Wie werden Airdrops in Deutschland besteuert?
Airdrops sind kostenlose Token-Verteilungen, die du als Nutzer einer Blockchain oder eines DeFi-Protokolls erhältst. Steuerlich gelten Airdrops in Deutschland als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG — vorausgesetzt, du hast eine "Gegenleistung" erbracht (z.B. Nutzung eines Protokolls, Halten bestimmter Coins).
Der steuerpflichtige Betrag entspricht dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses, also dem Kurs des Tokens in dem Moment, in dem er deinem Wallet gutgeschrieben wird. Dieser Wert wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Die 256-Euro-Freigrenze für sonstige Einkünfte
Für sonstige Einkünfte gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Kalenderjahr. Dazu zählen nicht nur Airdrops, sondern auch Staking-Rewards, Mining-Erträge und andere Krypto-Zuflüsse nach § 22 Nr. 3 EStG.
Bleiben all diese Einkünfte zusammen unter 256 Euro, sind sie komplett steuerfrei. Überschreitest du die Grenze, wird der gesamte Betrag versteuert — nicht nur der Teil über 256 Euro. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
Airdrops ohne Gegenleistung: Schenkung?
Erhältst du einen Airdrop ohne jede Gegenleistung (weder Nutzung eines Protokolls noch Halten bestimmter Coins), könnte steuerlich eine Schenkung vorliegen. Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer, nicht der Einkommensteuer.
In der Praxis ist die Abgrenzung schwierig. Die meisten Airdrops setzen ein Wallet-Holding oder eine vorherige Nutzung voraus — das Finanzamt stuft sie daher fast immer als sonstige Einkünfte ein. Im Zweifel empfiehlt sich die Dokumentation aller Umstände des Airdrops.
Hard Forks: Steuerliche Behandlung
Bei einem Hard Fork (z.B. Bitcoin → Bitcoin Cash) erhältst du zusätzliche Coins einer neuen Blockchain. Die steuerliche Behandlung ist umstritten, das BMF hat sich bisher nicht abschließend geäußert.
Herrschende Meinung: Fork-Coins gelten als Zufluss mit Anschaffungskosten von 0 Euro. Der gesamte Verkaufserlös wäre dann Gewinn. Die Haltefrist beginnt ab dem Zeitpunkt des Forks.
Alternative Sichtweise: Einige Steuerberater vertreten, dass Fork-Coins die Anschaffungskosten der Original-Coins anteilig übernehmen. Dies ist steuerlich günstiger, aber weniger rechtssicher.
Praxis-Tipp: Dokumentiere den Fork-Zeitpunkt, die erhaltene Menge und den Marktwert. Ein Steuertool wie CoinTracking erkennt die gängigsten Forks automatisch.
Haltefrist für Airdrop- und Fork-Coins
Für Coins aus Airdrops und Forks beginnt ab dem Zeitpunkt des Zuflusses eine eigene 1-Jahres-Haltefrist. Verkaufst du sie nach Ablauf dieser Frist, ist der Kursgewinn steuerfrei.
Beispiel: Du erhältst am 1. März 2026 einen Airdrop im Wert von 200 Euro. Diese 200 Euro sind als Einkommen steuerpflichtig (sofern die 256-Euro-Freigrenze überschritten wird). Verkaufst du die Coins am 2. März 2027 für 500 Euro, sind die 300 Euro Kursgewinn steuerfrei.
So dokumentierst du Airdrops richtig
1. Zuflusszeitpunkt notieren — Datum und Uhrzeit der Gutschrift in deinem Wallet.
2. Marktwert ermitteln — Kurs des Tokens zum Zuflusszeitpunkt über CoinGecko oder CoinMarketCap.
3. Quelle dokumentieren — Warum hast du den Airdrop erhalten? (Protokollnutzung, Token-Holding, etc.)
4. Steuertool nutzen — CoinTracking erkennt viele Airdrops automatisch und bewertet sie zum Zuflusszeitpunkt.
5. Verkauf separat tracken — Beim späteren Verkauf die Haltefrist und den ursprünglichen Zuflusswert berücksichtigen.
Steuer-Report automatisch erstellen
CoinTracking importiert alle Transaktionen und berechnet Gewinne, Verluste und Haltefristen automatisch nach FIFO.
Häufige Fragen
Muss ich Airdrops in der Steuererklärung angeben?
Wann beginnt die Haltefrist bei Airdrops?
Wie bewerte ich einen Airdrop, wenn es noch keinen Marktpreis gibt?
Sind Hard-Fork-Coins steuerpflichtig?
Weiterführende Inhalte
Keine Steuerberatung: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellen keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige professionelle Beratung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater (§ 2 StBerG). Steuergesetze und deren Auslegung können sich jederzeit ändern — insbesondere die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist in vielen Bereichen noch nicht abschließend geklärt. Für verbindliche Auskünfte konsultiere bitte einen zugelassenen Steuerberater. Vollständiger Haftungsausschluss