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Krypto-Jahresfrist ist nicht abgeschafft, nur geplant
Der BMF-Entwurf steckt in der Ressortabstimmung und fehlt in den Kabinettsergebnissen vom 14. Oktober 2026. Für Gold gibt es laut BTC-ECHO keine konkreten Pläne.
Phil6 Min. LesezeitAktualisiert 16.10.2026

Die steuerfreie Jahresfrist für Kryptowerte ist nicht abgeschafft. In den Ergebnissen der Kabinettssitzung vom 14. Oktober 2026 fehlt der Entwurf des Bundesfinanzministeriums, zwei Tage nach einer Anhörung im Bundestag. Für deine Coins gilt bis zu einem Gesetzesbeschluss die heutige Regel; die Abschaffung ist ein Plan im Entwurf.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut Bundestagsmeldungen würden Kryptogewinne nach dem Entwurf grundsätzlich mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer besteuert; mögliche Zuschläge kämen laut BTC-ECHO hinzu.
- Vor dem 1. Januar 2027 gekaufte Coins sollen laut BTC-ECHO und FinanceFeeds Bestandsschutz erhalten. Für Gold gibt es laut BTC-ECHO bislang keine konkreten Pläne.
- Als Nächstes ist eine Kabinettsbefassung vorgesehen, bisher ohne Termin. Danach müssten laut BTC-ECHO und FinanceFeeds Bundestag und Bundesrat beraten.
Beschlossen ist nichts: Der Entwurf steckt in der Ressortabstimmung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf erarbeitet, also einen ersten Entwurf aus dem Ministerium, den die Regierung noch nicht beschlossen hat. Er heißt „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“, die Seite ist auf den 30. September 2026 datiert. Nach eigener Darstellung hat das BMF ihn in die Ressortabstimmung gegeben: Die Ministerien stimmen den Text untereinander ab. Auf dieser Grundlage ist eine Kabinettsbefassung vorgesehen.
Die Anhörung fand im Petitionsausschuss statt, an den sich Bürger mit Eingaben an den Bundestag wenden können. Er beriet am 12. Oktober 2026 von 12 bis 14 Uhr öffentlich über zwei Petitionen. Eine davon verlangt, die steuerliche Haltefrist für private Verkäufe von Kryptowerten zu erhalten.
Inhaltlich zielt der Entwurf auf genau diese Frist. Er sieht ihre Abschaffung vor, wie die Bundestagsmeldungen zur Anhörung festhalten. Ein BMF-Vertreter sagte dort, der Vorschlag befinde sich aktuell in der Ressortabstimmung; diese bleibe „in der Sache abzuwarten“. Am Ziel hält das Ministerium nach Einschätzung von BTC-ECHO bislang fest: Kryptogewinne sollen künftig unabhängig von der Haltedauer besteuert werden.
Als möglicher Kabinettstermin kursierte der 14. Oktober: FinanceFeeds führte ihn auf eine Meldung des Portals CryptoTicker zurück, BTC-ECHO nannte ihn als möglich. In den veröffentlichten Ergebnissen der 62. Kabinettssitzung fehlt der Krypto-Entwurf (Stand: 15. Oktober 2026); die Bundesregierung leitet ihre Liste dort mit „unter anderem“ ein. Der als Frank Schäffler ausgewiesene X-Account @f_schaeffler, dessen Echtheit ungeprüft ist, verortete die Abschaffung am 13. Oktober 2026 noch in der Ressortabstimmung und schrieb am 14. Oktober 2026, sie sei an diesem Tag nicht ins Kabinett gekommen.
Der Entwurf würde Kryptogewinne wie Zinsen und Dividenden besteuern
Das BMF beschreibt das Ziel auf seiner Seite zum Entwurf: Einkünfte aus Kryptowerten sollen künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen. Kapitaleinkünfte sind dieselbe Einkunftsart wie Zinsen und Dividenden, für die ein pauschaler Steuersatz gilt. Rechtlich würden Kryptogewinne nach dem Vorschlag des Ministeriums die Vorschrift wechseln (von § 23 in § 20 EStG).

Den Steuersatz nennen die Bundestagsmeldungen: Kryptogewinne würden grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent unterfallen, die im Alltag meist Abgeltungsteuer heißt. Mögliche Zuschläge kommen hinzu. FinanceFeeds kommt mit Solidaritätszuschlag auf effektiv 26,375 Prozent.

