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News · Regulierung

USDC-Aufsicht: Ab 12. November prüft die EBA die Reserve

Die EBA hat USDC am 14. Oktober 2026 als ersten signifikanten E-Geld-Token der EU eingestuft. Auch Eigenmittel, Liquidität und Rücktauschpläne wechseln von Paris zur EBA.

Phil4 Min. LesezeitAktualisiert 15.10.2026

Illustration: eine silberne Münze mit dem Zeichen von USDC
Illustration: CryptoTuts, KI-generiert mit OpenAI GPT Image

Ab dem 12. November 2026 prüft die Europäische Bankenaufsicht EBA selbst die Reserve hinter dem in der EU ausgegebenen USDC, also das Geld hinter dem Token. Auch Eigenmittel, Liquidität sowie die Sanierungs- und Rücktauschpläne, die regeln, wie Halter ihre Token zurückgeben können, wandern von der französischen ACPR zur EBA. Grund ist die Einstufung vom 14. Oktober 2026: Die EBA hat USDC als ersten signifikanten E-Geld-Token der EU eingestuft. E-Geld-Token sind unter MiCA Stablecoins, die an eine einzige Währung wie den Dollar gekoppelt sind; signifikant heißt, dass eine EU-Behörde direkt mitprüft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EBA hat USDC am 14. Oktober 2026 als ersten signifikanten E-Geld-Token der EU eingestuft.
  • Die Reserve hinter dem USDC, den Circle Internet Financial Europe SAS in der EU ausgibt, prüft künftig die EBA.
  • Am 12. November 2026 beginnt die doppelte Aufsicht; die ACPR in Paris bleibt etwa für Governance und Interessenkonflikte zuständig.

Ab 12. November prüft die EBA Reserve und Rücktausch von USDC

Die Mitteilung der EBA betrifft den EU-Emittenten Circle Internet Financial Europe SAS. Grundlage ist eine Prüfung der MiCA-Kriterien.

Zahlenkarte mit vier Angaben: Beginn der doppelten Aufsicht über USDC am 12. November 2026, Einstufung durch die EBA am 14. Oktober 2026, letzte Registeraktualisierung der ESMA am 7. Oktober 2026 und 73 Milliarden US-Dollar Marktkapitalisierung laut Cointelegraph.
Die EBA stufte USDC am 14. Oktober 2026 als signifikant ein, die doppelte Aufsicht beginnt am 12. November 2026; die Größenangabe stammt nur von Cointelegraph (Stand der Quellen: 15. Oktober 2026).

Die Einstufung legt fest, wer die Reserve hinter USDC prüft. Ein Gütesiegel für Sicherheit oder Deckung des Stablecoins ist sie nicht.

Screenshot der Pressemitteilung von European Banking Authority mit gelb markierter Passage: „The European Banking Authority (EBA) has classified USDC, issued by Circle Internet Financial Europe SAS, as a significant e-money token (EMT) under the …“
Screenshot: European Banking Authority, Pressemitteilung. Gelb markiert ist die Stelle, auf die sich der Artikel stützt. Zur Quelle

Doppelte Aufsicht: Paris behält Governance und Eignungsprüfung

Doppelte Aufsicht heißt, dass sich ab dem 12. November 2026 zwei Behörden die Arbeit teilen. Die ACPR, die bisher zuständige französische Aufsicht über Circle Europe, bleibt unter anderem zuständig für:

  • Governance
  • qualifizierte Beteiligungen
  • Eignungsprüfung
  • Auslagerung
  • Interessenkonflikte

Ein Beispiel: Betrifft eine Frage ab dem 12. November die Reserve oder die Rücktauschpläne von USDC, prüft die EBA. Geht es um eine Auslagerung bei Circle Europe oder um Interessenkonflikte, bleibt die ACPR am Zug.

Die EBA leitet die Aufteilung aus MiCA ab: Emittenten signifikanter E-Geld-Token stehen danach unter doppelter Aufsicht von EBA und nationaler Behörde (Art. 117). Für den Übergang kündigt die EBA eine enge Zusammenarbeit mit der ACPR an.

USDC hat zwei Emittenten: In der EU gibt ihn Circle Internet Financial Europe SAS aus, in den USA Circle Internet Financial, LLC. Mit der Finanzaufsicht des Bundesstaats New York (NYDFS) hat die EBA eine Vereinbarung über Zusammenarbeit und Informationsaustausch unterzeichnet. Sie soll laut EBA die Aufsicht über grenzüberschreitende Stablecoin-Aktivitäten stützen.

Die doppelte Aufsicht ab dem 12. November 2026 gilt also für Circle Internet Financial Europe SAS und den dort ausgegebenen USDC.

Erster signifikanter E-Geld-Token: Die EBA entscheidet nach EU-Kriterien

Von den in der EU unter MiCA notifizierten E-Geld-Token ist USDC der erste, den die EBA als signifikant einstuft. Zur Größe nennt Cointelegraph ohne Stichtag und Datenquelle 73 Milliarden US-Dollar Marktkapitalisierung für USDC und 184 Milliarden US-Dollar für USDT. Die EBA selbst stützt die Einstufung auf die Prüfung der MiCA-Kriterien.

Zuständig für die Einstufung ist nach eigener Darstellung die EBA (MiCA Art. 43 und 56). Sie handelt in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und Aufsichtskollegien. Die Indikatoren für die Bewertung legt laut EBA die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1506 fest.

Ab 12. November gilt die neue Aufsicht, danach prüft die EBA jährlich

Achte auf den 12. November 2026, dann beginnt die doppelte Aufsicht. Ob sich damit für Handel, Verwahrung oder Nutzung von USDC in Deutschland etwas ändert, beantwortet bisher keine Quelle.

Den weiteren Weg erkennst du an zwei Stellen. Die EBA prüft jährlich, ob ein Token die Kriterien für signifikant weiter erfüllt; das gilt auch für USDC. Die ESMA kündigt an, ihr Interim-MiCA-Register mit den nach den MiCA-Regeln für Stablecoins gemeldeten Emittenten wöchentlich zu veröffentlichen. Beim Abruf am 15. Oktober 2026 nannte die Seite den 7. Oktober 2026 als letzte Aktualisierung.

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Quellen

  1. EBA-Pressemitteilung: The EBA classifies USDC as the first significant e-money token in the European Union · European Banking Authority
  2. Cointelegraph: EU authority classifies Circle’s USDC as ‘significant’ under MiCA · Cointelegraph
  3. ESMA: MiCA-Seite mit Interim-MiCA-Register (Stand 7. Oktober 2026) · European Securities and Markets Authority
  4. ESMA Interim-MiCA-Register: Emittenten von E-Geld-Token (EMTWP.csv) · European Securities and Markets Authority

Autor dieses Beitrags

Phil, Gründer & Chefredakteur bei CryptoTuts

Phil

Gründer & Chefredakteur · Krypto seit 2017

Verifiziert

Phil ist Gründer von CryptoTuts und beschäftigt sich seit 2017 mit Bitcoin, Kryptowährungen und Blockchain-Technologie. Er ordnet komplexe Themen verständlich, datenbasiert und ohne leere Versprechen ein.

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