Das Wichtigste in Kürze
- Derivate sind Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, nicht private Veräußerungsgeschäfte. Es gibt keine Jahresfrist, nach der ein Gewinn steuerfrei würde.
- Die Verlustverrechnungsgrenze von 20.000 Euro für Termingeschäfte ist durch das Jahressteuergesetz 2024 gestrichen, anzuwenden auf alle offenen Fälle.
- Verluste aus Derivaten mindern seither alle Kapitalerträge, also auch Zinsen und Dividenden. Gegen Gehalt oder Spot-Gewinne nach § 23 EStG geht weiterhin nichts.
- Auf ausländischen Krypto-Börsen wird keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Die Erklärung über die Anlage KAP liegt vollständig bei dir.
- Eine Liquidation ist steuerlich eine ganz normale Schließung der Position, nur eben mit Verlust.
Wo die Grenze verläuft
Die wichtigste Frage bei gehebeltem Handel ist nicht der Hebel, sondern was du eigentlich hältst. Hältst du den Coin, gilt § 23 EStG mit Jahresfrist und Freigrenze. Hältst du einen Kontrakt auf den Coin, gilt § 20 EStG, und dort ist vieles anders.
- § 23 EStG
Spot mit Margin
Wer geliehenes Kapital nutzt, um echte Coins zu kaufen, bleibt beim privaten Veräußerungsgeschäft. Jahresfrist und Freigrenze gelten, die Leihzinsen sind Werbungskosten.
- § 20 EStG
Futures und Perpetuals
Hier hältst du keinen Coin, sondern einen Kontrakt. Das sind Termingeschäfte: Abgeltungsteuer statt persönlichem Satz, und keine Jahresfrist, nach der etwas steuerfrei würde.
- § 20 EStG
CFDs und Optionen
Ebenfalls Termingeschäfte. Bei EU-Brokern wird teils schon einbehalten, bei Krypto-Börsen im Ausland nie. Was dort läuft, erklärst du selbst.
Der Unterschied ist größer, als der gemeinsame Bildschirm vermuten lässt. Beim Spot-Handel kann Geduld die Steuer auf null bringen; bei Derivaten gibt es diesen Hebel nicht, dort ist jeder Gewinn steuerpflichtig, egal wie lange die Position offen war. Wie ein Swap auf der Spot-Seite behandelt wird, steht auf der Swap-Seite.
Was sich bei der Verlustverrechnung geändert hat
Von 2021 bis einschließlich 2023 galt für Termingeschäfte ein eigener Verrechnungskreis mit einer Obergrenze von 20.000 Euro im Jahr. Das führte zu Ergebnissen, die kaum jemand nachvollziehen konnte: Wer 50.000 Euro Gewinn und 80.000 Euro Verlust realisiert hatte, versteuerte 30.000 Euro Gewinn, obwohl unterm Strich ein Minus stand.
- Weg
Die 20.000-Euro-Grenze
Das Jahressteuergesetz 2024 hat § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG gestrichen. Der gesonderte Verrechnungskreis für Termingeschäfte und die Betragsgrenze gibt es nicht mehr.
- Neu möglich
Gegen alle Kapitalerträge
Verluste aus Derivaten mindern jetzt auch Zinsen und Dividenden, nicht mehr nur Gewinne aus Termingeschäften. Vorgetragene Altverluste profitieren davon mit.
- Bleibt
Der Topf endet bei § 20
Gegen Gehalt oder gegen Gewinne aus dem Spot-Handel nach § 23 EStG lässt sich weiterhin nichts verrechnen. Die Schranke des § 20 Abs. 6 S. 1 EStG steht unverändert.
Was das praktisch bedeutet: Vorgetragene Verluste aus Termingeschäften sitzen nicht mehr in ihrem eigenen Topf fest. Sie mindern jetzt auch Zinsen und Dividenden. Wer aus den Jahren mit der Grenze noch einen festgestellten Verlustvortrag mit sich herumträgt, sollte prüfen, was davon jetzt nutzbar ist.
Geblieben ist die allgemeine Schranke: Verluste aus Kapitalvermögen wirken nur gegen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ein Derivateverlust senkt weder die Steuer auf dein Gehalt noch einen Gewinn aus dem Verkauf von Bitcoin nach § 23 EStG. Die beiden Töpfe bleiben getrennt, auch wenn dieselbe Börse beides anbietet.
Steuersatz, Pauschbetrag und der fehlende Einbehalt
Gewinne aus Termingeschäften unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, zusammen rund 26,4 Prozent. Kommt Kirchensteuer dazu, mindert eine eigene Formel den Steuersatz, weil die Kirchensteuer dabei bereits als Sonderausgabe berücksichtigt wird; die schlichte Addition der Prozentsätze überzeichnet die Belastung.
Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro je Person, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung, gilt auch hier. Er ist allerdings nur einmal da: Wer bereits Zinsen und Dividenden in dieser Größenordnung bezieht, hat ihn für die Derivate schon verbraucht.
Der Einbehalt fehlt fast immer. Eine deutsche Bank führt die Kapitalertragsteuer ab. Eine Krypto-Börse im Ausland tut das nicht. Damit ist nichts erledigt, sondern alles offen: Du erklärst die Erträge selbst über die Anlage KAP. Welche Anlage wofür zuständig ist, steht auf der Seite zur Steuererklärung.
Liquidation, Funding Rates und die Margin-Modi
Liquidation: Steuerlich ist sie eine gewöhnliche Schließung der Position, nur nicht von dir ausgelöst. Der Verlust ergibt sich aus Einstiegs- und Liquidationspreis und ist ein Verlust aus einem Termingeschäft wie jeder andere. Sichere den Nachweis der Börse zeitnah, denn genau diese Ereignisse fehlen später am ehesten in den Exporten.
Funding Rates: Bei Perpetuals wird alle paar Stunden zwischen Long- und Short-Seite ausgeglichen. Diese Zahlungen sind kein eigener Einkunftstyp, sondern Teil des Ergebnisses deines Termingeschäfts: Erhaltene erhöhen es, gezahlte mindern es. Achte darauf, dass dein Tool sie so zuordnet und nicht als sonstige Einkünfte führt, sonst landen sie im falschen Topf.
Cross oder Isolated: Auf die Besteuerung wirkt sich die Wahl nicht aus, auf die Nachvollziehbarkeit sehr wohl. Bei Isolated Margin ist jede Position ein abgegrenzter Vorgang. Bei Cross Margin hängen mehrere Positionen an demselben Guthaben, und die Zuordnung einzelner Verluste wird entsprechend mühsam.
Dokumentation bei hoher Frequenz
- Je Trade
Beide Enden der Position
Eröffnung und Schließung mit Zeitpunkt und Preis, Richtung, Größe, Gebühren und Funding. Eine Liquidation ist dabei nur eine Schließung, die du nicht selbst ausgelöst hast.
- Währung
Alles läuft in USD
Derivate sind in der Regel in USD oder USDT denominiert. Jedes Ergebnis ist zum Kurs des Schließungszeitpunkts in Euro umzurechnen, nicht zum Jahresmittel.
- Zeitdruck
Börsen archivieren nicht ewig
Manche Handelshistorien reichen nur ein bis zwei Jahre zurück. Wer monatlich exportiert, hat die Daten; wer im Juli anfängt, hat sie unter Umständen nicht mehr.
Bei dreistelligen Trade-Zahlen im Monat entscheidet die Automatisierung darüber, ob am Ende gerechnet oder geschätzt wird. Wichtig ist dabei die saubere Trennung: Spot-Vorgänge gehören nach § 23 EStG in die Anlage SO, Derivate nach § 20 EStG in die Anlage KAP. Ein Tool, das beides in einen Topf wirft, produziert eine Zahl, die in keinem Formular richtig ist.
Und die Grenze zur Gewerblichkeit: Bei hauptberuflichem Handel, eigener Infrastruktur, Bots und Fremdkapital kann das Finanzamt gewerbliche Einkünfte annehmen. Dann gelten Anlage G und Gewerbesteuer, und die Systematik des § 20 EStG greift nicht mehr. Die Kriterien sind dieselben wie beim Mining und stehen auf der Mining-Seite.
FAQ
Häufige Fragen
Gilt die 20.000-Euro-Grenze bei Termingeschäften noch?
Kann ich Derivateverluste gegen Bitcoin-Gewinne verrechnen?
Wie werden Krypto-Futures und Perpetuals besteuert?
Wie wird eine Liquidation steuerlich behandelt?
Muss ich Funding Rates separat versteuern?
Weiterführende Inhalte
Über den Autor

Phil ist Gründer von CryptoTuts.de und beschäftigt sich seit 2017 intensiv mit Bitcoin, XRP und der Technik dahinter. Er teilt sein Wissen, um Einsteigern und Fortgeschrittenen fundierte und praxisnahe Inhalte zu bieten: unabhängig, transparent und ohne leere Versprechen.
- 8+ Jahre Krypto-Erfahrung
- 200+ Artikel verfasst
- Investiert in BTC und XRP seit 2017