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Analyse · Sicherheit

Mindestens 15 Millionen Dollar: SEC verklagt Cryptoaiml und TSAI

Zwei getrennte Zivilklagen vom 29. September 2026 über WhatsApp-Gruppen mit angeblichem KI-Handel: rund 12,5 Millionen Dollar bei Cryptoaiml, rund 2,8 Millionen bei TSAI. Die Vorwürfe sind unbewiesen.

Phil7 Min. Lesezeit

Ein Smartphone mit leeren Chatblasen einer Gruppe, davon hängt ein Angelhaken mit einer silbernen Münze als Köder: der Lockruf angeblicher KI-Profis aus den WhatsApp-Gruppen, vor dem die SEC-Klagen warnen.
Illustration: CryptoTuts, KI-generiert mit OpenAI GPT Image

Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 29. September 2026 zwei Anbieter verklagt, die Kleinanleger über WhatsApp-Gruppen mit angeblichem KI-Handel um zusammen mindestens 15 Millionen US-Dollar gebracht haben sollen. Auf Cryptoaiml entfallen rund 12,5 Millionen, auf TSAI rund 2,8 Millionen US-Dollar, jeweils aus Tatzeiträumen zwischen August 2024 und März 2025. Beide Summen sind Mindestwerte, und über die Vorwürfe entscheidet ein Bundesgericht in New York.

Für Anleger in Deutschland lohnt der Blick in die Klageschriften, weil beide Maschen ihr stärkstes Argument ausgerechnet bei der SEC borgten: Die Betreiber sollen mit angeblicher SEC-Zertifizierung oder voller SEC-Regulierung geworben haben. Teuer wurde es, als Anleger auszahlen wollten und zuerst Freischalt- oder Verifizierungsgebühren zahlen sollten.

Was die SEC Cryptoaiml und TSAI vorwirft

Beide Klagen liegen beim U.S. District Court for the Southern District of New York. Die eine richtet sich gegen Cryptoaiml Ltd. und Cryptoaiml Capital Foundation, die andere gegen TSAI Pro Ltd. und TSAI Capital Foundation, jeweils unter anderem wegen Betrugs. Es sind Zivilklagen der Aufsicht: Die SEC muss ihre Vorwürfe vor Gericht erst belegen.

Zahlenkarte zu den SEC-Klagen: mindestens 15 Millionen US-Dollar insgesamt, davon 12,5 Millionen gegen Cryptoaiml und 2,8 Millionen gegen TSAI als Vorwürfe, dazu die beworbene Trefferquote von 98 Prozent.
Die SEC wirft Cryptoaiml und TSAI in zwei getrennten Klagen vom 29. September 2026 zusammen mindestens 15 Millionen US-Dollar Anlegerschaden vor, die Vorwürfe sind unbewiesen (Quellen: SEC-Mitteilung und Klageschriften, Stand 30. September 2026).

Den größeren Fall beschreibt die Cryptoaiml-Klageschrift: Rund 12.512.032 US-Dollar sollen von mindestens August 2024 bis März 2025 von über 300 Kleinanlegern und Beratungskunden in den USA veruntreut worden sein. Davon entfallen 11.998.455 US-Dollar auf Kryptowerte, die über vier Hauptwallets liefen, und rund 513.577 US-Dollar auf Fiatgeld von vier Anlegern. Gegen TSAI nennt die SEC mindestens rund 2,8 Millionen US-Dollar in Kryptowerten von etwa 1.715 Kleinanlegern zwischen September 2024 und März 2025.

Die 15 Millionen US-Dollar aus der Überschrift der SEC-Mitteilung fassen also zwei getrennte Verfahren gegen unterschiedliche Beklagte zusammen; nachgerechnet ergeben die Teilwerte rund 15,3 Millionen US-Dollar. Die beiden Fälle ähneln sich im Muster und stehen rechtlich jeder für sich.

Im Litigation Release der SEC stehen ihre Anträge: dauerhafte Unterlassungsanordnungen, die Herausgabe unrechtmäßig erlangter Gewinne samt Zinsen und Zivilstrafen, über die das Gericht entscheidet. Wie ein Betrugsfall aussieht, der schon mit einem Urteil endete, zeigt der Coinbase-Betrugsfall mit Haftstrafen. Die SEC hält es für wahrscheinlich, dass Personen im Ausland die Gesellschaften betreiben; die Cryptoaiml-Klage führt Eigentümer und Kontrolleure als unbekannt.

