Analyse · Regulierung
61.000 Bitcoin: Chinesisches Recht gilt, Eigentum bleibt offen
Der High Court in London hat nur das anwendbare Recht geklärt. Die Antragsteller müssen nun nach chinesischem Recht zeigen, dass die mehr als 61.000 sichergestellten Coins ihnen gehören.
Phil8 Min. LesezeitAktualisiert 14.10.2026

Der High Court in London hat entschieden, nach welchem Recht die Ansprüche auf mehr als 61.000 sichergestellte Bitcoin geprüft werden: nach chinesischem Recht. Das Urteil wurde am 12. Oktober 2026 veröffentlicht; wem die Coins gehören, entscheidet das Gericht erst in einem späteren Schritt. Betroffen sind viele Tausend Antragsteller nach s.281 des britischen Proceeds of Crime Act (PoCA), die feststellen lassen wollen, dass beschlagnahmtes Vermögen ihnen gehört.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Ansprüche auf die mehr als 61.000 sichergestellten Bitcoin gilt chinesisches Recht.
- Die Antragsteller kennen jetzt den Maßstab; über das Eigentum an den Coins entscheidet das Gericht später.
- Als Nächstes zählt der Inhalt des chinesischen Rechts, der im Verfahren bisher weder vorgetragen noch bewiesen ist.
Das Urteil ist eine Weichenstellung. Für die Antragsteller verlagert sich die Arbeit zum chinesischen Recht, denn daran misst das Gericht nun ihre Ansprüche. Wer selbst Bitcoin hält, kann die Schlagzeile gelassen lesen: Das Urteil regelt allein, welches Recht gilt.
Alle drei Prüfwege führen zum chinesischen Recht
Geschrieben hat das Urteil des High Court ([2026] EWHC 2509 (KB)) Mr Justice Turner von der King's Bench Division. Er prüfte drei Wege zum anwendbaren Recht:
- Rom I legt fest, welches Landesrecht für Verträge gilt; danach war chinesisches Recht zwischen den Parteien unstreitig.
- Rom II legt das für Schadensfälle fest und führt ebenfalls zum chinesischen Recht.
- Die Common-Law-Regeln für Eigentumsfragen prüfte Turner hilfsweise; auch sie führen zum chinesischen Recht.
Das gilt für alle Fragen, auf die sich die Antragsteller stützen. Englisches Recht regelt nur das Verfahren selbst, die zivilrechtliche Einziehung (Part 5 PoCA).
Dieser Verfahrensabschnitt war von vornherein auf die Rechtswahl beschränkt. Ob ein einzelner Antragsteller nach chinesischem Recht Rechte erworben hat, die eine Erklärung nach s.281 tragen, entscheidet das Gericht später.
Warum chinesisches Recht zählt, obwohl die Coins in England liegen
Die Antragsteller hatten auf englisches Recht gesetzt. Ihr Argument: Chinesisches Recht sei im Verfahren bisher weder vorgetragen noch bewiesen, also solle das Gericht ersatzweise englisches Recht anwenden. Turner wies das zurück. Zuerst werde das anwendbare Recht bestimmt, Vortrag und Beweis folgten danach.

Ihr zweiter Weg lief über den sogenannten Claim 4. Die Rechte nach chinesischem Recht sollten um Eigentumsfolgen des englischen Rechts ergänzt werden. Gemeint war vor allem ein Constructive Trust, eine Treuhand, die das Gericht aus den Umständen annimmt. Auch das lehnte Turner ab: Die Rom-Verordnungen verlangen, das danach maßgebliche Recht direkt anzuwenden.
Für die hilfsweise Prüfung nach Common Law zählt, wo die Vorgänge lagen. Die Antragsteller lebten in China. Die mutmaßlichen Täuschungen, die Zahlungen und der Kauf der Bitcoin fanden überwiegend dort statt. Die Eigentumsfragen sind deshalb am engsten mit China verbunden.
Auch die Verträge, um die es im Verfahren geht, hängen am chinesischen Recht. Regelt es diese Verträge, entscheidet es laut Urteil auch, ob sie nichtig oder anfechtbar sind und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben. Die Rom-I-Verordnung ordnet die Folgen der Nichtigkeit ausdrücklich dem Recht des Vertrags zu (Art. 12).