Nachgerechnet geht der Wert auf, wenn der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Steuer beträgt: 25 Prozent mal 1,055 ergibt 26,375 Prozent. Beide Werte beschreiben den Entwurfsstand vom 12. Oktober 2026.
Für deinen Bestand zählt vor allem der Stichtag. Laut BTC-ECHO und FinanceFeeds soll die Jahresfrist nach dem Entwurf nur für Kryptowerte entfallen, die ab dem 1. Januar 2027 gekauft werden. Vorher gekaufte Coins sollen Bestandsschutz erhalten. Die Einzelheiten fasst unser Überblick zur geplanten Regel für Altbestände zusammen.
FinanceFeeds nennt zwei weitere Punkte aus dem Entwurf. Ab dem 1. Januar 2028 sollen die Plattformen die Steuer selbst abziehen. Kann ein Anbieter den Anschaffungspreis nicht ermitteln, gilt eine Ersatzbemessungsgrundlage, also ein pauschal angesetzter Gewinn: 50 Prozent des Verkaufserlöses, bei Wertpapieren sind es 30 Prozent. Die Steuer würde dann auf diese Hälfte des Erlöses berechnet.
Stichtag kann sich ändern
Kabinett, Bundestag und Bundesrat können den 1. Januar 2027 im weiteren Verfahren noch ändern. Wer Käufe oder Verkäufe nach diesem Datum ausrichtet, plant mit einem Entwurfsstand.
Für Gold gibt es laut BTC-ECHO keine konkreten Pläne, in der Anhörung diente es als Gegenbeispiel
Für Gold-Anleger fällt die Antwort knapp aus. Laut BTC-ECHO gibt es bislang keine konkreten Pläne, die Haltefrist für Gold abzuschaffen (Stand: 12. Oktober 2026).
Gold erscheint in den Bundestagsmeldungen an einer Stelle: bei Ingo Heuel, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht und Begleiter der Petentin. Er nannte es „steuersystemwidrig“, Kryptogewinne in die Kapitaleinkünfte „hineinstopfen“ zu wollen. Wer das wolle, müsse erklären, warum er etwa Gold dort nicht einordne. Heuel nutzt Gold also als Gegenbeispiel zum Entwurf.
Die Abgrenzung zu Edelmetallen spielte schon im Mai 2026 eine Rolle. Am 20. Mai 2026 lehnte die CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss einen Gesetzentwurf der Grünen ab, der die Jahresfrist ebenfalls aufheben wollte. Im Ausschussbericht verwies sie auf neue Gerechtigkeitslücken, insbesondere im Vergleich zu Fremdwährungen, Edelmetallen oder Wertpapieren. Die Begründung galt dem Grünen-Modell vom Mai.
Die Petition hält gegen den BMF-Plan, über das Grünen-Modell wurde bereits abgestimmt
Die deutlichste Gegenposition ist die Petition. Auf der Petitionsplattform des Bundestages hatte sie 44.439 Mitzeichnungen (Stand: 12. Oktober 2026). Ihr Kernargument formulierte Heuel in der Anhörung: Kryptogewinne passen nach seiner Ansicht nicht in die Kapitaleinkünfte.
Der BMF-Entwurf steht erst vor der Kabinettsbefassung. Abgestimmt wurde bisher über ein anderes Modell: den Gesetzentwurf der Grünen, der Kryptogewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern wollte.
Im Finanzausschuss empfahl am 20. Mai 2026 eine Mehrheit aus CDU/CSU, AfD und SPD gegen Grüne und Linke, den Grünen-Entwurf abzulehnen.
Der Grünen-Entwurf (Drucksache 21/5752) sollte erstmals für nach dem 31. Dezember 2025 erworbene Kryptowerte gelten. Laut FinanceFeeds lehnte der Bundestag ihn am 8. Oktober 2026 mit 445 zu 132 Stimmen ab, 53 Stimmen wurden demnach nicht abgegeben. FinanceFeeds stützt sich dabei auf eine Auswertung der namentlichen Abstimmung durch CryptoTicker.
Auch die Schätzungen zum Steueraufkommen gehören zu verschiedenen Modellen und stehen deshalb nebeneinander. Die Grünen bezifferten das Mehraufkommen ihres Entwurfs auf mindestens etwa 5 Milliarden Euro. Für den BMF-Entwurf nennt FinanceFeeds eine Schätzung des Ministeriums von etwa 160 Millionen Euro im Jahr 2028, steigend auf rund 350 Millionen Euro bis 2031, wobei der Zeitbezug des Werts für 2031 offen bleibt.
Der nächste Schritt ist das Kabinett, danach kommen Bundestag und Bundesrat
Der nächste sichtbare Schritt wäre die Kabinettsbefassung, die das BMF vorsieht. Bestätigt ist dafür bisher kein Termin: Den 14. Oktober hatte BTC-ECHO als möglich genannt, FinanceFeeds als unbestätigte Meldung von CryptoTicker. Auch ein Kabinettsbeschluss wäre laut BTC-ECHO und FinanceFeeds nur eine Zwischenstation: Bundestag und Bundesrat müssten danach noch beraten.
An drei Stellen siehst du, ob sich etwas bewegt:
- In den Kabinettsergebnissen der Bundesregierung: Taucht der Krypto-Entwurf dort auf, hat das Kabinett ihn befasst.
- Auf der BMF-Seite zum Entwurf: Sie nennt das Grundprinzip, die Einordnung in die Kapitaleinkünfte; Stichtag und Steuersatz stehen dort bisher nicht (Stand: 15. Oktober 2026).
- Beim Petitionsausschuss: Sein Beschluss zur Petition zeigt, wie er die Eingabe bewertet.
Offen ist vor allem der genaue Entwurfstext: Die BMF-Seite nennt das Grundprinzip, Stichtag, Steuersatz und Plattformabzug stammen bisher aus Bundestagsmeldungen und Berichten. Bis zu einem Gesetzesbeschluss gilt für deine Coins die heutige Jahresfrist.
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Quellen
- BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen · Bundesministerium der Finanzen
- hib 807/2026: Erhalt der steuerlichen Haltefrist bei Kryptowerten · Deutscher Bundestag
- Textarchiv: Petitionsausschuss zu Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten (12.10.2026) · Deutscher Bundestag
- Bundeskabinett: Ergebnisse der 62. Sitzung am 14.10.2026 · Die Bundesregierung
- Drucksache 21/5752: Gesetzentwurf der Grünen zur Besteuerung von Kryptowerten · Deutscher Bundestag
- Drucksache 21/6112: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses · Deutscher Bundestag
- BTC-ECHO: Krypto-Haltefrist vor dem Aus · BTC-ECHO
- FinanceFeeds: Krypto-Steuerbefreiung, Bundestag und Entwurf · FinanceFeeds
- X-Post @f_schaeffler vom 13.10.2026 · X (@f_schaeffler)
- X-Post @f_schaeffler vom 14.10.2026 · X (@f_schaeffler)