Cryptoaiml: falsche Profis, 98 Prozent Trefferquote, eine Plattform ohne Handel

Die Cryptoaiml-Klageschrift zeichnet den Ablauf Stufe für Stufe nach. Er begann in WhatsApp-Gruppen, die angeblich erfahrene Anlageprofis leiteten und in denen angeblich KI-generierte Handelssignale kursierten. Er endete auf einer eigenen Plattform, die fiktive Gewinne anzeigte, während dort kein einziger Handel stattfand.

Das Vertrauen kam aus geliehenen Namen. Die Betreiber traten als reale Anlageprofis auf, unter anderem als Präsident von Citadel Securities und als mit Raymond James verbundener Berater. Die echten Personen und ihre Firmen sind Opfer eines Identitätsmissbrauchs: Sie waren unbeteiligt und hatten die Nutzung ihrer Namen nie erlaubt.

Die Versprechen passten zur Kulisse. In den Chats war von 98 Prozent Trefferquote der KI-Signale und bis zu 1.600 Prozent Gewinn in 60 Tagen die Rede, Werbebehauptungen, die die SEC als falsch bezeichnet. Am 8. Januar 2025 stellte eine angebliche Assistentin VIP-Anlegern in Aussicht, Citadel Securities übernehme bis zu 90 Prozent der Handelsrisiken.

Teuer wurde es beim Abheben. Wer eine Auszahlung wollte, hörte, das Konto sei gesperrt oder eingefroren, und sollte zum Freischalten weiteres Geld überweisen. Einige Anleger verkauften Aktien oder Guthaben aus 401(k)-Altersvorsorgekonten, um einzuzahlen oder diese Freischaltgebühren zu bezahlen.

Das Geld verließ nach Darstellung der SEC die USA: Kryptowerte über Kettenüberweisungen ins Ausland, Fiatgeld über US-Konten unter anderem an Firmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und an Konten chinesischer Firmen. Diese Empfänger gehören nicht zu den Beklagten.

TSAI: KI-Bots zur Miete, Provisionen fürs Anwerben, Gebühren zum Schluss

TSAI verkaufte ein anderes Produkt. Über eine Website, WhatsApp-Chats und Facebook bot das Unternehmen KI-programmierte Handelsbots zur Miete an und sagte dafür feste Gewinne zu. Nach der TSAI-Klageschrift existierten die Bots nicht, und das eingezahlte Geld wurde nie eingesetzt, um Erträge zu erzielen.

Dazu kam ein Anreiz, andere mitzubringen. In einem Chat vom 24. Oktober 2024 warb TSAI mit Provisionen, sobald Angeworbene Bots mieteten: 5 Prozent für direkt Angeworbene, 3 Prozent für die zweite und 2 Prozent für die dritte Ebene. Die SEC wertet das Modell als Pyramidensystem.

Auch hier endete es an der Auszahlung. Anfragen wurden unter anderem mit dem „Verdacht auf illegale Arbitrage“ abgewiesen. Im März 2025 forderte ein Pop-up auf der Website von Anlegern „Verifizierungszahlungen“ zwischen 280 und 12.000 US-Dollar, angeblich wegen eines Hacks. Spätestens am 23. März 2025 war die Website außer Betrieb und zeigte nur noch den Hinweis „This Website is under maintenance“.

Ein Eintrag bei der SEC ist kein Gütesiegel

Naheliegend ist der Einwand: Wer bei der SEC eingetragen ist, wird schon seriös sein. Genau auf diesen Reflex setzten beide Maschen. Die Cryptoaiml-Betreiber führten laut Klage in den Chats eine angebliche SEC-Zertifizierung und eine Registrierung als MSB als Beleg für Legalität an, TSAI warb mit voller SEC-Regulierung, die es nicht gab.

Die Belege dafür waren nach Darstellung der SEC manipuliert. Das Form D, das Cryptoaiml Ltd. am 3. September 2024 einreichte, enthielt falsche Angaben zu Kontaktperson, Telefonnummer und E-Mail; der als Direktor Unterzeichnende scheint nicht zu existieren, und die Beglaubigung seiner Unterschrift gilt der SEC als gefälscht. TSAI verlinkte auf seiner Website unter „SEC“ ein Zertifikat, das auf das Form D von TSAI Pro verwies. Ausgestellt hat es die SEC nie, die Beklagten sollen es selbst gefälscht haben.

Die SEC hat beide Forms D inzwischen von ihrer Website entfernt. Für dich zählt die Einordnung: Ein Form D auf sec.gov belegt weder eine Prüfung noch eine Genehmigung durch die SEC, und eine MSB-Registrierung bei der US-Behörde FinCEN ist keine Zulassung durch die SEC. Ein Behördenlink auf der Website eines Anbieters ist deshalb der Anlass, selbst nachzuprüfen.

