Analyse · Regulierung
Zcash und Litecoin bei SwissBorg: was belegt ist und was in der EU gilt
U.Today berichtet über die Aufnahme beider Coins bei der Schweizer Plattform; die Asset-Übersicht führt sie am 15. September 2026 nicht. Was für lizenzierte Anbieter in der EU gilt und wie du den Zulassungsstatus deiner Börse selbst prüfst.
Phil6 Min. Lesezeit

Das Nachrichtenportal U.Today berichtet, die Schweizer Plattform SwissBorg habe im September 2026 Zcash und Litecoin ins Angebot genommen, und hält diesen Schritt bei einer nach MiCA regulierten Plattform für rechtlich zulässig. Ob die Plattform selbst eine MiCA-Zulassung hält, lässt die Meldung offen. Für dich als Halter hängt daran eine handfeste Frage: Bleiben Kryptowerte mit Datenschutzfunktionen bei lizenzierten Anbietern in der EU handelbar?
Sofort gegen 12 Fiatwährungen und mehr als 400 weitere Token tauschbar sollen beide Coins sein. Auch diese Angabe stammt aus der Meldung von U.Today, die sich dafür auf das Unternehmen beruft; eine eigene Bestätigung von SwissBorg steht bislang aus.
Nachprüfbar ist bisher vor allem der Gegenbefund: Die Asset-Übersicht von SwissBorg nennt am 15. September 2026 um 05:19 UTC unter der Überschrift „The latest crypto assets“ drei andere Werte, nämlich Wecan, Digital Gold und Dominion Silver; Litecoin und Zcash fehlen dort, bei erkennbar unvollständig geladener Liste. Belastbar ist deshalb weniger die Aufnahme selbst als der Rahmen darum: die Regeln für lizenzierte Anbieter in der EU und der Zulassungsnachweis, den du selbst nachschlagen kannst.
Warum die Coins jetzt aufgenommen sein sollen
Als Grund nennt U.Today unter Berufung auf das Unternehmen allein einen Anstieg der Suchanfragen von Kundinnen und Kunden. Die Begründung ruht damit auf einer doppelten Zuschreibung: Das Portal beruft sich auf SwissBorg, ohne Sprecher, Datum oder eine Mitteilung zu benennen.
Der Abgleich mit der Plattformseite bleibt vorläufig. Unter der Überschrift „Cryptocurrencies“ folgt dort ein Abschnitt zur Einzahlung per Karte, die eigentliche Liste lädt die Seite offenbar erst im Browser nach. Belegt ist damit der geladene Seitenstand, nicht der volle Angebotsumfang der Plattform.
Was für lizenzierte Anbieter in der EU heute schon gilt
Welche Coins eine regulierte Börse führt, entscheidet sie in der EU innerhalb eines festen Rahmens. Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA, ist nach Angaben der ESMA im Juni 2023 in Kraft getreten; die volle Anwendung nennt die Behörde für Dezember 2024.

Nach Darstellung der EBA bezieht MiCA Kryptowerte-Dienstleistungen in den EU-Regulierungsrahmen ein und unterwirft die Anbieter den Pflichten gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Aufsicht. Welche Kontodaten lizenzierte Börsen ohnehin melden, zeigt der CryptoTuts-Guide zu CARF und DAC8.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihre Leitlinien zu Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken am 16. Januar 2024 auf Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ausgeweitet. Grundlage dafür ist ihre Pressemitteilung von diesem Tag.
Laut EBA gelten die geänderten Leitlinien ab dem 30. Dezember 2024, also seit mehr als eineinhalb Jahren.
Als Beispiel für erhöhte Missbrauchsrisiken nennt die EBA in derselben Mitteilung Produktmerkmale, die die Identität der Nutzer verbergen. Gemeint ist ein Risikofaktor in der Produktgestaltung; einzelne Kryptowerte stuft die Behörde damit nicht ein.
Für Anbieter, die vor dem 30. Dezember 2024 nach nationalem Recht tätig waren, sah Artikel 143 Absatz 3 MiCA eine Übergangsmöglichkeit vor: Weiterbetrieb bis zum 1. Juli 2026 oder bis eine MiCA-Zulassung erteilt oder abgelehnt ist. Diese Phase war eine Option der Mitgliedstaaten, und sie ist seit rund zweieinhalb Monaten vorbei.
Was künftig verboten sein soll und was für deine eigene Wallet gilt
Für die Zukunft beschreibt U.Today einen harten Schnitt: Lizenzierte Börsen und Verwahrer dürften dann keine Vermögenswerte mit Anonymisierungsfunktionen mehr bedienen. So beschreibt das Portal den Verbotsumfang. Maßstab dafür bleibt der amtliche Text der EU-Geldwäscheverordnung, der für einen Abgleich erst noch vorliegen muss.
Für die eigene Wallet gibt das Portal Entwarnung: Das Halten von Zcash in persönlichen Wallets und Transaktionen von Mensch zu Mensch blieben in der EU auch nach 2027 vollständig legal. Das ist die Einschätzung von U.Today, keine geklärte Rechtslage.
