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BaFin warnt vor angeblicher Krypto-Rückführung über finanzforensik(.)com
Die Betreiber der Seite geben sich laut Aufsicht als Kooperationspartner der BaFin aus. Was die Warnung vom 14. September 2026 bedeutet und wie du vor einer Beauftragung selbst prüfst, ob ein Anbieter zugelassen ist.
Phil3 Min. Lesezeit

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website finanzforensik(.)com und von der E-Mail-Adresse info@finanzforensik(.)com. Ihre Veröffentlichung für Verbraucherinnen und Verbraucher trägt das Datum 14. September 2026.
Nach Erkenntnissen der Aufsicht wird über die Seite die Rückführung von Kryptowerten und deren Auszahlung auf eine Wallet oder ein Bankkonto angeboten (Stand: 14. September 2026).
Wirkung zieht dieses Versprechen aus einem geliehenen Namen: Die Betreiber behaupten laut BaFin, Kooperationspartner der Aufsicht zu sein. Was daran stimmt, kannst du selbst nachprüfen.
Die BaFin ist kein Partner dieser Seite
Die Aufsicht stellt klar, dass diese Behauptung nicht zutrifft. Die Betreiber werden nicht von ihr beaufsichtigt und besitzen auch keine Zulassung der BaFin (Stand: 14. September 2026).
Wer hinter der Seite steht, bleibt dabei offen. Die BaFin spricht von unbekannten Betreibern und benennt in ihrer Mitteilung keine natürliche oder juristische Person als verantwortlich.
Auch die Firmenangaben im Impressum gehören einem anderen Unternehmen: Dort stehen nach Darstellung der BaFin fälschlich die Daten der Finanz Forensik GmbH aus Flörsbachtal, was die Aufsicht als Identitätsmissbrauch bezeichnet. Das Unternehmen erscheint darin als mutmaßlich Betroffene, nicht als Anbieterin der beanstandeten Leistungen. Eine Stellungnahme der Finanz Forensik GmbH liegt nicht vor.
So prüfst du vor einer Beauftragung, ob ein Anbieter zugelassen ist
Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. So fasst die Aufsicht die Rechtslage in ihrer Mitteilung zusammen.
Zugleich weist sie allgemein darauf hin, dass einige Unternehmen solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten.
Ihre Information stützt die BaFin auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Ob ein bestimmtes Unternehmen von ihr zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen. Darauf verweist die Aufsicht in ihrer Mitteilung.
Vor der Zahlung prüfen
Bevor du einem Anbieter Geld überweist oder Zugang zu einer Wallet gibst, schlag den Firmennamen in der Unternehmensdatenbank der BaFin nach und vergleiche ihn mit den Angaben im Impressum.
Für die eigene Verwahrung findest du die Grundlagen in der Anleitung zur XRP-Wallet, geprüfte Geräte im Hardware-Wallet-Vergleich und weitere Warnhinweise im Sicherheitsbereich von CryptoTuts.
Was Betroffene der Mitteilung entnehmen können
Für Betroffene bleibt die Mitteilung allgemein: BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter warnen darin vor Finanzbetrug im Internet und raten, vor Geldanlagen im Internet gründlich zu recherchieren. Aktuelle Warnungen zu unerlaubt tätigen Unternehmen führt die BaFin in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“.
Konkrete Schritte für Leute, die dort schon gezahlt oder Daten hinterlassen haben, nennt die Mitteilung nicht, und zu möglichen Ermittlungen im Fall finanzforensik(.)com äußert sich die Aufsicht nicht (Stand: 14. September 2026).
Ebenso offen bleiben Schadenshöhe, Zahl der Betroffenen und der Zeitraum, in dem die Seite aktiv war.
Äußern sich die BaFin oder eine Strafverfolgungsbehörde erneut zu dem Fall, gilt dieser Stand vom 14. September 2026 nicht mehr.
Quellen
- finanzforensik(.)com: Bafin warnt vor Angeboten auf Website · Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)



