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News · Regulierung

US-Sanktion gegen BitBank: So prüfst du selbst, ob deine Börse betroffen ist

OFAC hat die Börse am 17. September 2026 auf ihre Sanktionsliste gesetzt; das Sanctions List Search zeigt dir in wenigen Schritten, ob eine Adresse betroffen ist.

Phil6 Min. Lesezeit

Titelbild im dunklen Netzwerkdesign: rechts eine silberne Lupe schwebt über einem schwach leuchtenden Datenraster, links die Kennzeile OFAC SANKTION • NEWS und die Schlagzeile US-Sanktion gegen BitBank, oben rechts die Datenmarke 5 sanktionierte Ziele.
Grafik: CryptoTuts, Szene erstellt mit Grok Imagine

Die US-Sanktionsbehörde OFAC hat die iranische Kryptobörse BitBank am 17. September 2026 auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Ob diese Sperre dich als Halter in Deutschland erreicht, entscheidet eine andere Rechtsordnung; ob deine Börse oder eine Wallet-Adresse betroffen ist, kannst du in wenigen Minuten selbst nachsehen.

Getroffen hat es fünf Ziele: neben der Börse den Softwareentwickler Pishtaz Simorgh Electronic Trade Company und die drei Personen Hossein Ali Zaker Hossein, Mohammad Mahdi Zaker Hossein und Seyed Adel Heidari.

OFAC setzt die iranische Börse BitBank auf die Sanktionsliste

Grundlage ist die Executive Order 13902, die Maßnahme gehört zur Kampagne Operation Economic Outcast. Nachlesen lässt sich beides in der Pressemitteilung sb0632 des US-Finanzministeriums und in der OFAC Recent Action vom 17. September 2026.

Zahlenkarte mit den Kennzahlen der OFAC-Sanktion gegen BitBank: Bitcoin-Transfer in Höhe mehrerer Hundert Millionen US-Dollar, Listung am 17. September 2026, fünf sanktionierte Ziele, zehn Geschäftstage Meldefrist und die 50-Prozent-Eigentumsschwelle für verbundene Unternehmen.
Zahlenkarte zur OFAC-Sanktion gegen BitBank: Bitcoin-Transfer in Höhe mehrerer Hundert Millionen US-Dollar laut OFAC, Listung am 17. September 2026, fünf sanktionierte Ziele, Meldefrist von zehn Geschäftstagen und die 50-Prozent-Eigentumsschwelle für verbundene Unternehmen.

Der Eintrag führt BITBANK mit einer Adresse in Teheran, den Websites www.bitbank3.com und www.bitbank.com, dem Gründungsjahr 2024 und dem Zusatz „Subject to Secondary Sanctions“.

Die Software der Börse entwickelt die Pishtaz Simorgh Electronic Trade Company, eine Tochter der bereits gelisteten Dot One Value Creation Group, schreibt OFAC. Pishtaz Simorgh wurde am selben Tag ebenfalls nach E.O. 13902 gelistet.

Finanzminister Scott Bessent erklärte am 17. September 2026, Versuche, das iranische Regime mit Kryptowährungen zu finanzieren, lägen innerhalb der Reichweite von OFAC; wer das Regime unterstütze, werde vom Finanzministerium sanktioniert.

Der Vorwurf: Bitcoin aus dem Schutzgeldmodell an der Straße von Hormus

Hinter der Maßnahme steht ein Versicherungsmodell an der Straße von Hormus. Die Hormuz Safe Marine Services Authority hat nach Angaben von OFAC das iranische Wirtschaftsministerium entwickelt; sie nimmt Zahlungen in Bitcoin und anderen digitalen Vermögenswerten an, Stand der Mitteilung von Ende Juli 2026.

Hormuz Safe und die Persian Gulf Marine Insurance Company hatte OFAC damals nach E.O. 13902 gelistet, weil sie im Finanzsektor der iranischen Wirtschaft tätig seien; die Mitteilung sb0581 erschien am 29. Juli 2026.

