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Analyse · Regulierung

Fed-Vorschlag: Stablecoins müssten binnen zwei Tagen rücknehmbar sein

Der erste Fed-Vorschlag vom 24. September 2026 verlangt volle Deckung eins zu eins und eine Rücknahmefrist von zwei Geschäftstagen für Emittenten unter Board-Aufsicht.

Phil7 Min. LesezeitAktualisiert 26.9.2026

Illustration: Eine silberne Münze mit Dollarzeichen neben einem Stapel Banknoten und einer halb abgelaufenen Sanduhr auf einem Metalltresen
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Mit zwei Regelvorschlägen vom 24. September 2026 zeigt die US-Notenbank, wie ein Stablecoin unter ihrer Aufsicht aussähe: voll gedeckt im Verhältnis eins zu eins, spätestens binnen zwei Geschäftstagen rücknehmbar, ohne Zinsen vom Emittenten. Für dich als Stablecoin-Halter sind das die drei Fragen, die zählen: Wie ist der Coin gedeckt, wie schnell bekommst du dein Geld zurück, wer zahlt Zinsen. Der Kreis der Betroffenen muss allerdings erst entstehen. Stablecoin-Töchter von Banken unter Fed-Aufsicht gibt es nach Angabe der Fed derzeit keine.

Die Vorschläge aus der Pressemitteilung des Federal Reserve Board setzen den GENIUS Act um, das US-Gesetz für Stablecoins. Sie richten sich an Emittenten von Payment-Stablecoins, also Stablecoins für Zahlungen, die das Board selbst beaufsichtigt. Das Board stellt sie zur öffentlichen Stellungnahme; geltende Regeln sind sie noch nicht. Die 60-tägige Frist für Stellungnahmen beginnt erst mit der Veröffentlichung im Federal Register.

Eins zu eins gedeckt, binnen zwei Geschäftstagen rücknehmbar: die Kernpflichten

Kern des ersten Vorschlags ist die Deckung. Der Fed-Entwurf zu Reserven, Kapital und Verwahrung sieht vor, dass vom Board beaufsichtigte Emittenten ihre Stablecoins vollständig, im Verhältnis eins zu eins, mit zulässigen Reservewerten decken müssten. Dazu zählen etwa kurzlaufende US-Staatsanleihen, die Treasury Bills, und bestimmte andere hochliquide Vermögenswerte.

Zahlenkarte zu den Fed-Vorschlägen vom 24. September 2026: 2 Geschäftstage Rücknahmefrist, 93 Tage Höchstlaufzeit für Reservewerte, 60 Tage Kommentierungsfrist und 5 von der Fed geschätzte antragstellende Banken.
Die Fed schlägt eine zweitägige Rücknahmefrist, eine 93-Tage-Grenze für Reservewerte und eine 60-tägige Kommentierungsfrist vor, laut Pressemitteilung und Vorschlagstexten der Fed vom 24. September 2026, Stand 26. September 2026.

Was kurzlaufend heißt, legt bereits das Gesetz fest: Zulässig sind unter anderem Treasury Bills, Notes oder Bonds mit einer Restlaufzeit oder ursprünglichen Laufzeit von höchstens 93 Tagen. Der Fed-Entwurf zählt diese 93 Tage vom Settlement, also der Abwicklung des Kaufs, bis zur Endfälligkeit.

Bei der Rücknahme gibt der Vorschlag dem Wort „timely“, also rechtzeitig, eine feste Grenze: Ein vom Board beaufsichtigter Emittent müsste einen Stablecoin spätestens innerhalb von zwei Geschäftstagen zurücknehmen. Ab welchem Zeitpunkt die zwei Tage zählen, ist noch offen.

Die Reserve wird zudem sichtbar. Zugelassene Emittenten müssen nach dem GENIUS Act jeden Monat auf ihrer Website veröffentlichen, wie viele Stablecoins ausstehen und wie hoch und wie zusammengesetzt ihre Reserven sind; der erste Vorschlag setzt diese Pflicht für die vom Board beaufsichtigten Emittenten um. Als Halter kannst du die Deckung damit Monat für Monat nachlesen.

Als Puffer kommt Kapital hinzu: standardisierte Kapitalanforderungen für bestimmte Kredit- und operationelle Risiken des Stablecoin-Geschäfts, dazu Risikomanagementstandards. Operationelle Risiken sind Gefahren aus Abläufen, Technik und Fehlern im Betrieb. Die Anforderung dafür hätte zwei Komponenten: eine bemessen an den ausstehenden Stablecoins, eine an den Erträgen aus Vermögenswerten außerhalb der Reserve.