Englisches Recht behält eine schmale Rolle. Unstreitig ist Bitcoin nach englischem Recht Eigentum; diese Einzelfrage regelt das Recht des Lageorts, also des Landes, in dem sich das Vermögen befindet. Wem dieses Eigentum zusteht, richtet sich dagegen nach dem Recht, das für die geltend gemachten Rechte gilt. Die gesetzlichen Rückverfolgungsregeln des PoCA für einziehbares Vermögen ließ Turner dafür außen vor.
Auch Tracing, das Nachverfolgen von Vermögen über Umwandlungen hinweg, führt zurück nach China. Nach englischem Recht ist Tracing ein Beweisvorgang und keine eigene Anspruchsgrundlage. Entscheidend ist deshalb, ob die Rechte der Antragsteller nach chinesischem Recht den Bitcoin-Kauf in China überdauert haben. Falls nicht, kann eine Rückverfolgung in England sie laut Urteil nicht wiederherstellen.
Wer sein Eigentum feststellen lassen will, muss drei Bedingungen erfüllen
Was ein Antragsteller am Ende zeigen muss, steht im Gesetzestext von s.281 PoCA. Das Gericht kann auf Antrag erklären, dass Vermögen dem Antragsteller gehört, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Er wurde durch rechtswidriges Verhalten um das beanspruchte Vermögen gebracht oder um Vermögen, für das es steht.
- Das Vermögen war vor diesem Entzug selbst kein einziehbares Vermögen.
- Das beanspruchte Vermögen gehört ihm.
Mit einer solchen Erklärung ist die Einziehung dieses Vermögens ausgeschlossen. Das Urteil setzt bei der dritten Bedingung an: Ob die Bitcoin einem Antragsteller gehören, hängt von den Rechten ab, die er nach chinesischem Recht erworben hat.
Wie Rückforderungen in einem ganz anderen Fall laufen, zeigt der Beitrag Bekommst du deine Bitcoin aus dem Coldcard-Exploit zurück?
4,1 Milliarden Pfund sind die Einzahlungen, nicht der Wert der Bitcoin
Rund 40,23 Milliarden Renminbi zahlten Geschädigte von 2014 bis 2017 in das System ein. Das Londoner Urteil rechnet das in etwa 4,1 Milliarden britische Pfund um. Die Zahl stammt aus einem chinesischen Strafurteil vom 13. September 2021, das die Parteien ihren vereinbarten Tatsachen zugrunde gelegt haben.

Im selben Zeitraum flossen rund 34,1 Milliarden Renminbi (etwa 3,4 Milliarden Pfund) an einen Teil der Geschädigten zurück. Das sind rund 85 Prozent der Einzahlungen. Anders gerechnet: Von 100 eingezahlten Renminbi gingen rund 85 wieder hinaus, allerdings nur an einen Teil der Geschädigten.
Zwischen Mitte Juni 2014 und dem 7. Juni 2017 wurden über ein Konto bei der Börse Huobi mehr als 100.000 Bitcoin gekauft. Eröffnet war das Konto auf Herrn Ren, kontrolliert hat es Zhimin Qian. Weitere Käufe liefen außerbörslich in China.
In London durchsuchte die Metropolitan Police am 31. Oktober und 1. November 2018 eine von Qian und Wen gemietete Immobilie und ein Schließfach. Sie stellte mehrere Geräte für den Zugriff auf die Bitcoin sicher, dazu Schlüssel zu einem Teil der Coins und weitere Werte. Weitere Sicherstellungen folgten im April 2024. Insgesamt umfasst das sichergestellte Vermögen laut den im Verfahren vereinbarten Tatsachen mehr als 61.000 Bitcoin.
Im Dezember 2023 fror der High Court das Vermögen mit einer später geänderten Property Freezing Order ein, einer gerichtlichen Sperre. Das Urteil nennt dafür den 21. Dezember 2023. Die britische Anklagebehörde Crown Prosecution Service (CPS) nennt in einer Mitteilung vom Oktober 2024 den 18. Dezember 2023. Das jetzige Urteil selbst nennt kein Datum; der 12. Oktober 2026 ist der Tag seiner Veröffentlichung.
Am 18. September 2024 reichte die Anklage laut CPS die Klage auf zivilrechtliche Einziehung beim High Court ein.
Die Metropolitan Police spricht von mehr als 128.000 Menschen, die das System zwischen 2014 und 2017 in China geschädigt hat. Anträge nach s.281 haben laut Urteil viele Tausend mutmaßliche Geschädigte gestellt. Die beiden Zahlen messen also Verschiedenes.