Die EBA setzt daneben einen eigenen Akzent: Sie hat nach eigener Darstellung Leitlinien zu Risikovariablen und Risikofaktoren zu erstellen, die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen berücksichtigen sollen, ausdrücklich auch für Transaktionen von und zu selbstgehosteten Adressen. Ein Verbot solcher Transfers folgt daraus nicht; die Sorgfaltsanforderungen setzen an der Schnittstelle zwischen Anbieter und privater Wallet an.
Zur heutigen Praxis schreibt U.Today, SwissBorg arbeite wie Coinbase, Kraken und Bitpanda ausschließlich mit transparenten Adressen. Eine Stellungnahme der vier Unternehmen dazu steht aus.
Technisch unterscheidet das Portal zwischen den Protokollen: Zcash trenne in seiner Architektur transparente und abgeschirmte Transaktionen, während Anonymität bei Monero standardmäßig aktiv sei. Eine aufsichtsrechtliche Einordnung folgt aus dieser Beschreibung nicht.
Bei Litecoin verweist U.Today auf das optionale Datenschutzprotokoll MWEB, das früher regulatorische Kontroversen ausgelöst habe. Welche Stelle wann entschieden hat, lässt die Meldung offen.
So prüfst du, ob deine Plattform in der EU zugelassen ist
Den Zulassungsstatus kannst du selbst nachsehen. Die ESMA führt ein Interim-MiCA-Register aus fünf CSV-Dateien; zwei davon sind für dich zentral: die Datei zu zugelassenen Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen nach Titel V und die Datei zu nicht konformen Unternehmen.
Nach Darstellung der ESMA sehen die Artikel 109 und 110 MiCA ein zentrales Register zu Whitepapers, zugelassenen Dienstleistern und nicht konformen Unternehmen bis zum 30. Dezember 2024 vor.
Die MiCA-Seite der ESMA trägt den Vermerk „Last update: 9 September 2026“, abgerufen am 15. September 2026. Der Vermerk gilt der Webseite; bei den einzelnen Registerdateien kann der Stand davon abweichen.
Zwei Einschränkungen gehören in denselben Arbeitsschritt: Die ESMA veröffentlicht das Register wöchentlich, und Angaben, die zuständige Behörden melden oder die in einem nationalen Register stehen, erscheinen dort verzögert. Ein fehlender Eintrag ist deshalb noch kein fehlender Zulassungsstatus.
Praktisch heißt das: Du lädst die CSV-Dateien herunter und suchst darin den Namen deines Anbieters. Nach Ankündigung der ESMA sollte das Register bis Mitte 2026 als CSV-Sammlung laufen und danach in die IT-Systeme der Behörde wandern; mit Seitenstand 9. September 2026 steht es weiterhin als CSV-Sammlung bereit. Einen Überblick über Anbieter und ihre Merkmale findest du im CryptoTuts-Vergleich der Krypto-Börsen.
Was das für deine Position bedeutet
Zum Kurs nennt U.Today für Zcash ein Wochenplus von 45 Prozent (Stand: 15. September 2026). Das Datum bezeichnet den Abruf der Meldung. Belastbarer wäre ein Kurswert mit Handelsplatz und Stichzeitpunkten; da die Meldung kein Veröffentlichungsdatum trägt, bleibt der Wochenzeitraum unbestimmt.
Dabei habe Zcash die Marke von 1.000 US-Dollar überschritten, schreibt das Portal (Stand: 15. September 2026).
Als Begleitumstände nennt U.Today Liquidationen von Short-Positionen, die Klärung langjähriger Fragen zum Emissionsmodell und Gerüchte über Spot-ETFs auf Zcash. Die ETF-Angabe bleibt ein Gerücht, und die Aufzählung ist eine Deutung des Portals, kein belegter Ursache-Wirkungs-Zusammenhang.
Unterm Strich: Die Aufnahme von Zcash und Litecoin bei SwissBorg ist bisher die Darstellung eines einzelnen Sekundärmediums, das den Schritt zugleich für rechtlich zulässig hält.
Der eigene Abruf der Asset-Übersicht am 15. September 2026 führt beide Coins nicht auf, bei unvollständig geladener Liste. Fest steht dagegen der Rahmen: MiCA für lizenzierte Anbieter und die seit dem 30. Dezember 2024 geltenden EBA-Leitlinien zu Geldwäscherisiken.
Offen bleibt, was mit bestehenden Kundenbeständen an betroffenen Kryptowerten geschehen soll, wenn lizenzierte Anbieter sie eines Tages nicht mehr bedienen dürfen. Woran du erkennst, ob sich die Lage klärt: an einer eigenen Mitteilung von SwissBorg zur Aufnahme, am amtlichen Text der EU-Geldwäscheverordnung auf EUR-Lex und an einem Eintrag deiner Plattform in der ESMA-Datei zu zugelassenen Anbietern.
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Quellen
- U.Today: Zcash (ZEC), Litecoin (LTC) Achieve New Listing in Europe Despite 2027 Ban Looming · U.Today
- ESMA: Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) mit Interim-MiCA-Register, Seitenstand 9. September 2026 · European Securities and Markets Authority (ESMA)
- EBA: Leitlinien zu ML/TF-Risikofaktoren für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Pressemitteilung vom 16. Januar 2024 · European Banking Authority (EBA)
- SwissBorg: Übersicht der unterstützten Kryptowerte, Abrufstand 15. September 2026 · SwissBorg