Auch die Verwahrung bekäme eigene Regeln. Vom Board beaufsichtigte Unternehmen, die die Vermögenswerte hinter Payment-Stablecoins aufbewahren, müssten unter anderem Anforderungen an die Trennung der Bestände und an Sammelkonten erfüllen. Zugleich würde der Vorschlag klarstellen, welche Stablecoin-Tätigkeiten vom Board beaufsichtigten Banken erlaubt sind.

Eine Pflicht reicht über die Fed-Aufsicht hinaus: das gesetzliche Kopplungsverbot, das für alle zugelassenen Emittenten gilt. Emittenten dürfen Leistungen nicht davon abhängig machen, dass Kunden ein weiteres kostenpflichtiges Produkt von ihnen beziehen oder auf Angebote der Konkurrenz verzichten. Der erste Vorschlag enthält die Regeln, mit denen die Fed dieses Verbot umsetzen will.

Wer ausgeben dürfte und ab wann das Gesetz greift

Der zweite Vorschlag regelt, wer ausgeben darf. Eine versicherte State Member Bank, also eine vom Board beaufsichtigte Bank, müsste beim Board die Genehmigung für eine Tochtergesellschaft beantragen; emittieren würde dann die Tochter. Verlangt würden unter anderem ein Geschäftsplan und Finanzinformationen. Lehnt das Board ab, sieht der Vorschlag ein Verfahren mit Beschwerde, Anhörung und abschließender Entscheidung vor.

Über einen im Wesentlichen vollständigen Antrag muss das Board innerhalb von 120 Tagen entscheiden, gerechnet ab dem Eingang der letzten Unterlagen. Lässt es die Frist verstreichen, gilt der Antrag nach dem Gesetz als genehmigt.

Das Gesetz dahinter ist über ein Jahr alt. Der GENIUS Act wurde am 18. Juli 2025 als Public Law 119-27 erlassen und gab den primären Bundesaufsichten, dem Finanzministerium und den Stablecoin-Aufsichten der Bundesstaaten bis zum 18. Juli 2026 Zeit, Durchführungsregeln im öffentlichen Kommentierungsverfahren zu erlassen. Die Fed legt ihre Entwürfe nach Ablauf dieser Frist vor.

Wirksam wird das Gesetz laut dem Fed-Entwurf zum Antragsverfahren zum früheren von zwei Zeitpunkten: 18 Monate nach Erlass, rechnerisch also spätestens am 18. Januar 2027, oder 120 Tage nach dem Erlass von Regeln durch die primären Bundesaufsichten.

Keine Zinsen vom Emittenten: was das für Stablecoin-Rewards heißt

Die Renditefrage beantwortet bereits das Gesetz, und zwar für die Emittenten. Der GENIUS Act verbietet zugelassenen und ausländischen Emittenten, Inhabern Zinsen oder Renditen in jeder Form zu zahlen, ob in Geld, Token oder anderer Gegenleistung, wenn sie allein für das Halten, Nutzen oder Behalten eines Payment-Stablecoins fließen.

Spannend wird es bei Umwegen über Dritte. CoinDesk berichtet, die Fed schreibe, bestimmte Vereinbarungen mit Dritten würden nach dem Vorschlag als verbotene Zins- oder Renditezahlungen vermutet. Der Ansatz entspreche dem des OCC, der US-Aufsicht über die Nationalbanken.

Für Reward-Modelle auf Handelsplattformen in den USA entscheidet damit die Endfassung: Die von CoinDesk beschriebene Vermutung steht in einem Vorschlag, das gesetzliche Verbot richtet sich an Emittenten. Wer Stablecoin-Rewards nutzt, sollte verfolgen, wie die Fed die Vereinbarungen mit Dritten am Ende fasst.

Barr stimmt zu und verlangt mehr bei Rücknahme und Geldwäsche

Die deutlichste Nachfrage kommt aus dem Board selbst. Fed-Gouverneur Michael S. Barr nennt den Vorschlag in seiner Stellungnahme vom 24. September 2026 einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung des GENIUS Act. Zugleich hält er zweifellos weitere Arbeit für nötig, damit Stablecoins verlässliche Zahlungsinstrumente werden. Er spricht dabei als einzelnes Board-Mitglied.

Sein Maßstab ist die Rücknahme: Stablecoins seien nur stabil, wenn sie unter verschiedenen Bedingungen zuverlässig und zügig zum Nennwert zurückgenommen werden können. Dazu zählt Barr Marktstress ebenso wie Belastungen beim einzelnen Emittenten oder bei verbundenen Unternehmen.

