Analyse · Regulierung
Bitget Deutschland: Betrifft die Thailand-Sperre auch dich?
Die SEC-Mitteilung vom 5. November 2026 nennt das MDES als Sperrinstanz und äußert sich nicht zu Nutzern außerhalb Thailands. Der EU-Status von Bitget bleibt offen.
Phil6 Min. LesezeitAktualisiert 8.11.2026

Thailands Börsenaufsicht SEC will die Kryptobörse Bitget ab 5. Dezember 2026 sperren lassen. Gemeldet hat sie die Plattform am 5. November 2026 dem MDES, dem thailändischen Digitalministerium, das Websites und Apps sperren lassen darf. Zu Kunden außerhalb Thailands, etwa in Deutschland, äußert sich die Mitteilung nicht, und ob Bitget in der EU zugelassen ist, bleibt offen. Für Kunden hier regelt das EU-Recht, welche Anbieter Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die thailändische SEC hat Strafanzeige gegen BG Limited, die Anbieterin von Bitget, erstattet und die Sperre ab 5. Dezember 2026 gemeldet.
- Die Sperre läuft über das thailändische MDES; in der EU dürfen seit dem 1. Juli 2026 nur noch Anbieter mit MiCAR-Lizenz Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen.
- Offen ist, ob das MDES die Sperre anordnet; Bitget will laut Cointelegraph über offizielle Kanäle informieren, falls sich der Zugang ändert.
Bitget in Deutschland: Für dich entscheidet die EU-Lizenz deiner Börse
Maßgeblich ist MiCAR, die EU-Verordnung, nach der Kryptobörsen in der EU eine Lizenz brauchen. Seit dem Ende der Übergangszeit am 1. Juli 2026 dürfen nur noch Anbieter mit MiCAR-Lizenz Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU erbringen (Hinweis der BaFin vom 8. Juli 2026). Deutschland hatte die Übergangsfrist schon auf den 31. Dezember 2025 verkürzt.
Ob deine Börse zugelassen ist, prüfst du im Interim MiCA Register, der Liste der EU-Wertpapieraufsicht ESMA mit den zugelassenen Anbietern. Am 8. November 2026 zeigte die MiCA-Seite der ESMA den Stand 5. November 2026. Die ESMA erneuert das Register wöchentlich, Angaben nationaler Behörden erscheinen dort deshalb mit Verzögerung.
- Öffne das Interim MiCA Register über die MiCA-Seite der ESMA und suche nach dem Namen deines Anbieters.
- Achte auf den angegebenen Stand, weil das Register nur wöchentlich erneuert wird.
- Fehlt dein Anbieter, prüfe nach dem nächsten Update erneut, denn frisch gemeldete Zulassungen erscheinen erst später.
Für Nutzer in Thailand läuft eine Frist von 30 Tagen
Die SEC hat dem MDES Angaben zu bitget.com, weiteren Bitget-Domains und der App übermittelt. Ab dem 5. Dezember 2026 soll die Öffentlichkeit die Plattform nicht mehr erreichen können, so steht es in der Mitteilung der SEC vom 5. November 2026. Anordnen darf die Sperre das MDES.
Die SEC rät Anlegern, die Bitget nutzen, vor dem 5. Dezember 2026 Schritte für ihre dort gehaltenen Vermögenswerte zu erwägen. So sollen sie ihre Interessen schützen und mögliche Folgen der Sperre vermeiden.
Zwischen der Mitteilung am 5. November und dem Sperrtermin am 5. Dezember 2026 liegen 30 Tage.
Wie beim ESMA-Register lassen sich lizenzierte Anbieter auch in Thailand nachschlagen, auf sec.or.th und in der App SEC Check First. Die SEC warnt allgemein, dass Nutzer nicht lizenzierter Anbieter nicht gesetzlich geschützt sind und Betrugs- und Geldwäscherisiken ausgesetzt sein können.
Die SEC wirft Bitget Betrieb ohne Lizenz vor, entscheiden wird ein Gericht
Die SEC hat bei der Economic Crime Suppression Division Strafanzeige gegen BG Limited erstattet, die Anbieterin der Plattform Bitget. Grundlage ist das Emergency Decree von 2018, das thailändische Gesetz, das Kryptobörsen eine Lizenz vorschreibt. Die Anzeige richtet sich zusätzlich gegen eine Einzelperson, die Bitget unterstützt haben soll.

Laut SEC stellte Bitget von 2022 bis 2025 gegen Gebühren ein Handelssystem für digitale Vermögenswerte bereit. Die Website gab es auf Thai, Gegenwerte ließen sich optional in Baht anzeigen. Geworben wurde ebenfalls auf Thai, über die Website und Konten wie „Bitget Thailand“ auf X, „BGB Thai Holder“ auf Telegram und „bitgetthailand“ auf TikTok.
Nach Auffassung der SEC hat Bitget damit eine Börse ohne die nötige Lizenz betrieben, was nach dem Emergency Decree strafbar ist (Section 26 und 66).
