Das Wichtigste in Kürze
- Ein Jahr halten und der Gewinn ist steuerfrei, ohne Obergrenze. Das ist der mit Abstand wirksamste Weg.
- Ohne Haltefrist bleibt der Gewinn steuerfrei, solange er im Jahr weniger als 1.000 Euro beträgt. Bei genau diesem Betrag ist bereits alles steuerpflichtig.
- FIFO baut automatisch die ältesten Bestände zuerst ab, also oft die bereits steuerfreien.
- Verluste innerhalb der Frist mindern Gewinne. Ein Wash-Sale-Verbot wie in den USA gibt es in Deutschland nicht.
- Wallet-Transfers, Schenkungen und Erbschaften sind ohnehin keine Verkäufe und lösen keine Veräußerungssteuer aus.
Die vier Wege
Deutschland behandelt Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte, und daraus ergeben sich vier legale Möglichkeiten, einen Gewinn ohne Steuer zu realisieren. Sie schließen einander nicht aus, sondern greifen ineinander.
Ein Jahr halten
Nach Ablauf der Jahresfrist ist der Gewinn vollständig steuerfrei, ohne Obergrenze. Deckt allein schon die meisten Fälle ab und verlangt nichts weiter als Geduld.
Unter der Freigrenze bleiben
Wer früher verkauft, bleibt steuerfrei, solange der Jahresgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften unter der Grenze liegt.
FIFO arbeiten lassen
Beim Teilverkauf gelten die ältesten Coins als veräußert. Wer regelmäßig kauft, verkauft dadurch oft automatisch aus dem bereits steuerfreien Bestand.
Verluste gegenrechnen
Verluste innerhalb der Frist mindern steuerpflichtige Gewinne desselben Jahres. Was übrig bleibt, lässt sich vortragen.
Weg 1: die Jahresfrist
Der mit Abstand wirksamste Weg. Nach Ablauf eines Jahres ist der Gewinn vollständig steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Kaufst du am 1. Januar 2025 einen Bitcoin für 40.000 Euro und verkaufst am 2. Januar 2026 für 80.000 Euro, bleiben die 40.000 Euro Gewinn ungeschmälert.
Welche Coins dabei als verkauft gelten, entscheidet FIFO. Wer mehrfach gekauft hat, gibt zuerst die ältesten Bestände ab, und das sind meist genau die, deren Frist bereits abgelaufen ist. Wie die Frist genau zählt und warum „365 Tage“ die falsche Angabe ist, steht auf der Haltefrist-Seite.
Weg 2: die Freigrenze
Wer vor Ablauf des Jahres verkauft, hat noch die Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr, angehoben 2024 von zuvor 600 Euro. Sie zählt für die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte, also auch für Gewinne, die nichts mit Krypto zu tun haben.
- Schwelle
"Weniger als", nicht "bis zu"
Wird der Betrag erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil oberhalb. Bei exakt dem Grenzbetrag greift die Steuerpflicht bereits.
- Umfang
Alle privaten Geschäfte zusammen
Die Grenze gilt nicht je Coin und nicht nur für Krypto. Ein Gewinn aus dem Verkauf einer Sammlung zählt in denselben Topf.
Wer größere Beträge kurzfristig realisieren will, verteilt sie deshalb sinnvoll über mehrere Kalenderjahre, statt sie in einem zu bündeln.
Weg 3: FIFO für dich arbeiten lassen
Beim Teilverkauf gelten nach der FIFO-Methode die zuerst gekauften Coins als veräußert. Wer über Jahre regelmäßig nachgekauft hat, verkauft dadurch aus dem ältesten Bestand, und der hat die Jahresfrist meist längst hinter sich. Das ist keine Wahlmöglichkeit, sondern die Standardzuordnung, aber sie fällt hier zu deinen Gunsten aus.
Voraussetzung ist eine lückenlose Aufstellung aller Käufe mit Datum, Menge und Preis. Ohne die lässt sich nicht belegen, welcher Teilbestand verkauft wurde.
Weg 4: Verluste gegenrechnen
Verluste aus Verkäufen innerhalb der Jahresfrist mindern Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres. Wer 5.000 Euro Gewinn und 3.000 Euro Verlust realisiert hat, versteuert 2.000 Euro.
Ein Unterschied zu den USA: Dort verhindert ein Wash-Sale-Verbot, dass man einen Verlust realisiert und dieselbe Position sofort zurückkauft. In Deutschland gibt es diese Regel für private Veräußerungsgeschäfte nicht. Nicht verrechnete Verluste lassen sich zudem vortragen. Wie das im Formular aussieht, steht auf der Seite zur Verlustverrechnung.
Was steuerfrei ist und was nicht
Nicht jeder Vorgang, bei dem Coins den Besitzer wechseln, ist ein Verkauf. Diese Übersicht trennt die Fälle.
| Vorgang | Steuerfrei? | Grund |
|---|---|---|
| Verkauf nach mehr als einem Jahr | ja | Spekulationsfrist abgelaufen, § 23 EStG |
| Transfer zwischen eigenen Wallets | ja | Kein Eigentümerwechsel, also kein Verkauf |
| Krypto verschenken | ja | Keine Veräußerung; Schenkungsteuer prüfen |
| Krypto vererben | ja | Keine Veräußerung; Erbschaftsteuer prüfen |
| Verkauf innerhalb eines Jahres | nein | Steuerpflichtig, sobald die Freigrenze erreicht ist |
| Tausch in eine andere Kryptowährung | nein | Gilt als Verkauf und Neuanschaffung |
Steuerfrei heißt nicht angabefrei. Auch Vorgänge ohne Steuerlast gehören dokumentiert, denn das Finanzamt darf die Haltedauer prüfen, und den Nachweis führst du.
FAQ
Häufige Fragen
Wie kann ich Bitcoin steuerfrei verkaufen?
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Gibt es ein Wash-Sale-Verbot bei Krypto in Deutschland?
Muss ich steuerfreie Gewinne trotzdem angeben?
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Über den Autor

Phil ist Gründer von CryptoTuts.de und beschäftigt sich seit 2017 intensiv mit Bitcoin, XRP und der Technik dahinter. Er teilt sein Wissen, um Einsteigern und Fortgeschrittenen fundierte und praxisnahe Inhalte zu bieten: unabhängig, transparent und ohne leere Versprechen.
- 8+ Jahre Krypto-Erfahrung
- 200+ Artikel verfasst
- Investiert in BTC und XRP seit 2017