Einordnung
Was die Timeline zeigt und was nicht
Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG): Nach 1 Jahr Haltefrist sind Gewinne steuerfrei. Das gilt auch für Coins aus Staking-Rewards: Die Frist beginnt mit dem Erhalt und verlängert sich nicht auf 10 Jahre (BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022). Der Reward selbst ist beim Erhalt als sonstige Einkunft steuerpflichtig (Freigrenze 256 € pro Jahr).
Unter der Haltefrist greift die Freigrenze von 1.000 € pro Jahr (seit 2024). Darunter bleibt der Gewinn steuerfrei, darüber ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
