Das Wichtigste in Kürze
- Erlaubt ist ein Angebot nur, wenn Domain und Spielart in der Whitelist der GGL stehen. Kein erlaubter Anbieter nimmt Kryptowährungen an.
- Eine Lizenz aus Curaçao gilt dort, nicht hier. Der Serverstandort ändert nichts, maßgeblich ist, wo gespielt wird.
- Die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB strafbar, und ein Gewinn kann nach § 73 StGB eingezogen werden.
- Der Gewinn selbst ist nicht steuerbar: Glücksspiel fällt unter keine der sieben Einkunftsarten.
- Die Einzahlung schon: Wer mit Coins zahlt, veräußert sie. Innerhalb der Jahresfrist ist das ein privates Veräußerungsgeschäft, egal wie das Spiel ausgeht.
Warum es keinen erlaubten Krypto-Anbieter gibt
Seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 gibt es in Deutschland einen erlaubten Markt für Online-Glücksspiel. Wer eine Erlaubnis hat, steht in einem öffentlichen Verzeichnis. Wer nicht darin steht, bietet unerlaubtes Glücksspiel an, unabhängig davon, wie professionell die Seite aussieht und welche Lizenznummer im Fußzeilentext steht.
- Der Grund
Krypto ist als Zahlungsmittel nicht vorgesehen
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 verlangt eine Erlaubnis und schreibt nachvollziehbare Zahlungswege samt Spielersperre und Limits vor. Eine Zahlung in Coins passt nicht in dieses System.
- Die Folge
Curaçao ist keine Erlaubnis für Deutschland
Die üblichen Lizenzen aus Curaçao oder vergleichbaren Staaten gelten dort, nicht hier. Für den deutschen Markt zählt allein die Whitelist der GGL.
- Der Irrtum
Der Serverstandort schützt nicht
Maßgeblich ist, wo gespielt wird, nicht wo der Anbieter sitzt. Ein Sitz im Ausland verlagert das Angebot, nicht deine Teilnahme.
Der entscheidende Punkt ist der erste. Die Erlaubnis hängt an Auflagen, die sich mit einer anonymen Zahlung schlecht vertragen: ein monatliches Einzahlungslimit über alle Anbieter hinweg, die Anbindung an das Sperrsystem OASIS, nachvollziehbare Zahlungswege. Ein Angebot, das Coins annimmt, hat diese Auflagen praktisch nie erfüllt.
Was dem Spieler droht
Über die Anbieterseite wird viel geschrieben, über die Spielerseite wenig. Dabei ist sie die, die dich betrifft.
- § 285 StGB
Beteiligung ist eine Straftat
Wer sich an unerlaubtem Glücksspiel beteiligt, macht sich strafbar. Nicht nur der Anbieter, sondern der Spieler.
- § 73 StGB
Der Gewinn kann eingezogen werden
Was aus einer rechtswidrigen Tat erlangt wurde, kann der Einziehung unterliegen. Ein Gewinn ist damit nicht sicher deiner, auch wenn er ausgezahlt wurde.
- Zivilrecht
Verluste sind teils zurückholbar
Deutsche Gerichte haben Einsätze aus unerlaubtem Glücksspiel wiederholt als rechtsgrundlos gezahlt angesehen und Rückzahlung zugesprochen. Das ist die andere Seite derselben Unerlaubtheit.
Die Zahlung in Coins schützt nicht. Eine Blockchain ist öffentlich. Sobald eine Adresse einmal einer Person zugeordnet ist, etwa über eine Auszahlung an eine Börse mit Identitätsprüfung, lässt sich der Weg dorthin nachvollziehen, auch rückwirkend. Wie das im steuerlichen Zusammenhang aussieht, steht auf der Seite dazu, wie das Finanzamt davon erfährt.
So prüfst du, ob ein Angebot erlaubt ist
Whitelist der GGL öffnen
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führt ein öffentliches Verzeichnis aller Anbieter mit deutscher Erlaubnis, sortiert nach Spielart und mit Erlaubnisnummer.
Zur Whitelist der GGL →Die Domain suchen, nicht den Markennamen
Erlaubt wird eine konkrete Domain. Eine Marke kann mit einer erlaubten und mehreren nicht erlaubten Adressen gleichzeitig auftreten.
AchtungSteht die Domain nicht drin, ist das Angebot in Deutschland nicht erlaubt.
Die Spielart abgleichen
Eine Erlaubnis gilt je Spielart. Ein Anbieter kann für Sportwetten erlaubt sein und für virtuelle Automatenspiele nicht.