Seit Juni 2026 dient die Börse nach Darstellung von OFAC als Kanal für dieses Geld: Hormuz Safe leite erhaltene Zahlungen über BitBank an das iranische Regime weiter. Der Bericht von Cointelegraph nennt als Empfänger die Revolutionsgarden.

Eine Größenordnung nennt die Mitteilung beim bereits gelisteten iranischen Finanzier Babak Zanjani: Zwischen Juni und Juli 2026 soll er über BitBank den Transfer von Bitcoin im Gegenwert von mehreren Hundert Millionen US-Dollar an die Revolutionsgarden ermöglicht haben.

Was belegt ist und was offen bleibt

Die Zahl mit dem größten Gewicht ist zugleich die weichste. „Mehrere Hundert Millionen US-Dollar“ ist eine Behördenangabe ohne Rechenweg; belastbar wird sie erst, wenn OFAC Bitcoin-Menge, Kurs und Stichtag oder die betroffenen Adressen veröffentlicht. Einen Eindruck vom aktuellen Bitcoin-Marktumfeld, ohne dass sich daraus eine Kursfolge der Sanktion ableiten lässt, gibt der Beitrag zu den jüngsten ETF-Abflüssen bei Bitcoin.

Cointelegraph gibt an, BitBank um eine Stellungnahme gebeten zu haben; im Bericht steht dazu keine Antwort. Die Sicht der Betroffenen steht damit weiter aus, und das Schweigen ist kein Eingeständnis.

Weiter geht das US-Außenministerium: Sprecher Tommy Pigott erklärte am 17. September 2026 in einer Mitteilung des Außenministeriums, die Maßnahme lege offen, wie internationale Digital-Asset-Börsen dem iranischen Regime einschließlich der Zentralbank Irans einen Zugang zum internationalen Finanzsystem verschafft hätten. In der Mitteilung des Finanzministeriums steht diese Zuspitzung nicht.

Beim Namen ist Sorgfalt angebracht: Der Eintrag nennt neben www.bitbank3.com auch www.bitbank.com, dazu Teheran als Sitz und 2024 als Gründungsjahr. Laut Cointelegraph ist die iranische BitBank ein anderes Unternehmen als die 2014 in Japan gegründete bitbank, inc.

Was die Sperre auslöst und ob sie dich in Deutschland erreicht

Gesperrt und gegenüber OFAC meldepflichtig sind alle Vermögenswerte und Vermögensinteressen der gelisteten Personen in den USA oder im Besitz oder unter Kontrolle von US-Personen. Dasselbe gilt für Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar, einzeln oder zusammengerechnet zu 50 Prozent oder mehr gesperrten Personen gehören; Ausnahmen brauchen eine allgemeine oder besondere Lizenz.

Verstöße kann OFAC zivil- oder strafrechtlich verfolgen, zivilrechtlich auch verschuldensunabhängig. Nicht-US-Personen ist untersagt, US-Personen zu Verstößen zu veranlassen oder Sanktionen zu umgehen; dazu kommt das Risiko sekundärer Sanktionen, auf das der Eintrag ausdrücklich hinweist.

Gesperrte virtuelle Währung ist binnen zehn Geschäftstagen an OFAC zu melden und danach jährlich, solange die Sperre besteht; Grundlage ist 31 C.F.R. 501.603. Diese Pflicht trifft US-Personen.

Ob eine Transaktion in Bitcoin oder in Dollar denominiert ist, ändert an diesen Pflichten nichts; die OFAC-FAQ zu Sanktionen und digitalen Währungen stellen beides gleich. Unternehmen im Anwendungsbereich sollen ein risikobasiertes Compliance-Programm mit Listenabgleich einrichten.

In Deutschland läuft die Umsetzung von Finanzsanktionen über das Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank, zuständig für Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs. Deren Inhalt bestimmt maßgeblich das Recht der Europäischen Union. Wie eine solche Behördenwarnung hierzulande aussehen kann, zeigt der Beitrag zur BaFin-Warnung vor einer angeblichen Krypto-Rückführung.

EU-Sanktionen binden Staatsangehörige der EU sowie Personen, die sich in der EU aufhalten oder dort Geschäfte betreiben; so beschreibt die Europäische Kommission den Rahmen, Seitenstand 17. November 2025.

