Das Wichtigste in Kürze
- Wer für den Airdrop etwas getan hat, erbringt eine Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG. Der Zufluss ist Einkommen, bewertet zum Kurs dieses Moments.
- Ohne Gegenleistung ist der Zufluss nicht steuerbar. Dafür liegen die Anschaffungskosten bei null, und ein Verkauf innerhalb der Jahresfrist ist in voller Höhe steuerpflichtig.
- Die Freigrenze für Leistungen beträgt 256 Euro und gilt für alle Leistungen des Jahres zusammen, streng als "weniger als".
- Bei einem Hard Fork werden die Anschaffungskosten der Alt-Coins nach dem Verhältnis der Marktkurse aufgeteilt. Anschaffungskosten von null sind falsch.
- Der Anschaffungszeitpunkt der Fork-Coins entspricht dem der ursprünglichen Coins. Die Jahresfrist beginnt nicht mit dem Fork.
Die Frage, an der alles hängt
Für Airdrops gibt es keine eigene Vorschrift. Ob beim Zufluss etwas zu versteuern ist, entscheidet sich daran, ob du eine Leistung erbracht hast. Und beide Antworten kosten an unterschiedlicher Stelle.
- Mit Gegenleistung
Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG
Wer für den Anspruch etwas getan hat, sei es Protokollnutzung, eine Aufgabe oder die Preisgabe von Daten, erbringt eine Leistung. Der Zufluss ist dann Einkommen, bewertet zum Kurs dieses Moments.
- Ohne Gegenleistung
Beim Zufluss nicht steuerbar
Fällt der Token ohne eigenes Zutun ins Wallet, fehlt die Leistung. Die Verwaltung setzt ihn dann mit null an, und es entsteht zunächst keine Steuer.
- Der Preis
Null Anschaffungskosten
Kommt später ein Verkauf innerhalb der Jahresfrist, ist der gesamte Erlös Gewinn, weil nichts dagegensteht. Steuerfrei jetzt heißt hier: teurer später, sofern du zu früh verkaufst.
Die Abgrenzung ist in der Praxis unscharf. Ein Token, der an alle Halter einer bestimmten Adresse ausgeschüttet wird, verlangt kein Zutun im engeren Sinn. Ein Token, für den du dich registrieren, ein Protokoll nutzen oder Daten hinterlassen musstest, verlangt es sehr wohl. Was genau du getan hast, ist deshalb der wichtigste Teil deiner Dokumentation.
Airdrop mit Gegenleistung
Hier gilt dasselbe wie beim Staking: Der Zufluss ist eine Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG, bewertet mit dem Marktwert im Zeitpunkt der Gutschrift und versteuert mit deinem persönlichen Steuersatz. Steuerfrei bleibt es nur, solange alle Leistungen des Kalenderjahres zusammen weniger als256 Euro betragen. Wird der Betrag erreicht, ist alles steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
Der versteuerte Betrag ist zugleich dein Anschaffungswert. Die Coins starten ab dem Zufluss eine eigene Jahresfrist; danach ist der Kursgewinn beim Verkauf steuerfrei. Wie sich Leistungen sonst verhalten, etwa bei Werbungskosten und Verlusten, steht auf der Staking-Seite.
Existiert im Zeitpunkt des Zugangs noch kein Marktkurs, wird ein Ansatz mit null Euro nicht beanstandet. Dann gilt für die weitere Behandlung dasselbe wie im nächsten Abschnitt.
Airdrop ohne Gegenleistung
Fällt der Token ohne dein Zutun ins Wallet, fehlt die Leistung, und damit fehlt der Anknüpfungspunkt für § 22 Nr. 3 EStG. Beim Zufluss passiert steuerlich nichts.
Der Haken kommt beim Verkauf. Weil nichts angesetzt wurde, stehen den Veräußerungserlösen keine Anschaffungskosten gegenüber. Verkaufst du innerhalb eines Jahres, ist der gesamte Erlös Gewinn. Ein Airdrop, der beim Zufluss 200 Euro wert war und drei Monate später für 500 Euro verkauft wird, führt zu 500 Euro steuerpflichtigem Gewinn, nicht zu 300.
