Analyse · Regulierung
ESMA Stablecoins: Altbestände sollen in spätestens 3 Monaten weg
Die Aufsicht erwartet, dass Börsen nicht MiCA-konforme Coins auch nicht mehr verwahren. Rechnerisch endet die Obergrenze am 8. Januar 2027, die ESMA nennt selbst kein Datum.
Phil6 Min. LesezeitAktualisiert 11.10.2026

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA erwartet seit dem 8. Oktober 2026, dass zugelassene Kryptobörsen für EU-Kunden keine Dienste mehr zu Stablecoins erbringen, die die EU-Verordnung MiCA nicht erfüllen, Verwahrung und Transfer eingeschlossen; ausgenommen sind nur eng begrenzte, befristete Regelungen für eine geordnete Abwicklung. Altbestände sollen so bald wie möglich bereinigt sein, spätestens drei Monate nach diesem Datum. Liegen solche Coins bei deiner Börse, zählt zuerst deren eigener Termin; die drei Monate sind nur die äußerste Grenze.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 8. Oktober 2026 erwartet die ESMA, dass zugelassene EU-Börsen zu nicht MiCA-konformen Stablecoins keine Dienste mehr anbieten, auch keine Verwahrung; ausgenommen ist nur eine eng begrenzte, befristete Abwicklung.
- Bestände bei der Börse sollen so bald wie möglich bereinigt sein; Coinbase setzt laut Cointelegraph den 30. Oktober.
- Die äußerste Grenze liegt rechnerisch beim 8. Januar 2027; wie die nationalen Aufseher die Vorgabe umsetzen, ist noch offen.
Das ist strenger als 2025. Im Januar 2025 hielt die ESMA die bloße Verwahrung und Übertragung solcher Token noch für möglich. Jetzt fallen genau diese beiden Dienste unter ihre Erwartung. Für diese Coins wird die Börse damit vom Aufbewahrungsort zur Durchgangsstation.
Deine Börse soll diese Stablecoins weder verwahren noch übertragen
Grundlage ist eine Stellungnahme der ESMA (ESMA75-113276571-1742). Mit einer Stellungnahme legt die ESMA aus, wie die nationalen Aufseher die Regeln anwenden sollen. An sie richtet sich das Papier in erster Linie.

Gemeint sind Kryptodienstleister, kurz CASPs: Börsen und Verwahrer mit MiCA-Zulassung. Betroffen sind an Dollar, Euro oder andere Werte gekoppelte Token, bei denen die MiCA-Voraussetzungen für ein öffentliches Angebot oder den Handel in der EU fehlen. MiCA nennt Token mit Bezug auf eine einzelne Währung E-Geld-Token (EMT), solche mit anderem Bezugswert vermögenswertreferenzierte Token (ART).