Qian bekannte sich laut Met am 29. September 2025 vor dem Southwark Crown Court schuldig, kriminelle Kryptowerte erworben und besessen zu haben. Das sind Geldwäschedelikte nach britischem Recht, keine Verurteilung wegen des Betrugs in China.
Aus dem Urteil folgt kein Verkauf der Bitcoin
Wer selbst Bitcoin hält, fragt vor allem eines: Bringt der britische Staat jetzt mehr als 61.000 Coins auf den Markt? Das Urteil klärt allein das anwendbare Recht. Über Verkauf, Verwertung und Verteilung entscheidet es nicht.
Wie es danach weitergehen soll, hat die CPS im Oktober 2024 beschrieben. Der Director of Public Prosecutions (DPP), Chef der Anklagebehörde, werde eine Übertragung des Vermögens auf einen Treuhänder (s.266 PoCA) erst später beantragen. Zuvor sollten Betroffene angemessen Zeit für Rechtsberatung und Anträge haben, etwa nach s.281.
Einen zwischenstaatlichen Austausch über die Vermögenswerte hielt die CPS vor Prüfung dieser Anträge für unwahrscheinlich. Das Vereinigte Königreich sei sich seiner völkerrechtlichen Pflichten aber bewusst. Beide Aussagen geben den Stand vom Oktober 2024 wieder.
Für den Wert der Sicherstellung gibt es nur Stichtagsangaben, und sie messen Verschiedenes:
- Die Metropolitan Police bezifferte die gesamte Sicherstellung auf mehr als 5,5 Milliarden Pfund (Stand: 29. September 2025).
- Eine undatierte CPS-Fallstudie nennt für die 61.000 Bitcoin 300 Millionen Pfund zum Zeitpunkt der Sicherstellung.
- Die im April 2024 sichergestellten Geräte, Bargeld, Gold und weiteren Kryptowerte setzte die Met mit rund 11 Millionen Pfund an (Stand: Juli 2025).
Der High Court hat die Spielregeln festgelegt, das Ergebnis steht noch aus. Die Ansprüche auf die mehr als 61.000 Bitcoin werden nach chinesischem Recht geprüft, und erst daraus folgt, wem die Coins gehören. Letzter bekannter Fahrplan ist der der CPS vom Oktober 2024: zuerst Zeit für die Anträge der Betroffenen, dann ein Antrag auf Übertragung.
Woran du den nächsten Schritt erkennst
- Vortrag oder Gutachten zum chinesischen Recht: Damit wird greifbar, welche Rechte die Antragsteller an den Bitcoin haben.
- Ein Antrag des DPP auf Übertragung an den Treuhänder: Die CPS hat einen solchen Antrag im Oktober 2024 erst für die Zeit nach den Anträgen der Betroffenen beschrieben.
- Eine Berufung gegen das Urteil: Sie würde die Wahl des chinesischen Rechts erneut zur Prüfung stellen.
Wann das Gericht über die einzelnen Anträge entscheidet und ob jemand Berufung einlegt, ist offen. Ebenso offen sind die eigenen Ansprüche gerichtlich eingesetzter Verwalter (Receivers) einer Gesellschaft aus dem Fall und ein Restermessen des Gerichts, das Turner für vertretbar hält. Wie angebliche Rückholdienste für Kryptowerte auftreten, zeigt die Meldung zur BaFin-Warnung vor angeblicher Krypto-Rückführung über Finanzforensik.com.
* Werbehinweis: Dieser Artikel enthält eine Partnerbox (Anzeige). Wenn du über den Partner ein Produkt abschließt, kann CryptoTuts eine Provision erhalten. Die redaktionelle Einordnung bleibt davon unberührt. Mehr erfahren
Quellen
- High Court (King's Bench Division), Director of Public Prosecutions v Zhimin Qian & Anor, [2026] EWHC 2509 (KB) · The National Archives (Find Case Law)
- Crown Prosecution Service: Notice to Victims of the Lantian Gerui Fraud (22. Oktober 2024) · Crown Prosecution Service
- Metropolitan Police: Woman convicted following world's largest seizure (29. September 2025) · Metropolitan Police
- Proceeds of Crime Act 2002, section 281 · legislation.gov.uk
- Rom-I-Verordnung (EG) Nr. 593/2008, Artikel 12 · legislation.gov.uk
- Crown Prosecution Service: How we prosecuted Europe's biggest crypto money laundering case · Crown Prosecution Service