Woran du solche Gruppen erkennst, bevor du Geld überweist

Das FBI beschreibt im IC3-Jahresbericht 2025 diesen Ablauf als typisch für Krypto-Anlagebetrug: Kontakt über Messenger, eine Scheinplattform mit Scheingewinnen, dann Steuer- und Gebührenforderungen, sobald jemand auszahlen will. Für 2025 wurden dem IC3 dafür Verluste von rund 7,2 Milliarden US-Dollar aus 61.559 Beschwerden gemeldet. Das IC3 nennt Krypto-Anlagebetrug die größte Verlustquelle für Amerikaner.

Auch in Deutschland warnt die Aufsicht vor solchen Gruppen. Die BaFin-Warnung vom 28. August 2026 betrifft WhatsApp-Gruppen rund um „Operation Hope AI“ und die Plattform Vexorylax, einen eigenen Fall ohne Bezug zu den SEC-Klagen: Die unbekannten Initiatoren und die Plattformbetreiber stehen nicht unter Aufsicht der BaFin, und es würden ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Grundsätzlich schreibt die BaFin auf ihrer Seite zu Anlagebetrug über Messenger, ihr seien keine lizenzierten Anbieter bekannt, die sich über Messenger-Gruppenchats an Anleger wenden.

Vor der ersten Überweisung prüfst du, ob der Anbieter von der BaFin oder einer Aufsicht in einem anderen EWR-Land lizenziert ist; die BaFin nennt dafür ihre Unternehmensdatenbank. Beruft sich ein Anbieter auf die US-Aufsicht, verweist die SEC in ihrer Mitteilung zu den Klagen für die Hintergrundprüfung auf Investor.gov; für dich in Deutschland bleibt die BaFin-Datenbank der erste Schritt. Ein bekannter Name im Chat ersetzt diese Prüfung nicht: Bei Cryptoaiml trugen die falschen Profis die Namen realer Personen, darunter des Präsidenten von Citadel Securities.

Wie du eine Börse anhand behördlicher Listen selbst prüfst, steht im Beitrag zur US-Sanktion gegen Bitbank. Wer schon Geld verloren hat und ein Angebot zur Rückholung erhält, findet die Merkmale dieser Folgemasche im Beitrag zur BaFin-Warnung vor angeblicher Krypto-Rückführung über finanzforensik.com.

Vor jeder Gebühr

Verlangt eine Plattform Geld, bevor du dein eigenes Guthaben abheben kannst, entspricht das genau dem Ablauf, den FBI und SEC beschreiben: Bei Cryptoaiml hieß es Freischaltgebühr, bei TSAI Verifizierungszahlung.

Unterm Strich bauten beide Maschen Vertrauen mit geliehenen Namen und angeblicher SEC-Aufsicht auf und verlangten ein zweites Mal Geld, als Anleger auszahlen wollten. Genau diesen Ablauf aus Messengerkontakt, Scheinplattform und Gebühren bei der Auszahlung beschreibt das FBI als typisch für Krypto-Anlagebetrug.

Offen bleibt, wer hinter den vier Gesellschaften steht und ob Geschädigte ihr Geld zurückbekommen; in den Unterlagen der SEC ist keine Stellungnahme der Beklagten dokumentiert. Den Stand vom 30. September 2026 ändern würden ein Versäumnisurteil, ein Vergleich oder geänderte Klageschriften.

Quellen

  1. SEC-Pressemitteilung 2026-95 vom 29. September 2026 · U.S. Securities and Exchange Commission
  2. SEC Litigation Release vom 29. September 2026 · U.S. Securities and Exchange Commission
  3. SEC-Klageschrift gegen Cryptoaiml Ltd. und Cryptoaiml Capital Foundation · U.S. Securities and Exchange Commission
  4. SEC-Klageschrift gegen TSAI Pro Ltd. und TSAI Capital Foundation · U.S. Securities and Exchange Commission
  5. BaFin: Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram · Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  6. BaFin-Warnung vom 28. August 2026: „Operation Hope AI“ und Vexorylax · Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  7. FBI IC3: 2025 IC3 Annual Report · FBI Internet Crime Complaint Center (IC3)

Autor dieses Beitrags

Phil, Gründer & Chefredakteur bei CryptoTuts

Phil

Gründer & Chefredakteur · Krypto seit 2017

Verifiziert

Phil ist Gründer von CryptoTuts und beschäftigt sich seit 2017 mit Bitcoin, Kryptowährungen und Blockchain-Technologie. Er ordnet komplexe Themen verständlich, datenbasiert und ohne leere Versprechen ein.

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