Das Wichtigste in Kürze
- Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz setzt DAC8 in deutsches Recht um und gilt für Vorgänge ab dem 1. Januar 2026.
- Gemeldet werden Identifikationsdaten samt Steuer-ID sowie je Kryptowert und Jahr die aggregierten Anschaffungen und Veräußerungen.
- Auch Übertragungen an selbstverwahrte Wallets werden gemeldet. Die Wallet selbst bleibt unsichtbar, der Weg dorthin nicht.
- Erste Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern bis zum 31. Juli 2027, erster Austausch zwischen den EU-Staaten bis zum 30. September 2027.
- Rückwirkende Meldungen für frühere Jahre gibt es nicht. Auffallen können Abweichungen trotzdem.
Was seit Anfang 2026 gilt
Hinter der Meldepflicht stehen zwei Regelwerke. Das Crypto-Asset Reporting Framework der OECD beschreibt den internationalen Standard, die DAC8-Richtlinie bringt ihn ins EU-Recht. Umgesetzt hat Deutschland das mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, das seit dem 1. Januar 2026 gilt.
Damit ist das Thema aus der Ankündigungsphase heraus. Wer noch Texte liest, die von einem Gesetzentwurf handeln, liest einen Stand von vor 2026.
Welche Daten übermittelt werden
- Person
Wer du bist
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ansässigkeitsstaat und Steueridentifikationsnummer. Damit ist die Zuordnung zu deiner Steuernummer kein Rechercheaufwand mehr, sondern ein Datenfeld.
- Handel
Was du gehandelt hast
Je Kryptowert und Jahr die aggregierten Bruttobeträge der Anschaffungen und der Veräußerungen sowie die Zahl der Vorgänge. Keine Einzeltransaktionen, aber Summen, die zu deiner Erklärung passen müssen.
- Bewegung
Wohin es gegangen ist
Übertragungen, auch an selbstverwahrte Wallets, und Zahlungsvorgänge an Händler oberhalb von 50.000 US-Dollar. Der Abgang von der Börse endet also nicht im Dunkeln.
Gemeldet wird aggregiert je Kryptowert und Jahr, nicht Transaktion für Transaktion. Das klingt harmloser, als es ist: Für einen Abgleich mit deiner Steuererklärung braucht das Finanzamt keine Einzelvorgänge, sondern Summen, die zu deinen Angaben passen. Weichen sie ab, ist die Nachfrage der nächste Schritt.
Wer meldet und wer nicht
- Meldet
Jeder Dienstleister mit deutschen Kunden
Börsen, Broker, Verwahrer und Zahlungsdienstleister. Auch Anbieter mit Sitz außerhalb der EU, sobald sie Kunden mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland bedienen.
- Meldet nicht
Reine Selbstverwahrung
Eine Hardware-Wallet ohne beteiligten Dienstleister löst keine Meldung aus. Ebenso wenig ein Protokoll ohne identifizierbaren Betreiber.
- Missverständnis
Der Weg dorthin wird gemeldet
Die Wallet selbst ist unsichtbar, die Überweisung von der Börse an sie nicht. Wer Bestände auf eigene Adressen zieht, verschwindet damit nicht aus der Meldung.
Die dritte Karte ist der Punkt, an dem sich die meisten verrechnen. Dass eine selbstverwahrte Wallet keiner Meldepflicht unterliegt, stimmt. Nur beginnt fast jeder Bestand darauf mit einer Auszahlung von einer Börse, und genau diese Übertragung ist meldepflichtig. Sichtbar ist damit nicht, was du dort tust, wohl aber, dass und in welchem Umfang etwas dorthin gegangen ist.
Die Termine
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 01.01.2026 | Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz in Kraft, Meldepflicht für Vorgänge ab diesem Tag |
| 31.07.2027 | Erste Meldung der Dienstleister an das Bundeszentralamt für Steuern, für das Jahr 2026 |
| 30.09.2027 | Erster automatischer Austausch der Daten zwischen den EU-Staaten |
Rückwirkende Meldungen für Jahre vor 2026 sind nicht vorgesehen. Das heißt nicht, dass zurückliegende Jahre unberührt bleiben: Wer 2027 als Bestandshalter mit großen Summen auftaucht, aber für die Vorjahre nie etwas erklärt hat, liefert selbst den Anlass für eine Rückfrage.
Wo die Meldung nicht hinreicht
Der Standard ist nicht global. Rund 75 Staaten haben sich zur Umsetzung bekannt, und die zwischenstaatliche Übermittlung hängt daran, dass beide Seiten das entsprechende Abkommen unterzeichnet haben. Die USA sind dem CARF-Abkommen nicht beigetreten und tauschen auf dieser Grundlage keine Daten aus. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich sind dabei.
Für deine Steuererklärung ändert das nichts. Die Steuerpflicht hängt nicht daran, ob gemeldet wird, sondern am Vorgang selbst. Eine Börse in einem nicht teilnehmenden Staat verschiebt allein das Entdeckungsrisiko, nicht die Rechtslage. Und die Verwaltung hat darauf bereits eine Antwort: Das BMF-Schreiben verlangt bei ausländischen Handelsplattformen eine erweiterte Mitwirkungspflicht. Was dort steht, fasst unsere Seite zum BMF-Schreiben zusammen.
Was jetzt sinnvoll ist
Bestandsaufnahme statt Aktionismus. Zieh dir für alle genutzten Plattformen die Historie und gleiche ab, ob das, was du erklärt hast, zu dem passt, was ab 2026 gemeldet wird. Abweichungen sind leichter zu erklären, wenn du sie vor dem Finanzamt findest.
Wer für zurückliegende Jahre etwas nicht erklärt hat, sollte das mit fachlicher Begleitung bereinigen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige setzt unter anderem voraus, dass die Tat noch nicht entdeckt ist, und sie muss vollständig sein; eine halbe Korrektur schadet mehr, als sie hilft. Das ist ein Fall für einen Berater, nicht für einen Ratgeber.
Für die laufende Erklärung gilt unverändert das, was auf der Seite zur Steuererklärung steht: vollständige Daten aus allen Quellen, eine nachvollziehbare Methode und Belege, die du selbst aufbewahrst.
FAQ
Häufige Fragen
Ab wann meldet meine Börse an das Finanzamt?
Welche Daten werden gemeldet?
Wird meine Hardware-Wallet gemeldet?
Melden auch Börsen außerhalb der EU?
Kann ich durch DeFi der Meldepflicht entgehen?
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Über den Autor

Phil ist Gründer von CryptoTuts.de und beschäftigt sich seit 2017 intensiv mit Bitcoin, XRP und der Technik dahinter. Er teilt sein Wissen, um Einsteigern und Fortgeschrittenen fundierte und praxisnahe Inhalte zu bieten: unabhängig, transparent und ohne leere Versprechen.
- 8+ Jahre Krypto-Erfahrung
- 200+ Artikel verfasst
- Investiert in BTC und XRP seit 2017