Umgekehrt gilt auch hier die Jahresfrist. Wer wartet, verkauft steuerfrei, und zwar den ganzen Erlös. Bei Tokens ohne Gegenleistung ist das Abwarten damit deutlich mehr wert als sonst.
Die gelegentlich zu lesende Einordnung als Schenkung mit Schenkungsteuer spielt praktisch keine Rolle. Eine Zuwendung an einen unbestimmten Kreis von Adressen ist keine Schenkung im klassischen Sinn, und die Verwaltung behandelt den Vorgang über die Anschaffungskosten, nicht über die Schenkungsteuer.
Hard Forks
Bei einer Hard Fork spaltet sich eine Kette, und du hältst anschließend Coins beider Ketten. Verbreitet ist die Darstellung, die neuen Coins hätten Anschaffungskosten von null und ihre Frist beginne mit dem Fork. Beides trifft die Verwaltungsauffassung nicht.
- Kosten
Aufteilung statt null
Die Anschaffungskosten der bisherigen Coins werden auf alt und neu verteilt, im Verhältnis der Marktkurse im Zeitpunkt der Fork.
- Zeitpunkt
Der alte zählt weiter
Der Anschaffungszeitpunkt der neuen Kryptowerte entspricht dem der ursprünglichen. Die Jahresfrist beginnt nicht mit der Fork.
- Folge
Oft sofort steuerfrei
Wer die Ausgangscoins länger als ein Jahr hielt, kann die Fork-Coins unmittelbar steuerfrei verkaufen. Wer sie kürzer hielt, hat wenigstens Anschaffungskosten dagegenzustellen.
Beispiel: Du hast 2016 einen Bitcoin für 500 Euro gekauft. Im Zeitpunkt der Fork steht Bitcoin bei 2.400 Euro und die neue Kette bei 400 Euro. Die 500 Euro Anschaffungskosten verteilen sich im Verhältnis 2.400 zu 400:
| Kette | Kurs bei der Fork | Anschaffungskosten |
|---|---|---|
| Bitcoin | 2.400 € | 428,57 € |
| Bitcoin Cash | 400 € | 71,43 € |
Und weil der Anschaffungszeitpunkt beider Bestände der Kauf von 2016 ist, war die Jahresfrist im Zeitpunkt der Fork längst abgelaufen. Die neuen Coins ließen sich sofort steuerfrei verkaufen. Wer stattdessen ein Jahr ab der Fork gewartet hätte, hätte ohne Not gewartet.
Was du festhalten musst
Bei Airdrops ist die entscheidende Angabe nicht der Betrag, sondern der Grund. Halte fest, warum du den Token bekommen hast, was du dafür getan hast oder eben nicht, dazu Zeitpunkt, Menge, Kurs und die Quelle des Kurses. Ohne diese Begründung lässt sich später nicht zeigen, welcher der beiden Fälle vorlag.
Bei Forks brauchst du die Marktkurse beider Ketten im Zeitpunkt der Fork, sonst lässt sich die Aufteilung nicht rechnen, und die Anschaffungsdaten der ursprünglichen Coins, weil sie für beide Bestände gelten. Eingetragen wird das Ganze in der Anlage SO, Leistungen und Veräußerungen jeweils in ihrem eigenen Abschnitt.
FAQ
Häufige Fragen
Muss ich Airdrops in der Steuererklärung angeben?
Warum ist ein steuerfreier Airdrop später teurer?
Haben Coins aus einem Hard Fork Anschaffungskosten von null?
Wann beginnt die Haltefrist bei Fork-Coins?
Wie bewerte ich einen Airdrop ohne Marktpreis?
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Über den Autor

Phil ist Gründer von CryptoTuts.de und beschäftigt sich seit 2017 intensiv mit Bitcoin, XRP und der Technik dahinter. Er teilt sein Wissen, um Einsteigern und Fortgeschrittenen fundierte und praxisnahe Inhalte zu bieten: unabhängig, transparent und ohne leere Versprechen.
- 8+ Jahre Krypto-Erfahrung
- 200+ Artikel verfasst
- Investiert in BTC und XRP seit 2017