Eine Strafanzeige steht am Anfang eines Verfahrens. Laut SEC ermittelt zuerst die zuständige Behörde, dann verfolgt die Staatsanwaltschaft den Fall, am Ende entscheidet ein Gericht.
Die Sperre stützt sich auf ein eigenes Dekret gegen Technologiekriminalität, in Kraft seit 13. April 2025. Es ermächtigt das MDES, den Zugang zu nicht lizenzierten Handelsplattformen für digitale Vermögenswerte sperren zu lassen; als Zweck nennt die SEC Anlegerschutz und die Verhinderung von Geldwäsche über solche Plattformen. Der Vorwurf gegen Bitget selbst lautet auf Betrieb ohne Lizenz.
Thailand ist diesen Weg 2025 schon bei fünf Börsen gegangen
Am 29. Mai 2025 kündigte die SEC in einer Mitteilung auf Thai fünf Sperren an: Ab 28. Juni 2025 sollte das MDES den Zugang zu den Websites von Bybit, 1000X, CoinEx, OKX und XT.COM sperren. Auch damals hatte die SEC zuvor Strafanzeige bei der Economic Crime Suppression Division erstattet, wegen Betriebs ohne Lizenz. Zu den fünf gehörte OKX, mehr dazu im Artikel über OKX und Ripple aus Sicht von EU-Kunden.
Auch der Rat an die Nutzer klang gleich: Sie sollten vor dem Sperrtermin Schritte für ihre dort gehaltenen Vermögenswerte erwägen. Strafanzeige, Meldung an das Ministerium, Hinweis an die Nutzer: Diese Abfolge steht jetzt auch bei Bitget. Der Fall von 2025 zeigt, wie die SEC vorgeht; wie es bei Bitget ausgeht, entscheidet das eigene Verfahren.
Die Lizenzpflicht selbst gilt seit dem Emergency Decree von 2018. Laut Cointelegraph weitete Thailand die Regeln im April 2025 auf ausländische Plattformen aus, die sich an thailändische Nutzer richten. Das Sperrdekret aus demselben Monat ist ein eigenes Regelwerk. Mehr zur thailändischen SEC steht im Artikel zum Bitcoin-ETF in Thailand.
Bitget prüft die Mitteilung und plant den Weg über eine lizenzierte Börse in Thailand
Ein Bitget-Sprecher sagte laut Cointelegraph, die Börse prüfe die Mitteilung der SEC und Optionen für den Austausch mit der Aufsicht; weitere Informationen gebe es derzeit nicht. Nutzervermögen seien nach Angaben des Unternehmens sicher. Bitget werde über offizielle Kanäle informieren, falls sich der Zugang zu den Diensten ändere.
Laut Cointelegraph hatte Bitget am 20. Oktober angekündigt, die in Thailand lizenzierte Börse und Brokerin GMO-Z.com Cryptonomics zu übernehmen. Der Kauf soll über BTGT Management (Thailand) laufen, an der Bitget nach eigenen Angaben beteiligt ist; zum Zeitpunkt der Ankündigung stand er unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigung und weiterer Bedingungen. Nach Abschluss und Genehmigung des Kontrollwechsels will Bitget die eigene Handelsplattform thailändischen Nutzern anbieten. Das ist ein Plan für den lizenzierten Weg, der von der Genehmigung abhängt.
Am 5. Dezember zeigt sich, ob das MDES die Sperre anordnet
Die thailändische SEC geht gegen Bitget wegen Betriebs ohne Lizenz vor und will die Plattform ab 5. Dezember 2026 über das MDES sperren lassen; über den Vorwurf entscheidet am Ende ein Gericht. Für dich in Deutschland bestimmt MiCAR, welche Anbieter Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen dürfen. Den Status deines Anbieters prüfst du im Interim MiCA Register der ESMA.
Offen sind zum Stand 8. November 2026 zwei Punkte: ob das MDES die Sperre anordnet und ob Bitget in der EU zugelassen ist. Beobachten solltest du den 5. Dezember 2026 und Mitteilungen von Bitget; das Unternehmen will laut Cointelegraph über offizielle Kanäle informieren, falls sich der Zugang ändert.
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Quellen
- SEC Thailand: Pressemitteilung Nr. 241/2026 vom 5. November 2026 zur Strafanzeige gegen BG Limited (Bitget) und Sperre ab 5. Dezember 2026 · Securities and Exchange Commission Thailand
- SEC Thailand: Mitteilung vom 29. Mai 2025 zur Sperre von Bybit, OKX, CoinEx, XT.COM und 1000X ab 28. Juni 2025 · Securities and Exchange Commission Thailand
- Cointelegraph: Thailand to block Bitget in December over unlicensed crypto trading · Cointelegraph
- ESMA: Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) mit Hinweisen zum Interim MiCA Register · European Securities and Markets Authority (ESMA)
- BaFin: Hinweis vom 8. Juli 2026 zu Geldwäscherisiken nach Ende der MiCAR-Übergangsfrist · Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)