Verstöße gegen geltende Finanzsanktionsrechtsakte können in Deutschland nach den Paragrafen 18 und 19 des Außenwirtschaftsgesetzes als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Woran du erkennst, ob eine Börse oder eine Adresse betroffen ist

Das OFAC Sanctions List Search arbeitet mit einer Näherungssuche und einer einstellbaren Konfidenzschwelle; zu jedem Treffer gehört ein Programmcode, der das zugrunde liegende Sanktionsprogramm zeigt. Eine angemessene Sorgfaltsprüfung ersetzt das Werkzeug laut OFAC nicht.

  1. Den Namen der Börse im Sanctions List Search eingeben, bei leerem Ergebnis die Konfidenzschwelle senken und beim Treffer den Programmcode lesen.
  2. Eine Wallet-Adresse über das Feld „ID # / Digital Currency Address“ abfragen; es liefert ausschließlich exakte Treffer, breiter suchen lässt sich in den herunterladbaren Listendateien.
  3. Für die Lage in der EU die konsolidierte Liste der von Finanzsanktionen betroffenen Personen, Gruppen und Organisationen prüfen, die die Generaldirektion FISMA führt und aktualisiert; verbindlich sind die im Amtsblatt der EU veröffentlichten Texte.

Krypto-Adressen führt OFAC als Identifikatoren gesperrter Personen in der SDN-Liste, bezeichnet diese Auflistungen selbst aber als voraussichtlich nicht vollständig; wer im Anwendungsbereich der US-Regeln eine weitere Adresse einer gesperrten Person erkennt, muss sie sperren und melden. Ein Treffer ist deshalb ein belastbarer Hinweis, ein leeres Ergebnis eine Momentaufnahme.

Für BitBank heißt das mit Stand vom 17. September 2026: Name, Sitz in Teheran und die beiden Websites tragen die Prüfung, eine gesperrte Wallet-Adresse steht im Eintrag bisher aus. Trägt OFAC in einer Recent Action Adressen nach, verschiebt sich die Prüfung auf die Adressebene; ein regelmäßiger Blick in die Recent Actions lohnt deshalb.

* Werbehinweis: Werbekennzeichnung: Dieser Artikel enthält eine Partnerbox mit einem Angebot von Bitvavo. CryptoTuts kann bei einem Vertragsabschluss über diesen Link eine Provision erhalten; das ändert nichts an der Einordnung der OFAC-Sanktion gegen BitBank. Mehr erfahren

Quellen

  1. Operation Economic Outcast Disrupts Digital Asset Exchange Enabling the Iranian Regime (Pressemitteilung sb0632, 17.09.2026) · US-Finanzministerium
  2. OFAC Recent Actions vom 17.09.2026: Iran-related Designations · Office of Foreign Assets Control
  3. OFAC: Häufige Fragen zu Sanktionen und digitalen Währungen (FAQ 559 bis 563, 594, 646, 647) · Office of Foreign Assets Control
  4. OFAC Sanctions List Search · Office of Foreign Assets Control
  5. Finanzsanktionen: Servicezentrum Finanzsanktionen · Deutsche Bundesbank
  6. Overview of sanctions and related resources (Stand 17.11.2025) · Europäische Kommission
  7. Treasury Disrupts Iranian Regime's Strait of Hormuz Extortion Network (Pressemitteilung sb0581, 29.07.2026) · US-Finanzministerium
  8. Operation Economic Outcast Dismantles Iran's Sanctions Evasion Network (17.09.2026) · US-Außenministerium
  9. US sanctions Iran's BitBank, saying it processes Hormuz Safe Bitcoin payments · Cointelegraph

Autor dieses Beitrags

Phil, Gründer & Chefredakteur bei CryptoTuts

Phil

Gründer & Chefredakteur · Krypto seit 2017

Verifiziert

Phil ist Gründer von CryptoTuts und beschäftigt sich seit 2017 mit Bitcoin, Kryptowährungen und Blockchain-Technologie. Er ordnet komplexe Themen verständlich, datenbasiert und ohne leere Versprechen ein.

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