind als Betriebsausgaben absetzbar. Vorsicht: Viele Cloud-Mining-Anbieter sind unseriös.

Mining-Pools: Pool-Rewards werden zum Zeitpunkt der Auszahlung als Zufluss besteuert. Pool-Gebühren mindern die steuerpflichtigen Einkünfte.

Tipp: Nutze ein Steuertool wie CoinTracking, das Mining-Rewards automatisch aus Wallet-Adressen oder Börsen-API importiert und korrekt klassifiziert.

Steuer-Report automatisch erstellen

CoinTracking importiert alle Transaktionen und berechnet Gewinne, Verluste und Haltefristen automatisch nach FIFO.

Häufige Fragen

Ab wann gilt Mining als Gewerbe?
Es gibt keine feste Grenze. Entscheidend sind Faktoren wie Höhe der Hardware-Investition, Dauerhaftigkeit der Tätigkeit und Gewinnerzielungsabsicht. Ab mehreren tausend Euro Investition und regelmäßigen Erträgen besteht Gewerbepflicht-Risiko.
Kann ich Stromkosten für Mining von der Steuer absetzen?
Ja, Stromkosten sind als Werbungskosten (privat) oder Betriebsausgaben (gewerblich) absetzbar. Am besten mit separatem Stromzähler oder Smart Plug dokumentieren.
Wie wird Cloud-Mining besteuert?
Cloud-Mining wird wie normales Mining behandelt. Die erhaltenen Coins sind bei Zufluss steuerpflichtig, die Mietkosten für Rechenleistung sind als Ausgaben absetzbar.
Gilt die 256-Euro-Freigrenze auch für Mining?
Ja, bei privatem Mining gilt die 256-Euro-Freigrenze für sonstige Einkünfte. Achtung: Diese Grenze gilt kumuliert für alle sonstigen Krypto-Einkünfte (Mining + Staking + Airdrops).

Keine Steuerberatung: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellen keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige professionelle Beratung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater (§ 2 StBerG). Steuergesetze und deren Auslegung können sich jederzeit ändern — insbesondere die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist in vielen Bereichen noch nicht abschließend geklärt. Für verbindliche Auskünfte konsultiere bitte einen zugelassenen Steuerberater. Vollständiger Haftungsausschluss