Auf die Pflichtmerkmale achten
Erlaubte Angebote sind an das Sperrsystem OASIS angebunden, arbeiten mit einem monatlichen Einzahlungslimit und weisen die Erlaubnis samt Nummer aus.
Krypto als Zahlungsweg ist das Ausschlusskriterium
Wenn ein Anbieter Einzahlungen in Coins anbietet, brauchst du die vorherigen Schritte praktisch nicht mehr.
Der Teil, den kaum jemand erklärt
Auf die Steuerfrage lautet die übliche Antwort: Glücksspielgewinne sind steuerfrei. Das stimmt und es ist zugleich die unwichtigere Hälfte.
- Der Gewinn
Nicht steuerbar
Glücksspielgewinne fallen unter keine der sieben Einkunftsarten. Sie sind deshalb nicht steuerbar, nicht etwa steuerbefreit. Daran ändert auch die Unerlaubtheit nichts.
- Der Einsatz
Sehr wohl ein Steuerfall
Wer mit Coins einzahlt, gibt sie hin und veräußert sie damit. Liegt der Kauf weniger als ein Jahr zurück und ist der Kurs gestiegen, entsteht dort ein steuerpflichtiger Gewinn.
- Die Ausnahme
Planmäßiges Spielen
Wer planmäßig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht spielt, kann gewerbliche Einkünfte erzielen. Die Finanzverwaltung hat das bei Pokerspielern mehrfach angenommen.
Ein Beispiel. Du hast vor acht Monaten Bitcoin für 30.000 Euro gekauft. Heute steht er bei 45.000 Euro, und du zahlst diesen Bitcoin bei einem Anbieter ein. Steuerlich hast du damit einen Bitcoin veräußert und 15.000 Euro Gewinn realisiert, steuerpflichtig, weil die Jahresfrist nicht abgelaufen war. Ob du anschließend gewinnst oder alles verlierst, ändert daran nichts.
Umgekehrt gilt: Verlierst du im Spiel, ist das keinsteuerlicher Verlust. Es fehlt an einer Veräußerung, und Glücksspiel ist keine Einkunftsart. Der wirtschaftliche Schaden ist real, der steuerliche Abzug existiert nicht.
Bleibt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres unter 1.000 Euro, fällt keine Steuer an. Steuerfrei ist er allerdings nur, solange er weniger alsdiesen Betrag beträgt. Wie die Jahresfrist zählt, steht auf der Haltefrist-Seite, was sonst noch als Veräußerung gilt, auf der Seite zu Tauschvorgängen.
Wenn du bereits gespielt hast
Zwei Dinge sind dann zu trennen. Die rechtliche Seite gehört in die Hände eines Anwalts, gerade weil deutsche Gerichte Einsätze aus unerlaubtem Glücksspiel wiederholt als rechtsgrundlos gezahlt angesehen haben; das ist ein Anspruch, kein Ratgeberthema.
Die steuerliche Seite kannst du dagegen selbst aufarbeiten, und sie ist die, die still weiterläuft. Jede Einzahlung war eine Veräußerung, jede Auszahlung in Coins eine Anschaffung mit neuer Jahresfrist. Wer über Monate ein- und ausgezahlt hat, hat eine Kette von Vorgängen, die in keinem Börsenexport auftaucht, weil sie nicht auf einer Börse stattfand.
Praktisch heißt das: Adressen und Zeitpunkte zusammentragen, jeden Vorgang mit dem Kurs dieses Moments bewerten und das Ergebnis in die Anlage SO eintragen. Wie das geht, steht auf der Seite zur Anlage SO, der Ablauf drumherum auf der Seite zur Steuererklärung.
Wir nennen auf dieser Seite bewusst keine Anbieter und verlinken keine. Für unerlaubtes Glücksspiel zu werben, ist in Deutschland selbst untersagt.
FAQ
Häufige Fragen
Sind Krypto-Casinos in Deutschland legal?
Mache ich mich als Spieler strafbar?
Muss ich Gewinne aus einem Krypto-Casino versteuern?
Kann der Gewinn wieder weg sein?
Woran erkenne ich ein erlaubtes Angebot?
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Über den Autor

Phil ist Gründer von CryptoTuts.de und beschäftigt sich seit 2017 intensiv mit Bitcoin, XRP und der Technik dahinter. Er teilt sein Wissen, um Einsteigern und Fortgeschrittenen fundierte und praxisnahe Inhalte zu bieten: unabhängig, transparent und ohne leere Versprechen.
- 8+ Jahre Krypto-Erfahrung
- 200+ Artikel verfasst
- Investiert in BTC und XRP seit 2017