Konkret wünscht sich Barr öffentliche Rückmeldungen vor allem zu der Frage, ob die Regel Zins- und Währungsrisiken ausreichend adressiert, also Wertverluste der Reserven durch steigende Zinsen oder schwankende Wechselkurse. Außerdem hält er es für wichtig, dass die finale Regel universelle Rücknahmerechte klar festschreibt.

Sein zweiter Vorbehalt betrifft die Geldwäscheaufsicht. Barr beschreibt einen Standard, nach dem das Board wegen Geldwäschemängeln nur bei einem „significant or systemic“ Problem, also einem erheblichen oder systemischen, aufsichtlich oder per Durchsetzung einschreiten dürfte. Er sorgt sich, dieser Standard könne unbekannte Auswirkungen darauf haben, ob das Board konforme Geldwäscheprogramme wirksam nachprüfen kann, und will ihn in der finalen Regel behandelt sehen.

Was das für dich in Deutschland bedeutet und woran du erkennst, wie es weitergeht

Die Anforderungen an Reserven, Rücknahme und Kapital gelten für Emittenten unter Aufsicht des Board, und die Fed rechnet dort mit wenigen Antragstellern. Für ihre Aufwandsschätzung nimmt sie an, dass in den ersten Jahren fünf versicherte State Member Banks eine Genehmigung für eine Stablecoin-Tochter beantragen; an anderer Stelle schätzt sie 5 bis 10 Banken.

In der EU gilt mit der Kryptoverordnung MiCAR ein eigener Rahmen. Nach dem MiCAR-Überblick der BaFin müssen Emittenten von E-Geld-Token, also Stablecoins mit Bezug auf eine einzelne amtliche Währung, seit dem 30. Juni 2024 jederzeit in der Lage sein, die Token zum vertraglichen Nennwert in dieser Währung zurückzutauschen. Wie MiCA für Anleger konkret wirkt, zeigt die Einordnung, was du mit Beständen bei Binance ohne MiCA-Lizenz noch tun kannst.

Bei den Reserven arbeitet die EU an Details. Die EBA, die europäische Bankenaufsicht, hat technische Regulierungsstandards zur Liquidität der Vermögenswertreserve unter MiCAR als finalen Entwurf verabschiedet und der EU-Kommission übermittelt; sie schlagen Mindestanteile der Reserve mit Laufzeiten von höchstens 1 bis 5 Arbeitstagen vor. Nebeneinander gelesen gehört die jederzeitige Rücktauschbarkeit zum Nennwert zur selben Frage wie die vorgeschlagene Zwei-Tage-Grenze der Fed, die EBA-Laufzeiten zur selben Frage wie die 93-Tage-Grenze des GENIUS Act; beide Seiten regeln Rücknahme und Reserven in eigenen Texten.

Offen bleibt, ob große Stablecoins wie USDC oder USDT jemals unter diese Fed-Regeln fallen.

Die Größe, auf die du achten solltest, ist die Veröffentlichung im Federal Register: Mit ihr beginnt die 60-tägige Frist für Stellungnahmen, und das Fristende wird berechenbar. Stand 26. September 2026 steht dafür noch kein Datum fest. Für das Gesetz selbst ist der 18. Januar 2027 der rechnerisch späteste Wirksamkeitstermin, sofern die 120-Tage-Regel nicht früher greift.

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Quellen

  1. Pressemitteilung vom 24.09.2026 zu zwei GENIUS-Act-Vorschlägen · Federal Reserve Board
  2. Statement on Proposed Regulatory Framework for Stablecoins, Governor Michael S. Barr · Federal Reserve Board
  3. Entwurf der Federal-Register-Bekanntmachung zur GENIUS-Act-Umsetzung (Reserven, Kapital, Verwahrung) · Federal Reserve System
  4. Entwurf der Federal-Register-Bekanntmachung zum Antragsverfahren · Federal Reserve System
  5. Public Law 119-27, GENIUS Act · U.S. Government Publishing Office (GovInfo)
  6. Neue Spielregeln für einen neuen Markt (MiCAR) · BaFin
  7. RTS zu Liquiditätsanforderungen der Vermögenswertreserve unter MiCAR · European Banking Authority
  8. U.S. Federal Reserve moves on proposals to implement GENIUS Act for stablecoins · CoinDesk

Autor dieses Beitrags

Phil, Gründer & Chefredakteur bei CryptoTuts

Phil

Gründer & Chefredakteur · Krypto seit 2017

Verifiziert

Phil ist Gründer von CryptoTuts und beschäftigt sich seit 2017 mit Bitcoin, Kryptowährungen und Blockchain-Technologie. Er ordnet komplexe Themen verständlich, datenbasiert und ohne leere Versprechen ein.

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