Die Erwartung erfasst alle MiCA-Dienste, einzeln oder kombiniert; ausgenommen sind nur eng begrenzte, befristete Regelungen für eine geordnete Abwicklung. Die Pressemitteilung der ESMA zählt die Dienste auf:
- Betrieb einer Handelsplattform
- Tausch
- Annahme, Übermittlung und Ausführung von Orders
- Platzierung von Kryptowerten
- Beratung
- Portfolioverwaltung
- Verwahrung und Transfer
Warum auch die Verwahrung? Die ESMA begründet das mit dem Herausgeber. Ihr zufolge fehlen bei betroffenen Stablecoins die Schutzvorkehrungen, die MiCA vom Emittenten verlangt, und diese Lücke könne eine Börse nicht ausgleichen. Daraus leitet die Behörde die Vermutung ab, dass solche Dienste mit den Pflichten der Anbieter unvereinbar sind (Artikel 66 Absatz 1 MiCA).
Die Börsen sollen technische, vertragliche und organisatorische Kontrollen einführen, damit EU-Kunden solche Positionen weder neu kaufen noch aufstocken. Warnhinweise, Offenlegungen oder eine Bestätigung des Kunden reichen nach Auffassung der ESMA dafür nicht aus.
Zeitlich gilt: so bald wie möglich, spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung. Rechnerisch liegt die Obergrenze damit beim 8. Januar 2027; die ESMA selbst nennt nur die drei Monate.
Ein Beispiel zeigt, warum der Termin der Börse zählt. Laut Cointelegraph stuft Coinbase USDT und PYUSD als nicht MiCA-konform ein und fordert Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum auf, betroffene Guthaben bis 30. Oktober abzuziehen. Was danach übrig ist, will Coinbase demnach automatisch in USDC oder einen anderen unterstützten Wert umwandeln. Wer dort USDT hält und auf den 8. Januar 2027 schaut, richtet sich also nach dem falschen Datum.
Was gilt, wenn ein Anbieter gar keine MiCA-Zulassung hat, beschreibt der Beitrag Binance ohne MiCA-Lizenz: das kannst du mit deinen Beständen tun.
Ob dein Stablecoin betroffen ist, prüfst du im ESMA-Register
Die ESMA bestimmt betroffene Token über Kriterien und nennt keine Namen. Die Namen in den Schlagzeilen stammen von BTC-ECHO: Das Medium ordnet Tethers USDT und PayPal USD als betroffen ein.
Selbst prüfen kannst du im Interim-Register der ESMA, einer öffentlichen Liste zugelassener Emittenten mit ihrem White Paper. In der Registerdatei der E-Geld-Token stehen beim Abruf am 11. Oktober 2026 USDC und EURC von Circle. Eingetragen sind außerdem etwa EURCV und USDCV von Société Générale Forge, USDG von Paxos und EURe von Monerium. Tether ist dort nicht als Emittent geführt.
Fehlt dein Stablecoin in der Datei, frag deine Börse, wie sie ihn einordnet. Wie MiCA E-Geld-Token behandelt, zeigt der Fall Circle und die MiCA-Einlagenpflicht.
2025 sollte Verwahrung möglich bleiben, 2026 soll auch sie enden
Die Erklärung vom 17. Januar 2025 setzte zwei Fristen. Erwerbsbeschränkungen sollten bis Ende Januar 2025 stehen. Reine Verkaufsdienste durften bis Ende des ersten Quartals 2025 weiterlaufen.
Für Tausch, Orderannahme und Orderausführung knüpfte die ESMA die Einstellung damals daran, dass der Dienst ein öffentliches Angebot darstellt. 2026 entfällt diese Bedingung: Die Erwartung gilt unabhängig davon, ob ein einzelner Dienst ein öffentliches Angebot oder eine Zulassung zum Handel ist.
Die ESMA selbst nennt ihr neues Papier eine Ergänzung bestehender Leitlinien. Im Vergleich beider Texte liegt der Unterschied für dich bei Verwahrung und Transfer: Beide stehen jetzt mit auf der Liste. Mehr zum Kurs der Behörde: ESMA-Chefin Ross: MiCA-Fokus wandert von Regeln zur Aufsicht und Was die ESMA bei MiCA für Staking und DeFi-Zugänge ändern will.
Auch die Übergangszeit ist vorbei. Anbieter, die vor dem 30. Dezember 2024 nach nationalem Recht tätig waren, durften nach der MiCA-Übergangsregel (Artikel 143) längstens bis 1. Juli 2026 weiterarbeiten. Das galt nur in Staaten, die diese Regel nutzten.
Kein Verbot für deine eigene Wallet, aber auch kein Anspruch auf drei Monate
Rechtlich ist die Stellungnahme eine Erwartung der Aufsicht und kein unmittelbar geltendes Gesetz. Die ESMA gibt damit den nationalen Behörden eine Linie für eine einheitliche Aufsicht vor (Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a der ESMA-Verordnung). Durchsetzen sollen sie die Aufseher in den Mitgliedstaaten gegenüber den Börsen in ihrem Land; wie die Aufsicht in Deutschland das umsetzt, ist noch offen.
Das Papier richtet sich an Aufseher und zugelassene Anbieter und behandelt Coins in deiner eigenen Wallet nicht. BTC-ECHO schätzt ein, dass mit den Vorgaben kein generelles Verbot verbunden ist, USDT in einer selbstverwalteten Wallet zu halten. Auch das Register ist eine Momentaufnahme: Meldungen nationaler Behörden erscheinen dort mit Verzug, ein fehlender Eintrag ist deshalb noch keine amtliche Einstufung.
Gegen ein Abwarten bis zum letzten Tag spricht das Tempo vor Ort. Cointelegraph und Coin360 lesen die Vorgabe so, dass nationale Aufseher frühere Fristen setzen können. Das passt zur Stellungnahme, die die Bereinigung so bald wie möglich verlangt und drei Monate nur als Obergrenze setzt. Wartest du bis Januar, kann dich ein früherer Termin deiner Aufsicht oder Börse überholen.
Zuerst zählt der Termin deiner Börse, die nationale Umsetzung bleibt offen
Vier Dinge behältst du in den nächsten Wochen im Blick.
- Lies die Mitteilungen deiner Börse: Coinbase hat laut Cointelegraph eine eigene Frist bis 30. Oktober gesetzt.
- Prüfe im ESMA-Register, ob der Emittent deines Stablecoins mit White Paper eingetragen ist.
- Achte auf Mitteilungen der Aufsicht in deinem Land, denn die nationalen Aufseher sollen die Bereinigung verlangen.
- Notiere den 8. Januar 2027 als äußerste rechnerische Grenze, nicht als Zieltermin.
Termin der Börse gilt zuerst
Setzt deine Börse einen eigenen Termin, gilt er vor dem 8. Januar 2027. Die Obergrenze der Aufsicht gibt dir keinen Anspruch auf mehr Zeit; vor einem Umtausch oder Abzug gelten die Bedingungen deines Anbieters.
Die ESMA nimmt von ihrer Erwartung nur eng begrenzte, befristete Regelungen für eine geordnete Abwicklung aus; wie die nationalen Aufseher diesen Rahmen für Börsen in ihrem Land umsetzen, ist noch offen. Bis dahin richtest du dich nach der Mitteilung deiner Börse.
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Quellen
- ESMA: Opinion on the provision of crypto asset services in relation to non-MiCA-compliant ARTs and EMTs (ESMA75-113276571-1742) · ESMA
- ESMA: ESMA sets out supervisory expectations on services related to unauthorised stablecoins · ESMA
- ESMA: Public Statement zu nicht MiCA-konformen ARTs und EMTs vom 17. Januar 2025 (ESMA75-223375936-6099) · ESMA
- ESMA Interim MiCA Register: Issuers of EMT (EMTWP.csv) · ESMA
- ESMA: Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) mit Interim MiCA Register · ESMA
- BTC-ECHO: EU verschärft Stablecoin-Regeln: Krypto-Börsen bleiben drei Monate Zeit · BTC-ECHO
- Cointelegraph: ESMA gives crypto firms 3 months to exit non-compliant stablecoins · Cointelegraph
- Coin360: ESMA Gives EU Crypto Firms Three Months to Exit Non-MiCA Stablecoins · Coin360



