Erfährt das Finanzamt von meinen Kryptos?
Die kurze Antwort: Ja, zunehmend. Und ab 2026 automatisch.
Viele Krypto-Anleger glauben, ihre Transaktionen seien anonym. Das stimmt in der Praxis nicht. Es gibt mehrere Wege, über die das Finanzamt von deinen Krypto-Aktivitäten erfährt — und die Möglichkeiten werden ständig ausgebaut.
In Deutschland unterliegen Krypto-Gewinne der Einkommensteuer. Die Angabe in der Steuererklärung ist Pflicht. Wer Gewinne verschweigt, begeht Steuerhinterziehung — ein Straftatbestand mit empfindlichen Konsequenzen.
Weg 1: CARF/DAC8 ab 2026 (automatische Meldung)
Ab 2026 tritt das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) in Kraft. Krypto-Börsen müssen Transaktionsdaten (Käufe, Verkäufe, Bestände) automatisch an die Finanzbehörden melden.
Das betrifft alle in der EU tätigen Börsen: Bitvavo, Kraken, Bitpanda, Coinbase, Bison und viele weitere. Die Daten werden länderübergreifend ausgetauscht.
Konsequenz: Ab 2027 kann das Finanzamt deine Steuererklärung automatisch mit den Börsendaten abgleichen. Diskrepanzen fallen sofort auf.
Weg 2: Bankkonto-Abgleich
Schon heute kann das Finanzamt ungewöhnliche Geldbewegungen auf deinem Bankkonto erkennen:
• Große Einzahlungen von Krypto-Börsen auf dein Girokonto fallen bei der Kontoabfrage auf • Sammelauskunftsersuchen an Börsen: Das Finanzamt kann bei Krypto-Börsen Daten über alle deutschen Nutzer anfordern • Geldwäschegesetz: Banken sind verpflichtet, Verdächtige Transaktionen ab 10.000 € zu melden
Wenn du plötzlich 50.000 € von "Bitvavo" auf dein Konto erhältst, ohne entsprechende Krypto-Gewinne deklariert zu haben, wird das Finanzamt Fragen stellen.
Weg 3: KYC-Daten der Börsen
Jede regulierte Krypto-Börse verlangt eine Identitätsverifizierung (KYC): Name, Adresse, Ausweis, Steuer-ID. Diese Daten sind an deine Transaktionen geknüpft.
Das Finanzamt kann (und tut das bereits): • Einzelauskunftsersuchen an Börsen stellen • Sammelauskunftsersuchen für alle Kunden einer Börse stellen • Im Rahmen der MiCA-Verordnung Zugriff auf regulatorische Daten erhalten
Praxis: Deutsche Finanzämter haben bereits Sammelauskunftsersuchen an deutsche und europäische Börsen gestellt.
Was droht bei Nicht-Angabe?
Steuerhinterziehung ist eine Straftat nach § 370 AO. Die Konsequenzen:
1. Nachzahlung + Zinsen: Der volle Steuerbetrag plus 6 % Zinsen pro Jahr auf den hinterzogenen Betrag.
2. Bußgeld oder Geldstrafe: Je nach Schwere des Falls.
3. Freiheitsstrafe: In schweren Fällen (ab 100.000 € hinterzogene Steuern) drohen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.
4. Verjährung: Die steuerliche Festsetzungsfrist beträgt normalerweise 4 Jahre, bei Steuerhinterziehung 10 Jahre. Das Finanzamt kann also weit zurückliegende Jahre prüfen.
Wichtig: Die Verjährung beginnt erst nach Abgabe der Steuererklärung. Wenn du nie eine Steuererklärung abgegeben hast, verjährt nichts.
Selbstanzeige: Der Rettungsanker
Wenn du bisher Krypto-Gewinne nicht deklariert hast, gibt es einen legalen Ausweg: die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO.
Voraussetzungen: • Die Selbstanzeige muss vollständig sein (alle nicht deklarierten Gewinne angeben) • Die Tat darf vom Finanzamt noch nicht entdeckt worden sein • Die hinterzogenen Steuern müssen nachgezahlt werden (inkl. Zinsen)
Wichtig: Eine Selbstanzeige ist komplex und sollte unbedingt mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt vorbereitet werden. Fehler können dazu führen, dass die Strafbefreiung nicht greift.
Timing: Spätestens vor Inkrafttreten von CARF (2026) sollten bisherige Versäumnisse korrigiert werden. Danach steigt das Risiko der Entdeckung erheblich.
Ein Steuertool wie CoinTracking hilft, alle historischen Transaktionen aufzuarbeiten und die Grundlage für eine vollständige Selbstanzeige zu schaffen.
Steuer-Report automatisch erstellen
CoinTracking importiert alle Transaktionen und berechnet Gewinne, Verluste und Haltefristen automatisch nach FIFO.
Häufige Fragen
Kann das Finanzamt mein Krypto-Wallet sehen?
Erfahren meine Eltern/Partner vom Finanzamt von meinen Kryptos?
Was passiert, wenn ich Krypto unter 1.000 € Gewinn nicht angebe?
Kann ich eine Selbstanzeige ohne Steuerberater machen?
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